E-Rezept ist verpflichtend seit dem 01.01.2024
Alle Hinweise und Informationen zur Nutzung finden Sie unter folgendem Link.

Ich bitte um stichpunktartiges Zusammenfassung was ab dem 25. Mai zu beachten ist. Viele waren ja schon auf Kursen oder Vorträgen. Die Gesetzesdiskussionen sind uninteressant, wir sind Ärzte und keine Anwälte. Aus Angst vor Abmahnungen sollten wir auch nicht eine Firma beauftragen müssen um die DSGVO in unserer Praxis zu klären. Die Liste kann auch gut zur Datenschutzrichtlinie der Praxis genutzt werden sofern hier mitgemacht wird.

Ich fange mal an:

- keine Email Kommunikation mit Patienten oder Ärzten (PGP scheidet nun auch aus, ist nach neusten Erkenntnissen unsicher). Antworten mit vorgefertigtem Text mit der Bitte um Telefonat oder Brief.

- Unterschrift des Patienten für Kommunikation mit Labors, anderen Fachärzten, Pathologie etc.

- Schredderklasse 4 oder 5 für sensiblen Papierabfall

- Alle Rechner verschlüsseln, auch Backups z.B Macinternes Filevault geht auch mit Backups wie CCC nach start des Systems von CCC und dortige Verschlüsselung.

- Zollsoft schickt Papier wegen Rechtssicherheit auch Onlinetermine wir brauchen aber noch Passwortwechsel dreimonatlich verpflichtend an allen Rechnern und Tomedopassworte.

- Datenschutzbeauftragter nötig? Wir als Praxis mit zwei Ärzten brauchen keinen nach Rückfrage.

- Bildschirmschoner, Monitorposition, Trennung Wartebereich.

Liste wird aktualisiert nach Beiträgen.

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Von einem Kollegen aus meinem Berufsverband habe ich eine Liste bekommen, in der noch weitere Punkte aufgeführt sind:
1.    Pat.-Aufklärung als Aushang, laminiert ins WZ auf die Tische und auf
die Internetseite
2.    Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten ins QEP
3.    Video-Schilder bestellen und anbringen.
4.    Datenschutzbeauftragte benennen und an Behörde melden (
5.    Verschwiegenheitserkl. ggf. von allen nochmal im neuen Format/Text
unterschreiben lassen
6.    Datenschutzkonzept (Maßnahmen….) ins QEP
7.    Auftragsverarbeitungsverträge mit allen Firmen/Einrichtungen
erstellen, bzw. von ihnen anfordern
8.    ...
9.    Widerrufsrecht in allen EV’s vorhanden? PVS, ÖGD/Colo,
Befundanforderung, Aufnahme-/Anamnesebogen
10.    Ablaufplan für Meldung von datenschutzrelevanten „Vorkommnissen“
11.    Datenschutzerklärung für die Internetseite: auf welche Aspekte muss
hingewiesen werden ?....
Darüber ob ein Passwortcycle erfroderlich ist gibt es bereits einen Thread - Bisher aber noch keinen Gesetzestext oder so etwas in dem dies wirklich steht.
Datenschutzbeauftrager ist notwendig wenn mehr als 10 Mitarbeiter Datenerfassung und -verarbeitung machen, also alle Ärzte und MFA/Telefonkräfte zählen mit... da ist man bei 2 Ärzten schnell über 10 Mitarbeiter...
wieso benötigen Sie denn in Ihrer ÖGD/Colo-Aufklärung einen Widerruf zur Datenverarbeitung??
Wir haben 3 Angestellte für 2 Ärzte und keine speziellen Verwaltungskräfte. Wir gehen schon lange in Richtung kleines gut bezahltes Team, ohne Verwaltungsangestellte, das nicht krank macht. Wo steht das eigentlich mit den 10 Mitarbeitern?

14 Antworten

Frage:

- Terminvereibarung über Email?
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geht eigentlich nicht mehr... name muss mindestens kommuniziert werden, besser noch geb.-dat und worum es geht sollte man auch wissen. zumindest muss der pat das mailen, ob das dann in unseren verantwortungsbereich fällt ist die frage, anders herum dürfen wir sicher nichts mailen.

schwierig

M-C Thode
Hat jemand Texte für 1., 2.  von Herrn Wenzel?

