Hallo, leider klappt das Ausstellen des eRezeptes in der laufenden Sprechstunde (nicht "Stapel") bei uns unter dem eingeloggtem Weiterbildungsassisitenten nicht.

Fragen:

1) braucht es den Eintrag einer LANR/ lebenslangen Arztnummer? Unsere WBAs sind ja (noch) keine Vertrgasärzte, somit haben die auch keine LANR. Was trage ich in das Feld ein? Das "Häkchen" unter "Nutzer ist Vertragsarzt/ Abrechner" ist doch dann nicht korrekt?

2) braucht es den Eintrag einer Fachgruppe ? Der WBA ist ja noch kein Facharzt

3) Was trage ich beim WBA unter TI Einstellung CardID ein, Häkchen bei "Nutze Komfortsignatur andere Nutzer"?

4) Default Abrechnung ja beim betreuenden Weiterbilder?

5) Unter zusätzliche Infos eRezept/eAU: was trage ich hier ein : Arzt in Weiterbildung? eigentlich ja WBA (Weiterbildungsassistent). Und was unter Berufsbezeichnung?

6) Braucht jeder WBA einen eigenen eArztAusweis. Was ist, wenn der nicth vorhanden ist, oder defekt/ abgelaufen?

7) STEMPEL FRAGE: was gehört denn auf den Stempel: der Weiterbilder, der WBA. bei BTM Rezepten? Darf der WBA im Auftrag unterschreiben? auch BTM? muss er da namentlich drauf stehen? Mir fehlt da ein Überblick über die aktuelle rechtliche Lage. Kann da jemand helfen?

8) NACHTRAG: wenn ich ein BTM Rezept in der Vorschau ansehe, dann ist der Non-Impact Druck zu sehen. Beim Ausdrucken dann der Nadeldruck. wäre schön wenn in der Vorschau auch der Nadeldruck zu sehen wäre.

Vielleicht kann TOMEDO hier nochmal zusammenfassen. Ziel ist ja, wie bisher auch ohne eRezept, dass der/die WBA im laufenden Betrieb angemeldet unter ihrem/seinem Kürzel eRezepte ohne Verzögerung (unter Nutzen der Komforsignatur des Weiterbilders?) ausstellen kann.

Einen schönen Sonntag

Helge Ammenwerth
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Nach Lesen des gesamten Threads bin ich maximal verwirrt.

Es bleibt festzuhalten:

Als Vertragsarzt/ Praxisinhaber benötige ich dringend eine verständliche Übersicht im Handbuch, in welcher Reihenfolge bei einem WBA / einem angestellten Facharzt / einem Entlasstungsassistenten etc. die Einstellungen zu erfolgen haben. Schritt für Schritt. Beim WBA dann die Varianten mit und ohne eHBA (LANR sollte ja immer die des Weiterbilders sein).

eRp läuft in der Praxis seit Sommer/ Herbst 2022. Für die WBA ebenfalls. Was bei mir problemlos funktioniert, hieß bei der WBA (mit eigenem eHBA): Tage und Wochen Arbeit. Zeit, die für die Sprechstunde fehlt. Meine WBA signierte erst gar nicht, dann völlig problemlos, im September '23 dann plötzlich die Rückmeldung aus der Apotheke, dass sie dort nach Einlösen der eRpp der WBA im Nachgang Fehlermeldungen bekämen. Grund: keine LANR. Ohne, dass ich Änderungen bei den Nutzereinstellungen durchgeführt hatte, wurde plötzlich nicht mehr meine LANR auf den eRpp der WBA übermittelt. Signieren konnte die WBA, der Patient hat auch sein Medikament in der Apo bekommen, die Apo hat jedoch alle fehlerhaften eRpp im Nachgang noch mal neu auf Papier gefordert.

Es dauerte im Sept '23 zwei ganze Wochen und unendlich viele Emails und Support-Telefonate mit genau den hier von den Kollegen beschriebenen "Versuchen", es wieder hinzubekommen.

Nach dem Durcheinander habe ich mir geschworen, an dem endlich wieder funktionierenden System nie wieder etwas anzufassen und habe mir Bildschirmfotos der Einstellungen gemacht. Und dann? eRpp durch die WBA haben super bis zum nächsten Update geklappt. ABER: seit V134 oder 135 kann meine WBA wieder KEINE eRpp ausstellen. Die Fehlermeldung kommt nach 6-48h aus der Apotheke: keine LANR. Kann nicht wahr sein, war mein erster Gedanke!

