E-Rezept ist verpflichtend seit dem 01.01.2024
Alle Hinweise und Informationen zur Nutzung finden Sie unter folgendem Link.
Bei uns ist heute aufgefallen dass es bei Patienten, bei denen in den Details eine andere (neue, aktuelle) Adresse manuell hinterlegt wurde als auf der aktuellen eGK vorhanden, die AU mit der aktualisierten Adresse, die Überweisung jedoch mit der alten, auf dereGK vorhandenen Adresse ausgefüllt wird. Die neue Adresse wird auch auf Rezepten verwendet. Diese Inkonsistenz verwirrt doch erheblich.

Soll das so (wg. KBV-Vorgaben) oder ist das ein Fehler?
Gefragt von (4.3k Punkte)
0 Punkte

1 Antwort

Beste Antwort

Hier die enstrechenden Anforderungen aus dem KBV- Anforderungskatalog:

 

Beantwortet von (67.4k Punkte)
ausgewählt von
0 Punkte
Vielen Dank für die schnelle Antwort! Eine Bitte: Können Sie bitte auch 2.1.2.2 und den Kasten darunter markern? Da steht ja definitiv, warum das bei Muster 6 immer zum Druck mit den (alten) Kartendaten führt, nicht aber bei Muster 1 und 8.

Achtung, Ironie: Und um genau sowas künftig zu vermeiden sollten wir uns schnell mit Konnektor&TI beglücken lassen, dann wandert die neue Adresse per VSDM wie von Zauberhand auf die eGK - falls der Patient  seiner Kasse die neue Adresse mitgeteilt hat und die Kasse die Adresse schon eingepflegt hat!
Die Markeriung ist nicht von uns, sondern von der KBV und markeirt die Änderungen im Anforderungskatalog im Vergleich zum Vorquartal.
15,813 Beiträge
23,522 Antworten
41,233 Kommentare
11,004 Nutzer