5. Sollte im vertrag sein wenn es eine spezielle DSGVO Verschwiegenheit gibt, hat jemand einen Text?

6. erarbeiten wir hier gerade,

7. wie sollen diese aussehen?

10. hat jemand so einen Plan?

11. Auch hier fehlt ein Text.

Wäre schön wenn nicht jeder das Rad selbst erfinden würde.
Beantwortet von (55.2k Punkte)
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für 1. und 2. habe ich die Muster der KV genommen, lassen sich in 10 Minuten anpassen und sollten rechtssicher sein
Haben sie einen Link zu den Mustern Herr Hoffmann, für alle?
www.kbv.de
Verzeichnis Verabreitungstätigkeiten wären dann Tomedo als Praxissoftware Labor, Pathologie, Anästhesie, Belegklinik? Fällt jemand noch was ein?
Beantwortet von (55.2k Punkte)
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Epithetiklabor fällt mir noch ein
Und Steuerberater
Dicom-Server und alternative Datenbanken, bei mir die Elektrophysiologie-Datenbank (die leider nicht ohne Windows auskommt).
Es muss auch festgelegt werden, wann und durch wen personenbezogene Daten nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist gelöscht bzw. vernichtet werden. Wie stelle ich das in Tomedo sicher?
Beantwortet von (670 Punkte)
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Warum wollen Sie Patientendaten löschen? Aufbewahrungsfristen sind ja minimale Fristen.

Das steht so auf der Seite der KBV unter Massnahmen zum Datenschutz ... 

  • Es ist festgelegt, wann und durch wen personenbezogene Daten gelöscht beziehungsweise vernichtet werden, sobald beispielsweise die Aufbewahrungsfrist abläuft.
Die KV empfiehlt 30 Jahre Aufbewahrung. Ich würde nie auf die Idee kommen und Patientenunterlagen zu vernichten.

Lesen Sie mal das hier.

https://www.kvhb.de/aufbewahrungsfristen
Um Himmels willen! ;-) Ich will doch auch gar nix löschen! Ich erstelle nur gerade meinen Massnahmen Katalog zum Datenschutz nach Vorlage der KBV, bin dabei da drauf gestossen und frage mich nun, was man  da festlegen soll... ???
In Anbetracht der langen Vorlaufzeiten genügt es vielleicht, als Verantwortlichen den/die Praxisinhaber einzusetzen. Mit Namen kann man so lange voraus nicht sinnvoll jemanden benennen.
Also Herr Schlicht, wenn der Patient eine Löschung verlangt sind Sie nach aktuellem Stand doch verpflichtet, nach der Mindestzeit von 10 Jahren die Daten zu löschen... das steht leider nicht in Ihrem ermessen. Hier ist eher die Frage, ob man in einem solchen Falle sich rechtlich gegenüber dem Pat. und der KV absichern muss, z.B. durch eine unterschriebene Erklärung dass nach löschung keinerlei Ansprüche mehr gestellt werden können oder so...

Beste Grüße,

Malte-Christian Thode
falscher Eintrag sorry
Die Lebensrealität sieht aber so aus: In 25 Jahren über 30.000 Patienten behandelt. Bisher hat niemand hat einen solchen Antrag gestellt.

Wenn das mal vorkommen sollte, werde ich nach dem bek. Protokoll dem Patienten schriftlich versichern, seine Daten gelöscht zu haben. Dazu werde ich Patientennamen, Geburtsdatumund Adresse in den Detais ändern und die Information „gesperrt“ hinterlassen.  Über ein „wie ich die Daten gelöscht habe“ muss ich den Patienten keine Auskunft geben.  

Das wird m. E. zunächst auch mal vor Gericht reichen. Grüße vom Urologen!

Hat jemand noch weitere Muster? Besonders ein Muster zu Auftragsverarbeitungsverträgen wäre Sinnvoll. 

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Ich überlege die Patienteninformation vom Patienten als gelesen unterzeichnen zu lassen. Damit wäre gesichert, dass ich den Patienten über den Datenschutz aufgeklärt habe. Der Patient bekommt bald ein Buch zur Unterschrift aber was solls, die Bürokratie verlangt es.

