Liebe Kundinnen und Kunden,

wir haben Sie soeben zu diesem Thema auch via Newsletter informiert. Nach rechtlicher Prüfung eines Schreibens des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) mit Verweis auf das neue Digital-Gesetz müssen wir die Übermittlung und Einlösung von E-Rezepten in unserer Patienten-App arzt-direkt komplett einstellen. Es wird Ihnen also leider nicht mehr möglich sein, E-Rezept-Token von tomedo® an die arzt-direkt App zu übermitteln. Auch die Weiterleitung der E-Rezept-Token an Apotheken über unseren Service med-theke wird komplett eingestellt.

Es tut uns sehr leid für die möglicherweise entstehenden Unannehmlichkeiten, die durch den Ausbau dieser Funktion für Sie entstehen. Leider sind uns hierbei absolut die Hände gebunden und wir haben keine andere Wahl.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

 

Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick

Weitere Antworten finden Sie im Newsletter.

 

Warum ist die Übermittlung von E-Rezepten via arzt-direkt App plötzlich nicht mehr erlaubt?

Im Zuge des Digital-Gesetzes erfolgt eine deutliche Klarstellung hinsichtlich der Übermittlung von elektronischen Verordnungen bzw. E-Rezept-Token außerhalb der TI. Laut des Gesetzes bzw. spezifischer Paragrafen muss für die elektronische Übermittlung von E-Rezepten verpflichtend die TI genutzt werden.

Da die arzt-direkt App nicht an die TI angeschlossen sein kann (die genauen Anforderungen zur Umsetzung einer TI-Anbindung werden erst im Q2/2024 veröffentlicht), dürfen wir die Übermittlung von E-Rezepten also nicht mehr anbieten. Dies betrifft im Übrigen nicht nur die arzt-direkt App, sondern alle Patienten-Apps (auch anderer Hersteller), welche derzeit die Übertragung von E-Rezepten außerhalb der TI bereitstellen.

 

Betreffen die Änderungen auch das Ausstellen von E-Rezepten in tomedo®?

Nein. Das E-Rezept an sich bleibt ganz normal bestehen und kann in tomedo® wie gehabt verordnet werden. Es geht ausschließlich um die Übermittlung der E-Rezept-Token in die arzt-direkt App.

 

Was müssen Sie als Praxis tun?

Wenn Sie bzw. Ihre Patienten die arzt-direkt App bisher nicht nutzen, haben die beschriebenen Änderungen keinerlei Auswirkungen auf Sie.

Für alle Praxen, welche diesen Service bisher genutzt haben:

Wir werden zeitnah ein tomedo®-Update zur Verfügung stellen und Sie hierzu in einem weiteren Newsletter kurz vor Bereitstellung des Updates informieren. Wenn Sie Ihr tomedo® auf die neue Version updaten, wird Ihnen anschließend die arzt-direkt App nicht mehr als mögliche Option für den Versand von E-Rezepten angezeigt. Parallel wird auch die arzt-direkt Patienten-App angepasst und Ihre Patienten können dann keine neuen E-Rezepte mehr von Ihnen auf diesem Weg empfangen.

Wichtig: In dem Zusammenhang sind ab sofort auch alle Grafiken rund um das E-Rezept und die App sowie das bestehende Marketing-Material unbrauchbar. Wir bitten Sie deshalb ausdrücklich, dieses Material unverzüglich aus dem Umlauf zu nehmen bzw. zu vernichten und Grafiken (auf Instagram, Facebook, Homepages usw.) nicht mehr zu nutzen. In Kürze können Sie über die gewohnte Seite (https://arzt-direkt.de/fuer-aerzte/praxismaterial-download/) das neue, angepasste Marketing-Material (Flyer und Plakate zur App) bestellen.

 

Wie können die Patienten ihre E-Rezepte denn ab sofort in den Apotheken einlösen?

Die E-Rezepte können von den Patienten ganz klassisch weiterhin via eGK, als ausgedruckter Token oder über die E-Rezept-App der gematik eingelöst werden. Einzig der Versand und die Einlösung der E-Rezepte über die arzt-direkt App (und alle anderen Apps, die nicht an die TI angebunden sind) wird mit dieser Änderung für die Patienten nicht mehr möglich sein. Hinweis: Bereits in der App vorhandene und nicht eingelöste E-Rezepte können die Patienten durch Vorzeigen des QR-Codes noch in der Apotheke einlösen. Auch die Übersicht der bereits eingelösten E-Rezepte wird den Patienten in der App noch angezeigt. 