Da nun Winter- und Infektsaison ist: Nein, ich habe keine Zeit, in den Changelogs nachzulesen, ob sich bei den Nutzereinstellungen irgendetwas gravierendes verändert hat, ich habe auch leider keine Zeit, dem Support die Einstellungen zu zeigen (an denen ich nichts verändert habe), dann noch Testrezepte mit dem Login der WBA zu machen und letztlich diese ggf. auch noch in der Apotheke zum Check vorbeizubringen, dann wieder einen Tag warten, um dann ernüchtert festzustellen "oh, hat doch nicht geklappt".

Ich wünsche mir sehr, eine AKTIVE INFO beim ersten Start von tomedo nach einem Update, wenn sich durch ein Update etwas Gravierendes verändert hat. So etwas Wesentliches wie der Signaturprozess bzw. die Signaturvoraussetzungen eines WBA zum Beispiel (geht bestimmt, so wie  "Tipp des Tages-Fenster").

UND generell wiederhole ich gern noch mal: das Thema gehört als Schritt-für-Schritt-Anleitung ins Handbuch.
Sehr geehrte Frau Albermann,

1. bezüglich Schritt-für-Schritt-Anleitung möchte ich Sie auf folgenden Kurs hinweisen. Dieser Kurs greift den Inhalt aus dem Handbuch auf, aber veranschaulicht es noch mal mehr.

https://rise.articulate.com/share/oj9B5on1t3Ap0l5633pWaiemqugJLzL-#/lessons/PH4HOe2SVtmWGvrl_WuDJoabHlqMtxaX

2. Den Fehler, den Sie bezüglich der LANR hatten, war ein Bug und wurde behoben. Das Sie dadurch Folgeprobleme hatten, tut mir sehr leid.

3. Bezüglich Signaturvoraussetzungen gab es primär Erweiterungen, sodass WBAs und MFAs die Komfortsignatur vom Vertragsarzt mitbenutzen dürfen und so Abläufe im Praxisalltag vereinfacht werden. Haben Sie also eine funktionierendes Setup, sollte dies auch weiterhin funktionieren. Somit ist eine aktive Anpassung der Signaturvoraussetzung aufgrund der Änderung nicht entscheidend. Da es sich "nur"  um eine Erweiterung der Möglichkeiten handelt.

Wenn sich etwas gravierendes planmäßig ändert, werde ich das im Form eines Push Tipp des Tages aufnehmen.
Hallo Frau Sossna,

ich weiß ja nicht, warum es seit Dezember bei der WBA wieder nicht funktioniert. An den Einstellungen habe ich nichts verändert. Die Meldung aus den Apotheken: keine LANR. Meine LANR wird aber diesmal korrekt übertragen.

Somit ist meine WBA nun wieder auf Papier-Rezept umgestiegen und nur ich stelle eRezepte aus...
Ja es bleibt verwirrend:

Unsere WBA 1 (mit eigenem eAusweis, aktivierter Komfortsignatur, PseudoLANR, Leistungserbringer auf meine Frau) konnte von einem Tag auf den anderen nicht mehr signieren. Hatten aber auch Mitbenutzung Komfortsignatur auch auf meine Frau gesetzt.

Unser WBA 2 (mit eigenem eAusweis, aber verschollener QES PIN, daher Signatur generell nicht möglich, daher auf Mitnutzung meiner Komfortsignatur gesetzt, PseudoLANR, Leistungserbringer auf mich) dagegen freut sich, dass es "läuft".

Sobald meine Frau wieder eingeloggt mit Komfortsignatur, klappt auch WBA1 wieder....?! Zufall? heist es im Umkehrschluss, WBA (da Häkchen NICHT gesetzt bei Arzt/ Leistungsbringer) brauchen generell keinen eigenen eAusweis?

Wir sind ja froh, dass es jetzt "irgendwie" funktioniert, aber hoffen auch, dass nicht im Nachgang Beschwerden aus der Apotheke kommen. Und die Zeit zum Probieren und Fluchen geht von der zeit für die Patientenversorgung ab...

Kommende Woche ist Support Termin, da erhoffe ich mir ncoh offene Fragen beantwortet zu bekommen.