Die Erklärung auf der Internetseite halte ich für imperativ spätestens am 25. Mai. Abmahnanwälte werden sich darauf stürzen wie früher auf ein fehlendes Impressum. Sehr einfach zu kontrollieren.
Beantwortet von (55.2k Punkte)
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Wir hatten heute ein 1 Stunden Anwaltgespräch:

Patinformation: schwierig.

1. Aushang vermutlich nicht (zu viele Seiten, zu kleine Schrift).
2. Dienstanweisung an die Mitarbeiter (Belehrung muss ausgehändigt werden) und dann Pat einfach auf eine Liste unterschreiben lassen - wohl nicht gut genug (selbst die Berliner Landesdatenschutzbeauftragte äußert sich nicht zu allen Punkten)
3. Aushändigen, unterschreiben lassen ("zusätzlich erlaube ich den Ärzten, auch folgende ... ") , und dann?
Für mich wird es jetzt schwierig. Hoffentlich hat der Pat keine Fragen und unterschreibt nur in Teilen, was ist mit denen (Berlin) die nicht Deutsch können, was ist mit den Kindern, die selbständig in unserer Praxis erscheinen,....
dann einscannen und das Original dem Patienten geben. Vermutlich muss dann aber irdendwas erfolgen (Aktionskette), damit nicht bei jedem Besuch manuell gecheckt werden muss, ob die Erklärung schon unterschrieben wurde. Also so was wie "Wenn Karte gesteckt und kein scan mit dem Namen XXX nach dem 25.5." oder "wenn Karte gesteckt und kein Karteieintrag mit DGSVO" exisitert.... dann Warnhinweis, damit das Blatt ausgegeben werden kann.

Firmen für Auftragsdatenverarbeitung
Tomedo, IT ler, Rö / Sono,... alle, die bei der Wartung drauf können
Abtretungserklärtung (Implantate?)
Sanihaus
Steuerberater

Nach Auskunft des Anwaltes ist die externe Datenverarbeitung grundsätzlich verboten und nur erlaubt, wenn erlaubt:
IT ja, kann man nicht selber machen
Steuerberater -ja, kann man nicht selber machen...

Privatärztliche Verrechnungsstelle???? - Privatabrechnung kann man selber machen, deshalb großes Problem.

Datenschutzerklärung auf der Internetseite: Anwalt
Alle Hilfsprogramme (wir haben wordpress), die Daten sammeln - abschalten. Kann man testen, ob welche aktiv sind.

Fazit: wir haben alle Sachen angefasst.
Am meisten wird die Anmeldung genervt sein, daher: was ist die beste Lösung?

Geht das Kiosk Ding? Pat gehen vorbei und müssen lesen und klicken / unterschreiben? Wenn Sie dann zum Tresen kommen - kann man die Patienten wieder (falls kein Eintrag in der Akte) wieder an den Kiosk verweisen.
Hat jemand in Berlin oder Brandenburg so was?
Matthias, das Wundert mich jetzt, dass der Anwalt das so negativ und fast als unmöglich lösbar hinstellt. Ich hatte ein Gespräch mit unserer Pathologie, die sind am Ende der Nahrungskette, und ich hatte gehofft sie hätten einen Mustervertrag für uns. Deren Anwalt sagt, dass durch die Behandlungskette der Patient in die Weiterverarbeitung seiner Daten durch den Behandlungsvertrag mit mir sowieso schon eingewilligt hat. Unsere Pathologie sagt wir bräuchten keinen Vertrag will mich aber auf dem Laufenden halten. Ist irgendwie auch logisch sonst gebe ich dem Patienten den Umschlag mit seinen Präparaten, er solle sie selbst wegschicken wenn er mag und mir auch den Befund vorbeibringen wenn es ihm sein Datenschutz erlaubt.

Die Argumentation "kann man selber machen" finde ich komisch.  Erlaubt der Patient schriftlich einen Abrechnung mit der PVS einschliesslich Widerruf, was soll daran rechtlich problematisch sein? Selber machen muss ich es doch nur, wenn der Patient PVS nicht wünscht oder wenn kein akuter Fall, dann kann ich die Behandlung auch ablehnen.

Verschwiegenheitserklärung ist meist im vertrag. Ich lasse die gerne nochmals unterschreiben aber was kann da anders geschrieben sein? Die Angestellten haben doch schon absolute Verschwiegenheit unterschrieben. Soll das nun höhere Strafmass erwähnt werden? Hast du ein Muster das du teilen kannst?

