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Lassen sich via KV Connect (patientenunabhängige) Nachrichten, quasi wie eine "normale" Email schreiben? Á la "Haben Sie morgen noch einen Termin frei?

Herzlichen Dank

Stefan Zutz
Gefragt von (970 Punkte)
+2 Punkte
Das würde mich auch interessieren.

1 Antwort

Sehr geehrter Herr Zutz,

im Prinzip ja, wir haben den KVConnect Dienst eNachricht implementiert, wo man unformatierten Text und eine Anzahl von Anhängen an einen Teilnahmer verschicken kann. Leider habe ich das wohl nicht ganz durchdacht und ich habe das analog zum eArztbrief gemacht, also mittels eines Karteieintrages. Daduch ist das leider patientenbezogen. Wenn ich das das nächste mal anfasse werde ich mir dazu gedanken machen. Bis dahin könnten Sie das mit einem Dummy Patient machen.
Beantwortet von (83.3k Punkte)
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Guten Tag Herr Thierfelder,

ich habe jetzt versucht, KV Connect im Alltag zu verwenden und bin auf ein paar Schwierigkeiten gestoßen:

1. Ich kann keine (gescannten) Befunde aus der Akte "einfach so" via KV Connect an einen Kollegen versenden - etwa analog zum Fax-Panel (drauf ziehen, klick und weg)?

2. Ich muss also erst eine Briefvorlage erstellen, in diese dann markierte Karteieinträge einfügen und kann den eArztbrief dann versenden? Dann werden z. B. pdf-Dokumente, die im Querformat vorliegen, quer in den hochkant A4-eArztbrief eingefügt und können vom Empfänger nicht extrahiert werden. Das ist ein krasser Qualitätsverlust.

Ist das so beabsichtigt? Oder wende ich das nur falsch an?

Stefan Zutz
Hallo Herr Zutz,

das ist tatsächlich mit unserer Implementierung aktuell nicht möglich. Wir überlegen, wie wir dies in einer zukünftigen Version verbessern können.

Claude

Angesichts dessen was die KBV schreibt auch sehr sinnvoll das zu verbessern:

Strukturförderpauschale für eArztbriefe

Elektronische Arztbriefe werden deshalb ab 1. Juli besser bezahlt. Ärzte und Psychotherapeuten erhalten weiterhin 28 Cent für den Versand (GOP 86900) und 27 Cent für den Empfang (GOP 86901) je Brief. Neu ist eine Strukturförderpauschale (GOP 01660) für den Versand von einem EBM-Punkt (10,99 Cent) je Brief.

Für beide Pauschalen 86900 und 86901 gilt ein gemeinsamer Höchstwert von 23,40 Euro je Quartal und Arzt. Unbegrenzt wird dagegen die Strukturförderpauschale gezahlt – für jeden versendeten Brief extrabudgetär. Die Förderpauschale ist vorerst für drei Jahre befristet und soll den Anreiz zum elektronischen Versand erhöhen.

Eine Pauschale für den Postversand

Für den Versand von Arztbriefen und anderen Unterlagen per Post gibt es ab Juli nur noch die Porto-Kostenpauschale 40110.  Sie ist mit 81 Cent bewertet. Die bisherigen Kostenpauschalen 40120 bis 40126 für das Porto sowie die Kostenpauschale 40144 für Kopien werden zum 1. Juli gestrichen.

Ob ab Juli auch die GOP 40122 entfällt, hängt von der Entwicklung der Corona-Pandemie ab. Über diese Kostenpauschale erhalten Praxen aktuell die Versandkosten für telefonisch ausgestellte AU-Bescheinigungen, Folgerezepte, Überweisungen, etc. in Höhe von 90 Cent je Brief bezahlt. Diese Regelung gilt vorerst bis 30. Juni.

Neue Fax-Kostenpauschale

Ebenfalls neu ab dem 1. Juli ist eine eigene Fax-Kostenpauschale im EBM – eine weitere Vorgabe des Gesetzgebers mit dem Ziel, schnellstens auf die elektronische Kommunikation umzusteigen. Die Abrechnung erfolgt über die neue GOP 40111.

Die Fax-Pauschale ist zunächst mit zehn Cent je Telefax bewertet, ab 1. Juli 2021 mit fünf Cent.

Höchstwert für Porto und Fax

Beide Kostenpauschalen – die 40110 für das Briefporto und die 40111 für das Fax – unterliegen einem gemeinsamen Höchstwert je Arzt beziehungsweise Psychotherapeut. Der Höchstwert ist arztgruppenspezifisch festgelegt (siehe unten).

eArztbriefe: Finanzierung des Übertragungsdienstes

Der Versand von eArztbriefen soll künftig nur noch über den Übermittlungsdienst „Kommunikation im Medizinwesen“, kurz KIM, erfolgen. Der Dienst, der bisher unter der Bezeichnung KOM-LE firmierte, wird von der gematik für die Telematikinfrastruktur zugelassen und soll für eine größtmögliche Sicherheit sorgen.

Die Krankenkassen zahlen eine Betriebskostenpauschale von 23,40 Euro pro Quartal je Praxis. Ärzte und Psychotherapeuten erhalten für die Einrichtung von KIM zusätzlich einmalig 100 Euro je Praxis.

Hinweis zu KV-Connect

Für die Übermittlung von eArztbriefen gelten die Regelungen der Richtlinie elektronischer Arztbrief der KBV. Aus diesem Grund sind die Pauschalen bis zur Verfügbarkeit des Kommunikationsdienstes KIM vorerst auch noch für versendete und empfangene eArztbriefe über KV-Connect abrechenbar.

Sehr geehrter Herr Dagge,

können Sie uns noch die Quelle der Information geben?

Habe den Newsletter gerade gesehen.

Man kommt derzeit garnicht mehr mit den Neuerungen mit.

Diese angekündigten Änderungen erfordern aber eine wirkliche Verbesserung der Inter Arzt Kommunikation, gerne direkt aus tomedo.

Naja, eher der letzte Satz des Newsletters ist wie ein Damokles Schwert ... an die Arbeit indecision

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