Gruss und erholsames WE
Sehr geehrte  Frau Albermann,
den Fehler mit der fehlenden LANR kann ich nicht nachstellen. Da ich sonst nichts von dem Fehler von anderen Kunden mitbekommen habe, wage ich zu hinterfragen, ob hier möglicherweise ein Fehler bei der Apothekensoftware o.ä. vorliegt. So nun die Frage: kommt die Meldung zu der fehlenden LANR von verschiedenen Apotheken oder nur einer bestimmten?

MfG
Sehr geehrter Herr Ammenwerth,

dieses von Ihnen beschriebene Verhalten ist auch intern bekannt und so habe ich es auch im Handbuch aufgenommen. So auch die Empfehlung, nur die Mitbenutzung für einen anderen Nutzer aktivieren, wenn dieser zur Zeit keinen eigenen eHBA hat. Unter anderem besteht deswegen die Option in den tomedo Einstellung -> Nutzer zur Verfügung, diese Erlaubnis der Mitbenutzung (durch den Nutzer, der die Erlaubnis erhalten) zu deaktivieren.

Ihrer WBA 1 würde ich in dem Fall also empfehlen, die Mitbenutzungserlaubnis zu deaktivieren.

MfG

https://hilfe.tomedo.de/handbuch/medikamentenverordnung/#berechtigung-fuer-die-erezept-ausstellung

2 Antworten

Hallo,

 

Also zu ein paar Punkten:

 

der WBA rechnet ja auch auf die LANR des Weiterbilders ab. Deshalb muss auch dessen LANR eingetragen sein. So haben wir es immer gemacht.

 

Zum BTM: die sind persönlich. Also muss sich der WBA welche bestellen. In Vertretung darf nur im Ausnahmefall unterschrieben werden. So hört es sich aber eher regelhaft an. Jeder Arzt kann BTM-Rezepte bestellen.

 

Zum Stempel: wir haben immer den WBA mit dem Zusatz (A.i.W.) angegeben. Zusammen mit den übrigen Ärzten, "x" dann bei dem Verantwortlichen Arzt.

 

Das waren aber alles noch die "analog"-Einstellungen ;-)
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Sehr geehrter Herr Mai. Danke für Ihre Antwort. Aber das hilft nicht weiter. Ich werde wohl den geduldigen TOMEDO Support bemühen.

Ganz ehrlich : wir müssen Patienten versorgen in der Praxis. Viele. Da muss die Technik im Hintergrund flüssig und zuverlässig laufen.  Für Experimente an Einstellungen im PVS hab ich keine Zeit und keine Lust . Zumal ich gehofft habe, dass nun Kinderkrankheiten durch sind in Bezug auf eRezept und eAU. Hoffnungsvoll

Helge Ammenwerth
Alle Clients die eRezepte ausstellen mit dem Nutzer des ausstellenden Arztes/eHBA einloggen -> also Praxisinhaber...

ist aktuell die pragmatischste Lösung aufgrund Ihrer Frage...
Hallo Herr Deile, das sich die Weiterbildungsassistenten oder die Entlastungsassistenten alle unter dem Nutzer "Praxisinhaber" einloggen kann nicht die Lösung sein bei TOMEDO.

Update: Im aktuellen Ärzteblatt steht ein schöner Artikel über das eRezept. Hier wird auch auf die Weiterbildungsassistenten eingegangen:  klar ist, wie bisher, dass die Überwachung der WBAs gewährleistet ist und die Leistungen über den Weiterbilder (dessen LANR) getätigt/ abgerechnet werden. Fakt ist, dass die WBA's eRezepte ausstellen sollen ! Dafür ist vorgesehen, dass sie einen eigenen eAusweis nutzen sollen. In der Praxis bin ich mir nicht sicher, ob ein WBA immer solch einen Ausweis mitbringt (aus der Klinikzeit, direkt aus dem Studium?). Das wäre dann in Zukunft wichtig, vor Antritt der Weiterbildungszeit in der Praxis es zur Bedingung zu machen (wer zahlt den Ausweis?). Im Ärzteblatt-Artikel steht weiterhin: "Sofern der Arzt oder die Ärztin in Weiterbildung bereits eine LANR (lebenslange Arztnummer) besitzt, sollte diese ebnefalls angegeben werden". Hier liegt bei TOMEDO noch das Problem: In der Regel hat ein WBA, der aus dem Studium kommt oder aus dem Krankenhaus noch KEINE LANR. Ich weiss auch nicht ob er die ohne Weiteres bei der zuständigen KV beantragen kann, ohne Vertragsarzt zu sein. Das klären wir grade mit unseren WBAs und der KV. Ich hoffe, dass der TOMEDO Support uns bald den richtigen Weg zeigen kann mit allen Einstellungen drumherum.