Wir haben auch Wordpress, wie kann ich kontrollieren dass keine Datensammler aktiv sind?

Wie sieht es mit Anwalt aus wenn der Patient säumig ist? Anwaltskanzlei auch auf die Liste der weiterverarbeitenden?

Es geht im Datenschutz ja um Information, Transparenz und um Erlaubnis. Der Patient wird informiert wohin seine Daten gehen, wir holen schriftliche Erlaubnis ein für Firmen wie die PVS die die nicht automatisch in der Behandlungskette sind wie z.B. die Pathologie. Wir schreiben im QM auf, welche Daten wir erfassen, damit wir auch für die Behörden transparent sind. Sehe ich das falsch?

Wir erweitern das Impressum im Web mit der Datenschutzinformation und erweitern die Anamnese/Erstaufnahme mit der Datenschutzinformation und lassen diese als nun bekannt unterschreiben.  Letztere ist beim Anwalt zur Kontrolle. wenn sie wieder da ist kann ich sie gerne teilen.
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Verträge, Überlegen, Serverraum abschließen,... das ist für mich alles gut lösbar (Ärzte, Steuerberater,.. sind Geheimnisträger - da ist es bisschen einfacher)

Mein Hauptproblem ist: wie kommt vernünftig und schnell ein (unterschriebener) Bogen in das System?
Wir haben pro Tag ca 120-140 Patienten, davon 60-80 nicht angemeldete. 140 Bögen, davon 20 fremdsprachige,..., 10 Lehrer und Beamte,...
Ausdrucken Patient beim warten zum lesen und unterschreiben geben, in den Lauschordner einscannen. Ich sehe keinen anderen Weg und so machen wir es.
nach meiner Information brauchen Sie den Vertrag mit Ihrer Pathologie zu Ihrer Absicherung... damit Sie nicht haften wenn in der Patho Daten verloren gehen oder was auch immer.

allerdings muss anscheinend nach Auffassung einiger Juristen mit dem Steuerberater kein Vertrag gemacht werden: dieser sei berufsrechtlich eigenständig in seiner Tätigkeit und daher ist das was er macht keine Auftragsverarbeitung...

es ist wohl so dass vieles nicht eindeutig geklärt ist... daher würde ich mit alles solche Verträge abschliessen

MfG,

M-C Thode
Das macht Sinn.

Webseite von meinem Webdesigner sicherlich nicht rechtlich fundiert aber machen wir halt mal:

Impressum aktualisieren wenn nötig, Datenschutz muss zwingend einzelne Seite sein. Und von überall erreichbar sein.  Bei dir unten im Footer am besten. Cookie Hinweis und ssl Zertifikat sind wichtig. 
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Habe gerade die Zollsoft Email bekommen. Werden das Angebot von RA Frotscher annehmen. Der Preis ist sehr fair.
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DSGVO-konforme Datenschutzerklärung gibt es auch hier:

https://dsgvo-muster-datenschutzerklaerung.dg-datenschutz.de
Danke Herr Wessig das ist ein Muster für alle, die das Angebot von Herrn Frotscher nicht annehmen wollen. Ohne werbung für die Sache machen zu wollen übernimmt Herr Frotscher mit seiner Erklärung Verantwortung für seine Texte und man kreuzt nicht Eigenverantwortung an. Muster für die Erklärung auf der Homepage und Vertragsergänzungen für die MFA sind auch nicht aufgetaucht.
Welches Angebot? Habe keine Email erhalten.
Das Angebot kommt mit dem Vertrag von Zollsoft. Er ist personalisiert wahrscheinlich sind sie noch nicht bei H angelangt.
Mir macht besonders die Email-Kommunikation Kopfzerbrechen. Die ist bei uns zwar nicht so stark ausgeprägt, aber ich kann überhaupt gar nicht verhindern, dass ich per Email angeschrieben werde, da die Email ja im Impressum genannt ist (einerseits) andererseits ich gerne mit einigen Pat. bewusst kommunizieren will per Email zum Austausch von Daten.

Für zweiteres Problem dachte ich, jetzt mit Protonmail für beide Seiten einen Weg gefunden zu haben. Jetzt heisst es, dass es ein no go sei, weil deren Server in der Schweiz stünden.... ( genau das gleiche mit Threema, den ich als sicheren Messenger nehmen wollte...). Weiß da jemand Genaueres?