 

Was bedeutet der Ausbau dieser Funktion für die Zukunft der arzt-direkt App?

Alle anderen Funktionen der arzt-direkt App, wie die Online-Terminbuchung, die Online-Sprechstunde sowie die integrierte Messenger-Funktion, bleiben wie gewohnt bestehen. Die Maßnahmen betreffen ausschließlich die Übermittlung und Verarbeitung von E-Rezept-Token.

Gefragt in Anderes von (16.6k Punkte)
+4 Punkte

Sehr schade, dass gute Entwicklungen im Gesundheitssystem in der Art gebremst werden. 

!!! Eine große Bitte an die Entwickler. !!!

Wäre es trotzdem möglich, dass die verbundene Patieten einfach automatisch eine Nachrricht nach der Erstellung eines eRP. bekommen.

z.B. eRP erstellt und signiert  -> der mit arzt-direkt gekoppelten Pat. bekommt die Nachricht - '' eine eRP für folgende Präparate wurde erstellt.'' Bitte nutzen Sie die eGK für die Einlösung des Rezeptes.

 Bitte denken Sie an diese alternative Variante. Das soll meine Meinung nach keine Verstoße mit dem Gesetz darstellen und wäre trotzdem sehr hilfreich für die Patienten.

Viel Erfolg weiterhin Zollsoft!

Mit freundlichen Grüßen aus Chemnitz

Adrian Angelescu 

 

Ausgezeichnete Idee, werden wir umsetzen.
Danke für die Patienteninfo, die unten im Newsletter verlinkt ist!
Hallo in die Runde und an Zollsoft,

gäbe es denn die Option, zumindest den Token als .pdf an die Patienten zusenden?

Viele unserer Patienten nutzen Onlineapotheken und schätzen bisher sehr den eRP-Empfang via arzt-direkt, die wünschen keine Papierlösung...

Oder gibt es so eine Lösung schon?

Viele Grüße
Es darf nichts vom eRez gesendet werden. Auch kein Teil.
was ja funktioniert, ist der Versand des Tokens als Mail. Wenn man also die Signatur/Versand des eRezeptes als Aktionskettenauslöser hätte, könnte man ja eine Mail mit Vorlage und Verschlüsselung generieren lassen...
So wie ich das verstehe ist so etwas verboten.

Sie können das machen, sich doof stellen und mal schauen was passiert. Vielleicht ist auch ziviler Ungehorsam angebracht. Aber wir Ärzte laufen da wohl alle mit und lassen uns alles gefallen.
Ja. Ist ja auch für die Apotheken verboten, die für die Altenheime verblistern, aber Alternative hat ja auch keiner. Sehe ich ähnlich mit dem zivilen Ungehorsam.
Genau das war auch mein erster Gedanke, vielen Dank, Herr Kollege!

8 Antworten

Ich bitte dies zentral von Seiten Zollsoft als offizielle Zollsoft-Mitteilung an alle arzt-direkt Nutzer zu senden!

Die App wird genau mit diesem Argument von uns sehr beworben und ist für die Mehrzahl der nutzenden Patienten der singuläre Nutzungsgrund. Einen weiteren Mehrwert bietet die App ja auch nicht wirklich...

Eine Re-Implementation der App nach eventuell erfolgter TI Anbindung wird jedenfalls ziemlich schwer werden, da nicht nur die nutzenden Patienten, sondern auch die nutzenden Ärzte erst wieder von einem positivem Effekt der App überzeugt werden müssen...

Für uns bedeutet das jetzt erstmal massiv Erklärungsaufwand gegenüber den Patienten - eine kurze Vorwarnung oder Ankündigung wäre echt nett gewesen!

 

Klaus Völker
Beantwortet von (920 Punkte)
+1 Punkt

Ich schließe mich Hr. Völker an, was da passiert ist, sich schlichtweg der GAU. Es stellt sich auch für mich die Frage, seit wann Tomedo wußte, dass es Probleme geben könnte, und warum man uns nicht zumindes einen Hinweis gegeben hat, mit der Bewerbung der App etwas vorsichtiger zu sein. Alle anderen Funktionen der App sind ja allenfalls nachrangig, wobei ich die App durchaus bereits gerne als Messenger für die (sichere) Kommunikation mit den Patienten nutze.