Guten Abend,

auch Weiterbildungsassistenten können mit tomedo eRezepte versenden, wenn sie einen eigenen eHBA besitzen. Eine LANR ist nicht notwendig.

Dazu muss der Weiterbildungsassistent in der Nutzerverwaltung auf seinen Weiterbilder abrechnen (dieser braucht eine LANR). Ausserdem muss er unter Qualifikation "Arzt in Weiterbildung" eingestellt haben und eine Berufsbezeichnung angegeben haben. Seine eHBA CardID sollte er unter CardID eintragen.

In den folgenden Screenshots sind "Hans Wurst (wu)" der Weiterbildungsassistent und "Dr. med. Jürgen Yes (yes)" der Weiterbilder:

In der Vorschau sieht das Rezept dann so aus (Das Feld LANR ist leer, im Stempel stehen sowohl der Weiterbilder mit LANR als auch der Assistent):
Viele Grüsse,

Björn Wellegehausen

 

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Hallo und guten Abend Herr Wellegehausen,

Vielen Dank für die ausführliche Beschreibung. Wir werden es versuchen so umzusetzen. Frage : haben Sie das in der Praxis getestet? Also Patienten dann in die Apotheke geschickt ? Kann die Apotheke das eRezept ohne LANR im Feld neben der BSNR verarbeiten ? Dann wäre ja der Teil mit der (bei den WBA oft nicht vorhandenen) LANR gelöst . Gruß
Dieser workflow wurde in der Praxis (und auch von Kollegen hier im Forum, es gibt einige Threads zu diesem Thema) getestet.

Das oben gezeigte Rezept sieht die Apotheke so ja nie. In den Daten zum eRezept, die auf dem Fachdienst der gematik hinterlegt werden und die dann von der Apotheke abgerufen werden, werden ein Verordnender Arzt (wu) und ein Verantwortlicher Arzt (yes) übermittelt. Der Verantwortliche Arzt (Abrechner) muss immer eine LANR haben. Im Falle einer Beanstandung durch entweder die Apotheke oder die Abrechnungsstelle wird die Verantwortliche Person über diese Kombination aus LANR / BSNR bestimmt.

Wenn die Apothekensoftware alles richtig macht sollte es mit dem oben gezeigten Rezept keine Probleme geben.
Guten Abend Herr Wellegehausen,

im heute getestetn Fall hat unser Weiterbildungsassistent heute die Fachgruppe: "FA/FÄ Allgemeinmedizin" angegeben. Dann stand aber im Stempel auch diese Fachgruppe. Das wäre nicht korrekt. Ist es möglich hier eine Fachgruppe: "Arzt in Weiterbildung" zu erstellen?

Außerdemhatten wir bedenken den Haken bei "Nutzer ist Vertragsarzt/Abrechner" zu setzen, da der Art in weiterbildung ja kein Abrechner ist. Ist das nicht bei der Abrechnung ein Problem? Die Leistungen dürfen ja nur auf den Weiterbilder abgerechnet werden. Oder haben wir da die Checkbox falsch interpretiert?

Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Koch,
für den erfolgreichen eRezeptversand muss die Fachgruppe oder Berufsbezeichnung in der Nutzerverwaltung für den WBA hinterlegt sein. So können Sie in der Berufsbezeichnung z.B.  "Arzt in Weiterbildung" eintragen. Diese Angabe wird dann auch mit dem eRezept versendet.

Die Checkbox "Nutzer ist Vertragsarzt/Abrechner" darf nur aktiviert werden, wenn der Nutzer auch tatsächlich ein abrechnender Arzt ist. Also darf für den WBA diese Checkbox nicht aktiviert werden. Für den WBA muss aber ein Nutzer ausgewählt sein, auf den dieser abrechnet (sehen Sie dazu den Screenshott von Herrn Wellegehausen, wo der Leistungserbringer-Tab ausgewählt ist). Und dieser Abrechnende Arzt benötigt die Angabe der LANR sowie die aktivierte Checkbox "Nutzer ist Vertragsarzt/Abrechner". Andernfalls wäre der Abrechner für den WBA auch nicht auswählbar.
Sehr geehrte Frau Sossna, wenn ich die Checkbox "Nutzer ist Vertragsarzt/ Abrechner" für den WBA  NICHT aktiviere, dann kann dieser WBA auch KEINE eRezepte ausstellen, auch wenn ich für den WBA einen Nutzer auswähle, auf den er abrechnet.

