Liebe Tomedianer:innen,
aus aktuellem Anlaß der bereitgestellten KIM-Funktionalität im Verordnungsmodul und der E-Rezept-Verwaltung möchten wir Sie alle darauf hinweisen, dass aktuell im noch das Zuweisungsverbot von E-Rezepten besteht.
Praxen ist es weiterhin verboten, Verordnungen direkt an eine Apotheke zu schicken – auch wenn die oder der Versicherte das wünscht. Das gilt ebenso, wenn ein sicherer Übertragungsweg wie KIM (Kommunikation im Medizinwesen) genutzt wird.
AUSNAHME: Nur bei Verordnungen für Zytostatika-Zubereitungen ist eine Direktzuweisung aus der Praxis in die Apotheke erlaubt.
Es liegt somit in der Verantwortung der Praxen sich an diese Vorgabe zu halten und die Funktionalität ausschliesslich für die genannte Ausnahme zu nutzen.
Wir gehen davon aus, dass sich zeitnah nach Jahreswechsel auch die Nutzung von KIM auch im Rahmen der Heimversorgung offizielle nutzbarer und durch die KBV als zulässig bestätigt wird.
Wir werden zeitnah über einen Tooltip an der KIM Funktionalität im Verordnungsmodul sowie in der Verwaltung nochmals darauf hinweisen und auch im heutigen Webinar dieses Thema kurz ansprechen.
Viele Grüße,
Marc Kansy