Bei uns ist heute aufgefallen dass es bei Patienten, bei denen in den Details eine andere (neue, aktuelle) Adresse manuell hinterlegt wurde als auf der aktuellen eGK vorhanden, die AU mit der aktualisierten Adresse, die Überweisung jedoch mit der alten, auf dereGK vorhandenen Adresse ausgefüllt wird. Die neue Adresse wird auch auf Rezepten verwendet. Diese Inkonsistenz verwirrt doch erheblich.
Soll das so (wg. KBV-Vorgaben) oder ist das ein Fehler?
Soll das so (wg. KBV-Vorgaben) oder ist das ein Fehler?