Denn TOMEDO sagt dann, dass der WBA KEIN ARZT ist , und daher auch kein eRezept ausstellen darf ?!

Ich glaube hier beisst sich Katze in den Schwanz. Ein WBA ist KEIN VERTRAGSARZT, ergo keine LANR, ergo darf er auch NIE abrechnen. Herr Wellegehausen hat ja in seiner Beschreibung eindeutig bestätigt, dass beim WBA die Checkbox Arzt/ Abrechner aktiviert werden MUSS. Das führt in den Praxen zu Verwirrung, da ja eigentlich der WBA NIE Abrechner / Arzt ist (schon gar nicht einen Facharzttitel hat, wie es ausgewählt werden muss...).

Ich bitte um Einrichten einer eRezept-WBA Tascforce , so dass das Thema bis Weihnachten durch ist... (-:

Also wir haben es bei uns so eingerichtet und es funktioniert:

Hauptabrechner ist der abrechnende Arzt.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, dass auch ein Weiterbidungsarzt ein eRezept ausstellen kann. So z.B. wenn dieser seine eigene eHBA hat, wie auch Herr Stößel im Screenshot visualisiert hat.
Schauen Sie auch gerne hier: https://hilfe.tomedo.de/handbuch/medikamentenverordnung/#berechtigung-fuer-die-erezept-ausstellung

Einen ergänzenden Hinweis möchte ich noch geben. 

Damit ein WBA als Verordner auswählbar ist, muss er in der Nutzerverwaltung als Formulararzt konfiguriert werden.

Jetzt bin ich verwirrt, bei uns kann man keine "Pseudo"LAN eintragen....Auch findet sich kein Feld zu "Erläuterung zur Pseudo LANR"??

Sie können eine Pseudo LANR eintragen, wenn Sie die Checkbox "Nutzer ist Vertragsarzt/ Abrechner" aktivieren.

Im Tooltipp für das LANR Feld erhalten Sie mehr Informationen zu Pseudo LANR.

Achtung: Nachdem Sie die Pseudo LANR eingetragen haben, muss die Checkbox "Nutzer ist Vertragsarzt/ Abrechner" ggf. wieder deaktiviert werden, wenn es sich um einen WBA handelt. Außerdem muss dann der abrechnende Arzt, auf den der WBA abrechnet, neu in der Nutzerverwaltung ausgewählt werden

Guten Abend, 

Wenn ich alles so einstelle, wie oben beschrieben und in den Einstellungen wie im Handbuch beschrieben meine Komfortsignatur für die E-Rezepte für den WBA freischalte, kommt dennoch die Meldung:

Der eingeloggte Nutzer ist nicht berechtigt, die Rezepte zu signieren, da er kein Vertragsarzt ist. Die Rezepte wurden gespeichert.

Setze ich den Haken bei "Vertragsarzt / Abrechner", funktioniert zwar die E-Rezept-Signatur, das Dr. Clever-Modul meckert dann aber und "verschwindet" wegen einem Lizenzproblem (da die Pseudo-LANR nicht lizensiert ist). 

 

Gibt es da eine Lösung? 

 

lg

Sebastian Mai

 

Update: Wenn man die LANR leer lässt, statt die Pseudo-LANR einzutragen macht Dr. Clever keine Probleme. Habe jetzt aber einfach meine LANR auch beim Kollegen eingetragen, da er ja auch auf diese abrechnet. Wenn also Abrechner aktiviert ist klappt alles :-) 

Sehr geehrter Herr Mai,

Sie haben sehr wahrscheinlich diese Einstellung aktiviert. Diese Einstellung führt dazu, dass nur Vertragsärzte signieren dürfen. Wenn Sie die Optionen "Immer nachfragen" wählen, kann auch der WBA mit Pseudo LANR E-Rezepte versenden.
 

MfG

 

...stimmt, das habe ich gemacht
Das könnte Lösung sein. Warum steht es nicht als Hinweis im Handbuch ?

