Hallo zusammen,
ich hatte grade ein Telefonat mit dem zuständigen Datenschutzbeauftragten für Berlin. Seiner Aussage nach wäre bei der Nutzung der Video-Sprechstunde eine Datenschutz-Folgeabschätzung (DSFA) notwendig, was nach dem Infoblatt der KBV (DS-GVO März 18) dazu führt, eine/n Datenschutzbeauftragte/n auch bei weniger als 10 Mitarbeitern zu benennen. Heißt also für Praxen mit weniger als 10 Mitarbeitern, dass die Entscheidung zwischen Bennenung eines Datenschutzbeauftragten oder der Nutzung der Videosprechstunde gefällt werden muss.
Gibt es hier andere Erfahrungswerte?
Weiter wollte ich wissen, ob eine DSFA für Mitarbeiter wegen der Nutzung des Kamera-Logins notwendig wäre. Ich sollte mich mit folgenden Frage an zollsoft wenden:
- Werden die benötigten Login-Daten (Videos/Fotos) zentral oder dezentral gespeichert?
- Wie hoch ist das Risiko, dass diese Daten gestohlen und missbraucht werden können?
Viele Grüße
R. Wellmann