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Könnte man zum Geburtstag analog zur Terminerinnerung täglich automatisiert eine Email an die jeweiligen Patienten versenden?
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1 Antwort

Hallo Herr Mauch,

 

auch wenn das eine schöne Idee und sicherlich technisch auch umsetzbar ist, halte ich es datenschutzrechtlich für grenzwertig. Sie müssen sicherstellen, dass die Patienten überhaupt per Email kontaktiert werden wollen. Das die Emailadresse aktuell ist. Das der Patient nicht evtl. verstorben ist. Mit Versenden der Mail geben Sie ein personenbezogenes Datum preis, die Mail muss also verschlüsselt sein.

Ich persönlich würde zugunsten der rechtlichen Fragen auf dieses i-Tüpfelchen verzichten.

Viele Grüße,

Frank Seltmann
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Hallo

Wir nutzen die Terminerinnerung per Email. Hier besteht ja ein sehr ähnliches Problem.Dies ist ja auch schon in Tomedo abgebildet, ob jemand per Email benachrichtigt werden will. Dies fragen wir auch in unserem Anamnesebogen ab. Ich sehe somit kein Problem.
es kommt immer darauf an, wofür der Patient seine Einwilligung abgegeben hat. Ist klar geregelt, dass die Praxis in jeder Hinsicht den Pat. per Email kontaktieren darf, mag das gehen. Ist aber klar definiert, dass nur zum Zwecke der Terminvereinbarung (oder Befundzusendung, etc.) die Emailadresse genutzt werden darf, dann kann man nicht einfach auch mal Geburtstagsgrüße senden.
Wer Bedenken hat kann doch eine Postkarte schicken oder ist das auch rechtlich bedenklich?

Ich muss mir doch mal überlegen mein Autohaus zu verklagen, weil die mir zum Geburtstag gratulieren und ich da gar nicht eingewilligt habe
Guten Morgen Herr Klaproth,

die Antwort von Ihnen ist unsachlich. Es geht hier doch nicht um die Sinnhaftigkeit, sondern um die Rechtmäßigkeit der Aktion.

Es ist doch klar in der DSGVO geregelt, dass Daten nur zu einem bestimmten, vorher festgelegten Zweck verarbeitet werden dürfen. Diesem Zweck stimmt der Patient zu, nicht mehr und nicht weniger. Verarbeite ich das Geburtsdatum jetzt noch zu einem anderen Zweck, wie zum Beispiel einer Geburtstagsmail, dann ist das ein Verstoß. Haben die Pat. jeglicher Emailkommunikation zugestimmt, dann ist ja alles fein.

Das mag im vorliegenden Fall kleinlich beurteilt sein, nutzt aber in anderen Situationen ungemein.

Und sind wir mal ehrlich, 9 von 10 Patienten freuen sich über eine solche Mail, aber es gibt eben auch diesen 1 Patienten, der sich daran aufhängt und einen Stein ins Rollen bringt, den keiner von uns abgekommen möchte.

Sorry es war nicht meine Absicht einen sachlichen Beitrag zu leisten.

Es war absichtlich  - aber das vertragen einige wohl nicht -  ironisch gemeint.  Alles aus gutem Grund, denn die DSGVO wird von den Meisten nach eigenem Gutdünken ausgelegt. Und Hand auf Herz die eigentlichen Datenkraken scheren sich einen Dreck darum.

 

Meinen Patienten werde ich, auf welchem Weg auch immer, zum Geburtstag gratulieren dürfen ohne gegen die DSGVO zu verstossen denn:

 

Art. 5

Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten

  1. Personenbezogene Daten müssen

 

a) auf rechtmäßige Weise, nach Treu und Glauben und in einer für die betroffene Person nachvollziehbaren Weise verarbeitet werden ("Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz")

Und grundsätzlich unterschreibt jeder Patient meiner Praxis eine Erklärung nach DSGVO also Glückwünsche stellen kein Problem dar.

 

@danielmauch

Der Aufwand das zu automatisieren dürfte vertretbar hoch sein. Wahrscheinlich geht das über die Statistikfunktion. Allen in der Liste mit Geburtstag von heute könnte dann automatisiert per mail gratuliert  werden.

Über die Statistik kann man ja sogar runde Geburtstage filtern.

Die Frage ist aber: gibt es eine Möglichkeit die Statistik jeden Tag automatisch laufen und den "Ergebnissen" eine Mail zu senden ohne dass irgendeine MFA was händisch machen muss?
Das kann man nur aktiv ansteuern, weil man es nur einmal täglich machen möchte. Geht also nicht nicht so einfach vollautomatisch. Aber vielleicht greift Zollsoft die Idee auf, oder verrät uns wie man so etwas wie die automatischen Erinnerungsmails bei ähnlichen Konstellationen selbst konfigurieren kann. Deshalb 1 + von mir für den Beitrag.
Dann besteht aber die Gefahr, dass es z.B. trotz täglich wiederholender Aufgabe vergessen wird. Frau Müller bekommt dann keine Geburtstagsmail und beschwert sich bei Ihrem nächsten Besuch, dass Frau Schmidt aber eine bekommen hat...
Das fände ich gar nicht schlimm. Viel peinlicher wäre es zum 80. zu gratulieren obwohl der Patient verstorben ist. Deshalb ist ein Automatismus vielleicht nicht unbedingt für jeden sinnvoll.
Das ist natürlich auch ein guter Einwand. Aber auch das bekommt man "manuell" meist nicht raus. Vielleicht sollte man hier um das Risiko solcher "Fehltritte" zu verhindern, nur den Patienten gratulieren, die in den letzten 6 Monaten (oder so) in der Praxis waren.
Ich verstehe das Problem nicht "verstorben" kann man doch ganz einfach Filtern!?!?
Der Eintrag dieser Statusänderung geschieht ja nicht automatisch durch Tomedo. Wenn man den Filter aus Unwissenheit nicht gesetzt hat, kann es vorkommen, dass man bereits Verstorbene anschreibt.
Das Problem haben wir bei der Einladung zur Vorsorga ja auch. Das Problem besteht bei allen Arten der Kommunikation inkl. Rechnung usw. Daher vordere ich ja seit langem eine GLOBALE Option in Tomedo um Versorbene aus Listen / Statistiken / ..ausschließen zu können.
Dafür müssen sie aber erst mal wissen, dass der Patient verstorben ist. Die als Hausarzt werden bei den meisten Ihrer Patienten vielleicht eine Leichenschau machen oder erhalten einen Brief aus dem Krankenhaus. Wir Fachärzte bekommen das meistens nur durch Zufall mit.
Dieses Problem wird aber auch Tomedo nicht lösen !?
Das stimmt.
Aber wir werden das mal aufnehmen - auch die Fachärzte zu informieren ;-)
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