E-Rezept ist verpflichtend seit dem 01.01.2024
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Beim Einlesen der eGKs wird bei Gültigkeitsdatum immer dasselbe Datum hinterlegt, obwohl auf der Rückseite der Karten unter Ablaufdatum verschiedene Daten stehen. Wie kann das sein?
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Die neuen eGKs haben in dem Sinne kein Gültigkeitsdatum mehr, daher wird das Feld immer mit dem Quartalsende des folgenden Quartals gefüllt. Das Ablaufdatum auf der Rückseite der Karten betrifft nur die Europäische Gesundheitskarte, nicht die elektronische Gesundheitskarte, und ist daher in diesem Zusammenhang irrelevant.
Beantwortet von (10.2k Punkte)
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Da die alte KVKen eh nicht mehr gültig sind (trotz gegenteiliger Beteuerungen noch Mitte 2014...)- dank einiger übereifriger Gesundheitspolitiker, die es nicht erwarten können, den "gläsernen Patienten" durchzupauken, wäre doch logisch, wenn Zollsoft langfristig das Wahlfenster KVK/eGK wieder entfernt ?
(erscheint, wenn man einen Ersatzschein anlegt)
gruß Krause
Die eGK ist meines Erachtens nur für Primär- und Ersatzkassen Pflicht. Kassen bei denen die letzten 3 Ziffern der VKNR >= 800 sind (Sonstige Kostenträger)  dürfen weiter KVKs benutzen.
Sehr geehrter Herr Berg, Danke für den Hinweis. Die Polizei hat z.b. in BaWü erst 2014 (?) die KVK eingeführt...bis dahin mußten wir immer noch die grünen Scheine sammeln und zur KV schicken.
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