E-Rezept ist verpflichtend seit dem 01.01.2024
Alle Hinweise und Informationen zur Nutzung finden Sie unter folgendem Link.

Beim Ausdruck der Medikamentenverordnung auf BG (rotes Rezept) wird im untersten Feld die Unfallbetrieb-/ Arbeitgeber-Nr. nicht mitgedruckt und muß von uns bisher handschriftlich eingetragen werden.

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Das Feld 'Unfallbetrieb' wird nur gefüllt, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

Der (letzte/aktuelle) Besuch war als BG-Besuch gekennzeichnet und hatte die 'Unfall'-Auswahlbox gesetzt. Außerdem muss ein Arbeitgeber ausgewählt sein. (alle diese Informationen müssen im Fenster 'Patientendetails' eingestellt werden).

Haben Sie versucht, das Rezept für einen Patienten mit Besuch in der Tagesliste gedruckt, oder per Direktsprung in die Kartei (in dem Fall sollte eigentlich der letzte Besuch als Kriterium herangezogen werden)?
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