E Rezept ist für eine Praxis mit vielen Ärzten und hunderten Rezepten pro Tag ein Hemmschuh : öffnen der  e Rezept Verwaltung zu langsam (Rad dreht sich ) . Versenden von > 10 Rezepten gleichzeitig dauert ewig . Es kommt regelmäßig vor dass Rezept nicht durchgeht beim 1. Versuch .

Wie machen andere Praxen das : Patienten werden auch in Zukunft Rezepte bestellen am Tresen . Wieoft muss man versenden und ständig checken ob es geklappt hat ? Es zieht  extrem die Aufmerksamkeit von der Sprechstunde? Wieviel Zeit zusätzlich muss Ärztin/ Arzt pro Tag dafür verwenden ?

Versenden mit KIM ist nur in Ausnahmefällen erlaubt . Und man munkelt dass Kim emails mal nicht ankommen oder wenn dann erst nach Stunden ?

So ist es nicht ok .
Hallo,
 

wäre es denn möglich, die obige Auswahl um eine Option zu ergänzen, die z.B. lautet

"wenn eingeloggter Nutzer kein Arzt / Leistungserbringer ist"?

 

Wenn ich "immer nachfragen" verwende, dann führt das dazu, dass auch bei den MFAs nachgefragt wird. Das kostet einerseits Zeit (Konnektorverbindung), andererseits ist dies optisch eine "Fehlermeldung", obwohl die MFAs alles richtig gemacht haben.

 

@ Herr Ammenwerth: Wir geben den Patienten folgende Info: Die Rezepte werden 1x/ Tag unterschrieben (mache ich meistens in der Mittagspause). Wenn Sie ein Rezept bestellen, können Sie (werktags) 24h später in der Apotheke das Rezept mit der Karte abrufen. Benötigen Sie ein Medikament dringend, müssen Sie in die Sprechstunde (also warten). Sie können auch mit der App verbinden, dann sehen Sie direkt, wenn die Rezepte unterschrieben sind.

 

Bzgl. KIM: habe bisher noch nicht gehabt, dass es nicht ankommt, aber Latenz ist definitv da. Ich versuche es (vom Pflegeheim abgesehen) so gut es geht zu vermeiden Rezepte zu versenden an Apotheken. Die Patienten / Angehörigen können ja mit der Karte hin.

 

Ich kann absolut nicht meckern. Für uns ist es definitiv eine Erleiterung, trotz oder gerade weil große Praxis und zig Rezepte / Tag. Vorher hatten die MFAs jedes Papierrezept mind. 3x in der Hand. Von dem Publikumsverkehr mal abgesehen, der weniger wird dadurch.
1. den Wunsch zur Anpassung (ggf. weitere Differenzierung) nehme ich auf: "wenn eingeloggter Nutzer kein Arzt / Leistungserbringer ist".

2. Bezüglich Performance gab es in der Version v1.136 Anpassungen. So sollte es weniger zu einem Timeout o.ä. beim E-Rezeptversand kommen.

Ergänzung: Mir ist leider erst heute eingefallen, dass der Abfragedialog nicht erscheinen sollte, wenn die Card-ID für den signierenden Nutzer hinterlegt ist... unabhängig davon, ob in der Einstellung "immer nachfragen" eingestellt ist.

Hallo,

Das ist interessant. Bedeutet, dass wenn es "richtig" wäre, mit der Einstellung "kein Vertragsarzt ist" das signieren möglich sein müsste, sobald eine Card-ID hinterlegt ist, auch wenn der Kollege "nur" Leistungserbringer ist?

 

liebe Grüße und schöne Weihnachten
Nein, so ist es nicht. Vertragsarzt bezieht sich auf die Einstellung in der Nutzerverwaltung für: Vertragsarzt/Abrechner. Auch wenn der WBA einen eigene eHBA hat, muss er auf einen anderen Arzt Abrechnen und ist somit kein Abrechner.

Frohe Weihnachten
Hallo,

können Sie schon sagen, ob die Einstellung "kein Leistungserbringer ist" kommen wird? Aktuell habe ich den Kollegen notgedrungendermaßen als "Vertragsarzt" aktiviert, was aber auch nicht ganz unproblematisch ist....

 

lg

Sebastian Mai
Hallo Herr Mai, unsere WBAs können mittlerweile auch ohne eigenen eAusweis und ohne "Vertragsarzt-Aktivierung" (meine Komfortsignatur wird mitgenutzt entsprechende EInstellung seit update) arbeiten/ signieren/ eRezepte verschicken.

