Heute ist mir aufgefallen, dass die leistung 441 im GOÄ Katalog falsch abgerechnet wird.

Wenn ich die Leistung aber in der Rechnung übernehme ist der Betrag falsch, es wird deutlcih zu wenig abgerechnet.

 

 

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Die 441 ist laut GOÄ ein Zuschlag in Höhe des vollen Betrages der Grundleistung, aber maximal 67,49€.

Zu welcher Grundleistung haben Sie den Zuschlag den gesetzt?

Evtl. könnte es auch helfen, mal einen Steigerungsfaktor (von 1,0) zu setzen?
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Vielen Dank Herr Mildenberger,

Sie haben Recht. Es ist kein Fehler. Bei den größeren Laserablationen funktioniert es tadellos. Hier habe ich den Laser tatsächlich für eine einfache operative leistung eingesetzt, was eben sehr selten vorkommt.
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