Wie schon mehrfach gewünscht wäre eine automatische Löschung alter Patientenakten sinnvoll. Gerade im Zuge des heutigen Urteils, dass die erste Kopie der Patientenakte kostenlos ohne Angaben von Gründen angefordert werden kann. Was nicht mehr da ist kann nicht angefordert werden.

Mit freundlichen Grüßen Johannes Stößel
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Ich kann den Ärger vieler Kollegen verstehen. Aber das automatische Löschen von Daten halte ich für absolut sinnlos und hilft uns nicht weiter - im Gegenteil. Mich interessieren auch Daten, die älter als 10 Jahre sind.

Wir haben doch mit Tomedo die Möglichkeit, die komplette Aktemit wenig Aufwand  zu exportieren. Einen kostenfreien Ausdruck kann nun wirklich niemand verlangen.

Bei mir kommen da gut einige hundert Seiten pro Patient zusammen. Auch wird derjenige, selbst wenn er lesen kann, mit den einfachen Daten nichts anfangen können. Erklärung und Interpretation sind eine Dienstleistung die ich gern auch mit den üblichen Gebühren eines Gutachtens abrechne.

Das maßgebliche Urtiel ist nur konsequent und gibt übrigens jedem von uns die gleichen Rechte, das an jeder Stelle genau so zu fordern am besten noch verbunden mit einer vollumfänglichen Auskunft nach der DSGVO (zu welchem Zweck werden welche Daten gespeichert,, wie lange gespeichert, an wen weitergegeben, und so weiter). Die Auskunft ist übrigens innerhalb einer 4-Wochen Frist zu liefern. Danach kommt der Anwalt und der stellt das auch gleich in Rechnung.

zum Beitrag von Herrn Klaproth,

     ...Die Auskunft ist übrigens innerhalb einer 4-Wochen Frist zu liefern. Danach kommt der Anwalt und der stellt das auch gleich in Rechnung.

Dies stimmt leider nicht uneingeschränkt. Die Auskunft muss unverzüglich spätestens jedoch in 4 Wochen erteilt werden. Für den Begriff unverzüglich hat sich in der Rechtsprechung ein Zeitraum von 1 Woche etabliert! Nur bei begründetem erhöhtem Aufwand sind auch 4 Wochen ggf. bis zu 3 Monate möglich.

Siehe auch folgende Webseite: Schadensersatz wegen nicht erfüllten Auskunftsverlangens eines ehemaligen Bewerbers

1 Antwort

Beste Antwort

Sehr geehrter Herr Stößel,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Das löschen von Daten ist ein höchst komplexer Prozess, der aktuell noch immer in der Konzeptionalisierung liegt. uns beschäftigen immer noch folgende Themen dazu:

  1. Die Aufbewahrungsfristen sind unterschiedlich, schwer an konkreten Daten festzumachen und gehen über die 10 Jahre teilweise deutlich hinaus. --> Das widerspricht einem absoluten Automatismus, da der Computer nicht weiß, welches Datum gelten kann. Kann das der User per se entscheiden?
  2. Die technische Umsetzung für das Löschen ist sehr komplex da hier der komplete Patientendatenbaum durchlaufen werden muss. --> Die Daten sind nicht einfach nur ein Container und auch hier wäre ggf. zu schauen, dass schon innerhalb einer Akte unterschiedliche Löschfristen gelten, die das System beachten müsste, was bedeutet, dass eine gesamte Akte nicht zu einem Zeitpunkt x per se gelöscht werden kann. Außerdem wäre zu klären wie rückstandslos gelöscht werden muss. Aktuell wäre ein sperren der Akte möglich.
  3. Die Verantwortung (im Sinne der DSGVO) liegt beim Arzt. D. h. sie können erstmal immer ein berechtigtes Interesse daran haben, die Daten länger aufzubewahren. --> hier müssten Sie im Zweifel auch Rechtsbeistand einholen.
Meine persönliche Einschätzung: Meines Erachtens hat das Löschkonzept auch nichts mit dem kostenfreien aushändigen der Akte zu tun. Man könnte per PDF Druck wahrscheinlich sogar recht einfach die Daten in die ePA einfüllen. Es ist meiner Ansicht wichtig, dass Akten durch den Arzt geprüft werden müssen. Für das berechtigte Interesse gibt es leider auch keine absolute Definition, hier kann im Zweifel nur der Rechtsbeistand helfen oder ihr Datenschutzbeauftragter einen Rat geben.
 
Tomedo wird langfristig ein Löschkonzept bekommen, das Thema ist nur nicht trivial zu lösen, da es verschiedenste Dependenzen, wie oben beschrieben, nach sich zieht, die sich nur schwer allein programmatisch lösen lassen.
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Danke schonmal für die Antwort. Dann vielleicht eine halbautomatische Möglichkeit. Also am Ende des Jahre kann man zB Patienten herausfinden, die vor 10 oder 20 oder ... Jahren das letzte Mal in der Praxis waren und diese nach Bestätigung auf einmal löschen.
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