Falls die von Herrn Völker vorgeschlagene zentrale Mitteilung seitens Zollsoft nicht möglich ist, wäre zumindest dringend erforderlich, dass wir als Arztpraxis die Möglchkeit hätten, quasi via Rundschreiben alle bisher an Arzt-Direkt angebundenen Patienten zu informieren. Das sollte eigentlich einzurichten sein. 

 

Das geht in der arzt-direkt App eigentlich ziemlich einfach:

rechts neben

Dashboard - arzt-direkt

ist ein Fragezeichen und ein "Seiten"Symbol - dies ist eine Sammelrundmail an alle angeschlossenen Patienten...

Da habe ich eben ein kurzes Entschuldigungsschreiben mit Kopie des Zollsoft-Schreibens an alle geschickt...

Klaus Völker
Vielen Dank, die Funktion habe ich in der Schnelle (und nach dem Schreck) nicht gefunden! Dennoch werden morgen die Telefone heißlaufen...
Folgende Idee, um dem Patienten trotzdem eine Bestätigung über das eRezept zukommen lassen zu können: der gekoppelte Nutzer erhält nach Signatur des eRezepts anstatt QR code nun eine eine Nachricht im Chat: Ihr eRezept ist nun mit Ihrer eGK einlösbar.

Wäre eine elegante Zwischenlösung...

Grüße aus Schwäbisch Hall

 

Jan Fedorcak
Beantwortet von (740 Punkte)
+5 Punkte
Bitte unbedingt ermöglichen!
Ich finde das auch einen Super-Gau. Der von den Kollegen empfohlene Lösung ist sicher eine gute Zwischenlösung. Bitte ermöglichen.

 

Ich werde an unseren Gesundheitskasper Lauterbach schreiben. Alles reden sie von Bürokratieabbau und dann das !

LG Boris Weber
Ich wollte soeben den selben Wunsch äußern!  

Bitte unbedingt zügig umsetzen. Wir nutzen die App quasi allein wegen der eRezepte - diese Mitteilung heute ist sehr frustrierend. Ändern können wir wohl nichts daran.
Beantwortet von (22.2k Punkte)
+1 Punkt
Was mich allerdings auch etwas stutzig macht, Gesetzeslage hin oder her. Ich hatte mir letzte Woche die Online-Veranstaltung von Ihnen zum Thema: "eRezept für Fortgeschrittene" gegönnt. Habe ich da diesen Hinweis auf Abschaltung überhört oder wurde das bewusst nicht kommuniziert? Selbst dort wurde weiterhin auf die Möglichkeit des Versendens in der App hingewiesen. Das hat uns Kunden (und Geschäftspartnern, das sind wir ja eigentlich) gegenüber einen nicht wirklich angenehmen Nachgeschmack.

Entschuldigung für diese Zeilen, aber das hätte so nicht sein müssen.

MFG
Beantwortet von (1.8k Punkte)
0 Punkte
Hallo Herr Fleischmann,

 

zu Ihrer Bemerkung gern ein kurzes Statement von mir: Ganz bewußt haben Marc Kansy und ich an dem Tag auf den Hinweis zu arzt Direkt verzichtet. Es ist immer wieder eine Gratwanderung in der Kommunikation, wann Sie welche Dinge veröffentlichen. Zum zeitlichen Hintergrund verweise ich auf den Kommentar von @andreas zollmann.

Richtig ist: Im Webinar für E-Rezept-Anfänger haben wir noch auf die Möglichkeit mit arzt Direkt hingewiesen. Das Webinar war zeitlich gesehen noch vor den von Andreas Zollmann angesprochen Schreiben abgehalten worden.
Super wäre es, wenn wir für die Zukunft alternativ folgendende drei Dinge erhalten könnten:

- Aktionskettenauslöser: eRezept (ausgestellt / signiert / versendet)

- Aktionskettenbedingung: Patient ist Arzt-Direkt-Benutzer

- Aktionskette: Arzt-Direkt-Nachricht versenden

Dann könnte man sich individuelle Templates je nach Bedingung auch für die Zukunft bauen und die aktuelle Problematik elegant umgehen.

