auch wenn das eine schöne Idee und sicherlich technisch auch umsetzbar ist, halte ich es datenschutzrechtlich für grenzwertig. Sie müssen sicherstellen, dass die Patienten überhaupt per Email kontaktiert werden wollen. Das die Emailadresse aktuell ist. Das der Patient nicht evtl. verstorben ist. Mit Versenden der Mail geben Sie ein personenbezogenes Datum preis, die Mail muss also verschlüsselt sein.
Ich persönlich würde zugunsten der rechtlichen Fragen auf dieses i-Tüpfelchen verzichten.