Hallo Herr Bohne,
wir haben uns mit unserer Datenschutzbeauftragten zu dem Thema und speziell dem Mitsenden der Patienten-ID ausgetauscht.
Die Patienten-ID ist ein "pseudonymisiertes" personenbezogenes Datum und fällt somit immer noch unter die Bestimmungen der DSGVO.
Die Entscheidung zur Übertragung von Patientendaten, in diesem Fall wären es zumindest Pseudonymisierte, fällt in den Verantwortungsbereich des Arztes.
Sollten mehrahltlich die Ärzte dazu bereit sein, diese Entscheidung mit allen Konsequenzen tragen zu wollen, dann wäre es eine Option auch die Patienten-ID zu übertragen.
Zudem lasse ich prüfen, inwieweit wir es auch so umsetzen könnten, dass eine zusätzliche Bestätigung zur Übermittlung der Patienten-ID durch den Arzt bestätigt werden muss.
Viele Grüße,
Marc Kansy