Ersteres Problem erscheint mir noch unlösbar, denn laut DSGVO bin ich für alles verantwortlich, was bei mir eingeht... Wie soll man das händeln? Ich kann ja schlecht einen autoresponder auf die impressums- email schalten....
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Solange Zollsoft da nicht einen non-pgp Verschlüsselte Möglichkeit über deren Webseite macht werde ich nicht mehr über Email antworten als es mir nach der DSGVO verboten ist. Sobald Zollsoft einen Weg hat verschwindet die Emailadresse von der Webseite und es gibt nur einen Link zu Zollmail. Ob Zollsoft so etwas machen will weiss ich nicht.
Ich meinte gelesen zu haben, dass, wenn der Patient den Kontakt aufnimmt (also erste Mail schreibt) und damit bewusst sich für diese nicht geschützte Kommunikationsart entscheidet, geantwortet werden kann.
Könnte RA Frotscher einen Kommentar hinterlassen?
Trustner ist meiner Kenntnis nach der einzige zugelassene Messenger. Die Uni Tübingen stellt gerade den gesamten Internen Verkehr auf Trustner um...

Threema geht übrigens - zwar sind die Server in der Schweiz. Aber die Server speichern ja nichts.. ausserdem ist Threema in Deutschland auch zertifiziert. Die haben halt nicht wie Trustner noch spezielle Zertfizierungen für die Anwendung im medizinischen Bereich. Dürfte aber zumindest was Arzt-Patienten-Kontakt angeht reichen... Arzt-zu-Arzt ist nochmal eine andere Kiste.
Pgp-Mail ist seit letzter Woche (riesige Sicherheitlslücken) übrigens momentan auch nicht safe...

Der einzige sichere Weg emails zu verschicken ist aktuell Lavabit.
aber Lavabit sitzt in den USA, ist das nicht noch problematischer als die Schweiz? Die wurde immerhin als der EU gleichwertig anerkannt....
PGP ist nach wie vor sicher!!!

Die Berichterstattung ist extrem irreführend. Problematisch ist der Umgang verschiedener Mailprogramme mit dem entschlüsselten Inhalt einer zuvor kryptisierten Nachricht. Es kommt auf den Mail-Client an. Leider ist Apple-Mail derzeit offenbar angreifbar :-(
Das Verschlüsselungsverfahren PGP war und ist sicher. Lediglich die Signaturfunktion war bei einigen Anwendern mit (für z.B. Praxen ungeeignet konfigurierten) Mailclients manipulierbar. Es macht aber auch wenig Sinn, eine HTML Mail zu "signieren"; da diese dem Anwender prinzipbedingt "alles" vorgaukeln kann.

Das (vor allem hierzulande) medial teils übergroß aufgebauschte Sicherheitsproblem ist bei eingehenderer Betrachtung unkritisch für typische, dokumentbasierte Mailkommunikation und/oder in der üblichen Konfiguration von PGP, denn es geht bereits von einer sicherheitstechnisch fragwürdigen Konfiguration des Mailprogrammes aus (die leider bei manchen Standard war/ist).

In Arztpraxen sollten Mailclients auch eigentlich eh nie so eingestellt sein, das eingehende Nachrichten in buntem HTML (ohne weiteren Klick) Referenzen aus dem Netz hinzuladen dürfen und nach Möglichkeit per Standardeinstellung Mails im Textformat (nicht HTML) rausgehen.

Wer PGP auf dem Mac komfortabel einsetzen möchte, dem ist z.B. GPGSuite (kostenlos) zu empfehlen. https://gpgtools.org/ - darüberhinaus funktioniert auch die Referenzimplementierung "GnuPG" (Kommandozeilenwerkzeug) auf dem Mac, wofür es  wiederum diverse grafische Frontends gibt. Wer seinem Mailclient dennoch nicht traut, der kann damit Dokumente (Dateien) verschlüsseln und an eine Mail dranhängen. GPG Suite integriert sich - einmal eingerichtet - so komfortabel in den Mail Mailclient, daß auch das Praxenpersonal damit schnell gut umgehen kann. Lediglich das Einlesen neuer Schlüssel von neuen Empfängern (z.B. andere Ärzte) ist nicht immr einheitlich, weil nicht jeder Arzt daran denkt seine Schlüssel auffindbar ins Netz zu schicken. Hängt er ihn wenigstens an eine Mail dran, lässt er sich per üblichem Klick auf den Anhang einlesen. Von einer Website aber ist es typischem Praxenpersonal oft nicht möglich, einen Schlüssel per hand zu speichern und einzulesen.
Die Diskussion erübrigt sich sobald Zollsoft sein verschlüsseltes Chatsystem fertig hat.