Beste Grüße aus Dortmund
Beantwortet von (1.6k Punkte)
0 Punkte
Guten Abend Herr Zollmann,

Über die arz-direkt App können doch sämtliche Befunde und Arztbriefe mit dtl. sensibleren Informationen sicher übertragen werden. Warum darf dann der Patientenausdruck (Token für das E-Rezept), also das Papierblatt nicht als elektronisches Dokument mittels der arzt-direkt App versandt werden? Wäre das rechtlich verboten, wenn wir es täten oder besser noch es automatisiert durch Tomedo erfolgt?

Viele Grüße

Hans Heyer
Beantwortet von (590 Punkte)
+2 Punkte

Das schreibt wohl das neue Digitalgesetz so vor. Was sich die Verantwortlichen aber dabei denken, muss man glaube ich nicht verstehen.

Aber die Aufregung verstehe ich auch nicht so ganz und habe dazu vielleicht dumme Fragen, weil ich nicht so in der Problematik drin stecke, denn Medikamentenverordnungen kommen bei mir im Verhältnis zu Hausärzten eher selten vor.

Wozu brauchen wir die App, wenn man mit der eGK in jeder Apotheke sein Rezept einlösen kann?

Der Ausdruck des eRP erfolgt ja auch außerhalb der TI auf einem Drucker. Da könnte doch jeder bei sich zu Hause das eRezept ausdrucken und behaupten, dass es in der Praxis gedruckt wurde.

Ebenso könnte man doch auch das Rezept eingescant haben. Das geht mit anderen Barcodes doch auch.

Liege ich da verkehrt?

Wie ich gerade sehe schreibt Herr Zollmann:

Danach wird die E-Rezept-App der gematik (App-Store-Bewertung: 2,2 vergl. mit arzt-direkt 4,6 von 5 Sternen) quasi zur Monopol-App für das E-Rezept (nur die Krankenkassen-Apps sind ausgenommen). 

Hier geht es offenbar nur um Pfründe bestimmter Interessengruppen. Da sollten wir Ärzte uns eigentlich gegen wehren. 

 

 

 

 

Ich verstehe das Unverständnis nicht! Herr Lauterbach macht kein Geheimnis daraus, dass er als Sozialist von einem System der Staatsmedizin träumt - und auch viele Ärzte haben seine und andere kollektivistische Parteien gewählt (oder sind sogar Mitglieder). Woher nun die Aufregung?! Wenn privatwirtschaftliche Lösungen wie die arzt-direkt-App Dinge besser können als die staatliche Lösung, dann werden sie eben verboten, notfalls indirekt und auf Umwegen. So machen das Sozialisten. Und die sind auch in der Ärzteschaft sehr beliebt, schließlich versprechen sie so viele tolle Dinge, und das sogar in Gendersprech und klimafreundlich...

Meine oben gestellte Frage möchte ich noch einmal aktualisieren.

Wenn der Patientenausdruck des E-Rezeptes per E-Mail (verschlüsstelt), Fax, Post oder mittels eines sicheren Messengers (wie Arztdirekt) an die Pat. gesandt wird, ist das ein rechtliches Problem? Dürfen wir bei dieser Antwort auf den Rechtsbeistand von Tomedo zurückgreifen?

Wenn dies kein Rechtsverstoß darstellt, dann können wir doch diesen QR Code haltigen Papierausdruck digitalisiert an die Pat. per Arztdirekt App senden, so dass die Patienten ihr Rezept in der Apotheke vorbestellen oder über eine andere Person nach Weiterleiten des Dokumentes einlösen kann.

Das ist doch ein Vorteil gegenüber der Abholung mittels Versichertenkarte. (?)

Wo ist mein Denkfehler?

Viele Grüße

Hans Heyer
Sie haben keinen Denkfehler!

Der Gestzgeber will das aber nicht und untersagt das. Deshalb kann Zollsoft Ihnen das auch nicht als APP anbieten. Wenn Sie und Ihre Patienten das machen wird man sehen was passiert.
Zu Ihren Fragen warum wir Sie nicht schon früher informiert haben: Wir hatten den E-Rezept-Versand rechtlich prüfen lassen mit dem Ergebnis, dass das so in Ordnung ist. Noch vor ein paar Monaten lobte uns die vom BMG kontrollierte gematik als Spitzenreiter für die Anzahl digital eingelöster E-Rezepte und bestätigte uns informell auf technischer Ebene die Sicherheit unseres Verfahrens.