Der Haken war unter anderem in den Einstellungen --> MEDIKS --> eRezept --> "Rezepte nur speichern" auf "immer nachfragen zu setzen", sonst geht es nicht.....

Gruss
Hallo und danke für die Rückmeldung.

 

Bekommen die MFAs dann aber eine "Fehlermeldung"? also versucht tomedo auch die vorbereiteten eRezepte zu signieren?

Das war bei mir im Test so, sodass ich mich vorerst entschieden hatte die Variante "Vertragsarzt" zu wählen, bis obige Option evtl. implementiert ist.

lg

S. Mai
Wir hatten gerade mal wieder eine Apotheke, die darüber gemeckert hat, dass das Feld "Arzt-Nr" keine LANR enthält (bei Rezepten unserer Weiterbildungsassistentin). Gibt es denn nicht die Möglichkeit, dass hier die LANR der abrechnenden Ärztin standardmässig übernommen wird?
In dem Fall wird stets die LANR vom abrechnenden Arzt, auf den der WBA abrechnet, übernommen.

Können Sie bitte prüfen, ob bei dem betreffenden eRezept die LANR im Arztstempel des eRezept-Sylesheets aufgedruckt ist?

MfG

Bei uns sieht das genauso aus, wie bei dem Beispiel des Kollegen Wellegehausen vom 29.11.23 - darüber meckert die Apotheke...

Hallo,

Sie können einfach die LANR des abrechenden Arztes eintragen. Dafür den WBA kurz auf Vertragsarzt setzen. Dann eintragen.

Problem: Falls Sie dr. Clever nutzen, kann das zu verwirrungen dort führen.

Wir haben die 99999901 genommen. Problem: Die Apotheken bekommen tatsächlich eine Fehlermeldung wenn verordnender und verantwortlicher Arzt nicht überein stimmen.
Guten Tag,

sie können da zwar die LANR des Abrechners eintragen, notwendig ist es aber nicht (und sollten sie besser auch nicht da es ja eine falsche Information ist). Es muss nur zwingend die LANR des Abrechners im Stempel rechts stehen.
Leider gibt es da auch in den Apotheken sehr viel Unwissen und Falsch-Information, das Rezept ist aber korrekt, auch wenn das Feld Arzt-Nr. leer ist.
Dieses Stylesheet bekommen wir so von der KBV und können es auch nicht manuell anpassen.

Die elektronische Information in der Apotheke enthält dann aber die LANR des Abrechners und damit ist das Rezept richtig ausgestellt.

Viele Grüße,

Björn Wellegehausen
Hatte jetzt ein Telefonat mit der Verodnungsstelle der KV BaWue. Bei Weiterbildung und /oder Sicherstellung ist die LANR des Hauptarztes zu nehmen und keine Pseudonummer. Die Apotheken könnten meckern, dass LANR und Signatur nicht passen aber das ist explizit kein Problem für die Abrechnung und die Apotheken sind hier auch nicht verfplichtet zu prüfen.
Perfekt! Dann geben wir das genau so an die verwirrten Pats und die meckernden Apotheken weiter...

@Iris Sossna: Hallo, wissen Sie, ob es auf kürzere Sicht die Option "wenn eingeloggter Nutzer kein Leistungserbringer ist" geben wird? 

Lasse im Moment den Sicherstellungsassistenten noch als "Vertragsarzt" laufen, dass nicht bei jedem Rezept die Fehlermeldung bei den MFAs aufploppt. Ist eher eine Notlösung... 

Was haben Sie denn aktuell für ein Problem mit den eRezepten?
Hallo,

mit der Einstellung "immer fragen" stört mich die "Fehlermeldung" die dann jedes Mal bei den MFAs aufploppt, abgesehen von der Konnektoranfrage, die dadurch ausgelöst wird.

 

Wenn ich meinen Kollegen (aktuell als Assistent beschäftigt, eHBA kommt erst noch) aber nicht als Vertragsarzt einstelle, kann er meine Signatur nicht mitnutzen, wenn ich "nur speichern wenn User kein Vertragsarzt ist".
Sehr geehrter Herr Mai,

diese Funktion wird es aber der v1.139 geben. Mit dieser Version können Sie in ungefähr 2 bis 3 Wochen rechnen.
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