Na, dann kaufen wir uns doch mal einen IDEAL 2465 P-4 Schredder für 400 Euro. 

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Das Material von Herrn Frotscher hat Hand und Fuss und ist mit Sicherheit besser als eine einfache  maschinengenerierte Datenschutzerklärung.
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Der Tag X rückt näher.  Neben der Kommunikation (siehe oben) hänge ich immer noch an folgenden Fragen:

1) Muss die Patienteninformation, die ich in der Praxis auslege/-hänge unterschrieben werden? Oder wie könnte der Nachweis sonst aussehen? Wir dachten daran, ein Foto zu machen, als Beweis, dass wir es aufgehängt haben... Wie machen es die Kollegen? Unterschrift? Auf dem Info-zettel? Oder kleinerer Extrazettel? Von jedem Patienten, der ab 25.5. kommt? (sonst könnte ich es ja auf dem Anamnesebogen unterschreiben lassen, aber der ist nur für neue...)

2) Laut DSGVO brauche ich keine Einwilligung. Wie machen es die Kollegen? Neben der Bestätigung, dass die Info gelesen wurde, auch noch eine Einwilligung zur Datenverarbeitung?
Beantwortet von (1.5k Punkte)
+1 Punkt
Da habe ich auch noch keine passende Antwort gefunden. Echt mühselig dieses Thema.....
Wir machen es nach Rücksprache mit Herrn Frotscher über unseren Anamnesebogen. Sie enthält neben Zustimmungen durch den Patienten hinsichtlich der Datenverarbeitung, die auch unterschrieben werden müssen, die Information der KBV. Mehr kann man ausser dem Aushang nicht tun. Den neuen Anamnesebogen füllen alle Patienten ausnahmslos ab dem 25.5. einmal aus. Ich rate die Anamnese mit einem Anwalt gemeinsam zu erstellen. Es ist wichtig was er Patient da unterschreibt. Ich hätte die Anamnese ohne RA nicht gut gemacht.
Ich bin immer noch unsicher, ob ich tatsächlich ein Einverständnis des Pat. zur Datenverarbeitung brauche, denn die KBV schreibt eindeutig anderes. Aber ich brauche einen Nachweis der Informiertheit. Denn was mache ich denn, wenn der Pat. nicht zustimmt? Ich glaube, ich mache mir nur größere Schwierigkeiten, wenn ich nach einem Einvertändnis frage...

BP
Das Einverständnis zur Datenverarbeitung braucht man auf jeden Fall, da ist nichts zu rütteln.
Die Frage ist nur, wie ich informieren und dokumentiere.
Obwohl Unterschrift und scan das sicherste ist haben wir uns gestern umentschieden / dagegen entschieden. Der Ablauf bei uns wäre nicht machbar. Wir machen es über Dienstanweisung - jeder Patient wird informiert, Aushang und Exemplare direkt an der Anmeldung.

Spezielle Sachen (Patient wird operiert) werden mit der EV auf der EV vereinbart: Pathologe, Hilfsmittel, ambulante und stationäre OP Zentren, Pathologe, ....

Aber natürlich: Minderjährige ohne Eltern, nicht deutsch sprechende Menschen,... alles wirklich schwierig..
Was mich beschäftigt sind fremdsprachige Patienten. Ihnen wird der Zugang zum Behandlungszimmer erschwert. Ich kann nur Patienten behandeln die in den Datenschutz eingewilligt haben. Die Anamnese in Fremdsprachen übersetzen lassen möchte ich eigentlich nicht. Ohne geprüften Dolmetscher weiss ich nicht wie der Patient in mein Behandlungszimmer gelangen soll.

Akute Fälle haben wir wenig aber auch hier muss geklärt werden wie verfahren wird wenn die Anamnese nicht unterschrieben werden kann. Was wenn der Patient sie danach nicht unterschreiben will? Abrechnung möglich? Löschung seiner Daten notwendig?
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