Dann erhielten wir Ende Januar das erwähnte Schreiben vom BMG (immerhin mit mündlicher Vorwarnung) zu ihrer Interpretation des Digital-Gesetzes (dem der Bundesrat jetzt Anfang Februar grünes Licht gegeben hat). Danach wird die E-Rezept-App der gematik (App-Store-Bewertung: 2,2 vergl. mit arzt-direkt 4,6 von 5 Sternen) quasi zur Monopol-App für das E-Rezept (nur die Krankenkassen-Apps sind ausgenommen). Honi soit qui mal y pense.

Außerdem erhielten wir eine Abmahnung der Apothekerkammer Nordrhein bzgl. der Onlineeinlösung des E-Rezepts aus der App. Letztere haben eine Kanzlei engagiert, die sich bereits mit dem Verklagen ähnlicher Anbieter wie uns einen Namen gemacht hat. Uns wurde signalisiert, dass ihr Auftrag ist, durch Klagen "rechtliche Klarheit" zu schaffen, was wir so interpretieren, dass, auch wenn wir erst einmal Recht bekommen, sie sich bis zur höchsten Instanz durchklagen werden, und dass wir auch nachdem wir die Punkte in der Abmahnung beheben, noch mehr von ihnen hören werden, solange wir weiter E-Rezepte ermöglichen. Bin mir nicht sicher, ob Apotheker wissen, wofür ihre Mitgliedsbeiträge so eingesetzt werden.

Wir brauchten jetzt erst einmal drei Wochen, die Sachlage rechtlich zu prüfen und die schwere Entscheidung zu treffen, hier aufzugeben in einem donquichottischen Kampf gegen Windmühlen, den wir nicht gewinnen können. Wir haben Sie sofort informiert, und es wird auch noch eine Weile dauern, bis wir die entsprechenden Programm-Updates herausbringen können.
Beantwortet von (16.6k Punkte)
+11 Punkte
Hallo Herr Zollmann,

danke für die erklärenden Worte. Zollsoft kann man in der Sache wirklich nichts vorwerfen. Die jetzt schon verfügbare Lösung mit der Info über ARD wenn das Rezept signiert wurde ist eine gute Zwischenlösung.

Wir haben unsere Patienten mit einer Sammelnachricht informiert und die Patienten gebeten, sich bei Herrn Lauterbach zu beschweren. Zusätzlich haben wir einen offfenen Brief an Herrn Lauterbach verfasst. Die Erwartung, dass sich dadurch etwas ändert, ist allerdings gering.
Wir möchten uns den Kollegen/Kolleginnen anschließen und bitten auch um ein eine Verknüpfung mit einem Hinweis "Ihr Rezept wurde versendet oder liegt in der Apothekt bereit". Denn wir nutzten die Funktion fast ausschleißlich für unsere e-Rezepte.

Wir hoffen auf ein schnelle Lösung.

Helga Ausborn
Beantwortet von (780 Punkte)
+2 Punkte
Über den arzt-direkt Messenger schicken wir in der aktuellen Version der App (2.5) die "Rezeptinformation". Sprich alle Rezeptrelevanten Informationen, ohne Token.

Liebe Grüße
Janina Scherer

Liebe Tomedianer:Innen,

ergänzend zu meiner Kollegin Frau Scherer stelle ich Ihnen im Folgenden einmal zwei Screenshots zu Verfügung wie die "Rezeptimnformation" in der aktuellen arzt-direkt App aussieht:

 

 

 

Bei Klick auf "Als eingelöst markieren" kommen Sie in die Detailübersicht wo Sie bei Bedarf auch einzelne Verordnungen des E-Rezepts per Klick markieren und als eingelöst markieren können. Dies wäre in der Praxis z.B. der Fall, wenn in der ersten Apotheke nur ein Teil vorrätig wäre und sich der patient dazu entscheidet wegen dem n ichrt vorrätigen Präparat in die nächste Apotheke zu gehen oder dies z.B. bei einer online-Apotheke zu bestellen

Abschliessend haben Sie noch die Möglichkeit über den Knopf "Apotheke suchen" eine passende Apotheke zu finden / zu suchen (keine Übertragung des E-Rezeptes!)

Viele Grüßem
Marc Kansy

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