Beim Ausdruck der Medikamentenverordnung auf BG (rotes Rezept) wird im untersten Feld die Unfallbetrieb-/ Arbeitgeber-Nr. nicht mitgedruckt und muß von uns bisher handschriftlich eingetragen werden.
Beim Ausdruck der Medikamentenverordnung auf BG (rotes Rezept) wird im untersten Feld die Unfallbetrieb-/ Arbeitgeber-Nr. nicht mitgedruckt und muß von uns bisher handschriftlich eingetragen werden.