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Arzeko verwirrt mich mit dem Urlaubsanspruch, ich finde meinen Denkfehler nicht...

Eine Mitarbeiterin hat ihren Urlaub für 2024 bereits verbraucht:

Sie hat aber auch noch einen offenen Urlaubsantrag, mit Urlaub vom 23.12.24-3.1.25. 

In den Sollzeiten ist eingetragen, dass sie von Dienstag-Freitag an 4 Tagen in der Woche arbeitet, d.h. Urlaub wird für den 24., 27. und 31.12.24 sowie den 2. und 3.1.25 benötigt, also für 5 Tage. Wie kommt Arzeko aber auf die 3 noch verfügbaren Urlaubstage?? Selbst wenn man den Jahreswechsel berücksichtigt verstehe ich die Zahl nicht.

 

Herzliche Grüße,
Thorsten Kühner

Gefragt in Frage von (1.1k Punkte)
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2 Antworten

Guten Tag,

hat diese Mitarbeiterin eventuell vor längerer Zeit bereits einen Urlaub für 2025 beantragt, der auch schon genehmigt wurde? Hierfür werden Arzeko-intern erst die Urlaubstage aus 2024 aufgebraucht. Wenn danach weiterer Urlaub in 2024 dazukommt, werden die Ansprüche entsprechend geschoben.

Viele Grüße

Albrecht Werner
Beantwortet von (2.1k Punkte)
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Nein, für 2025 sind noch keine Anträge vorhanden/genehmigt.

Den Urlaubsanspruch für 2025 habe ich heute morgen erst erstellt, in der Hoffnung, dass sich dadurch das Problem löst, es hat sich aber gar nichts an den angezeigten 5/3 Urlaubstagen geändert. Was mich auch wieder wundert, weil der verfügbare Urlaub  ja eigentlich um 24 Tage hätte ansteigen müssen. Zumindest hatte ich das erwartet...
Das ist interessant. Ich kann die von Ihnen geschilderte fehlerhafte Anzeige der vorhandenen Urlaubstage bestätigen. Anscheinend hat unser Arzeko Rechenprobleme beim Jahreswechsel. Wir werden das weiter analysieren.

Die gute Nachricht: Sie können als Admin diesen Urlaubsantrag genehmigen. Es werden dafür 5 Urlaubstage aus dem Guthaben von 2025 verbraucht.

Viele Grüße

Albrecht Werner
Vielen Dank für die Rückmeldung, Herr Werner. Ohne dass ich mich da irgendwie näher auskenne klingt es aus dem Bauch heraus für mich problematisch, wenn ich Urlaub genehmige, auf den der Mitarbeiter zu diesem Zeitpunkt noch gar keinen Anspruch hat, sprich vorgezogener Urlaub in 2024 aus dem Guthaben von 2025. Eine kurze Suche im Internet zeigt, dass das durchaus problematisch ist - von geht gar nicht bis geht in einem gewissen Rahmen, solange der Mindesturlaubsanspruch im Folgejahr dadurch nicht unterschritten wird. Daher fände ich es sinnvoll, wenn Arzeko sich da gesetzeskonform verhält und es ggf. aktiv verhindert.
Guten Tag Herr Kühner,

es handelt sich dabei leider um einen Bug bei der Berechnung des verfügbaren Urlaubs, wenn ein Urlaub über den Jahreswechsel beantragt wird. Dadurch können für solche Urlaube auch Urlaubstage aus dem Folgejahr verwendet werden, ohne dass Arzeko dies verhindert. Dies sollte natürlich nicht so sein und der Bug wird zeitnah in einem Update behoben werden.

Mit freundlichen Grüßen
Julian Kemp
Beantwortet von (2k Punkte)
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