Liebe Tomedianer:innen,

aus gegebenen Anlaß von wieder vermehrt aufkommenden Anfragen zur Positionierung der Anzeige der LANR auf dem Stylesheer des E-Rezeptes möchhten wir Sie hiermit nochmals informieren.

Es kommt vermehrt zu Anfragen, dass unter gewissen Umständen das vorgesehene Feld für die LANR des verordnendes Leistungserbringers auf dem E-Rezept Stylesheet leer ist. Dies führte u.a. auch zu Rückfragen aus Apotheken an die verordnenden Praxen mit "Angst" Retaxierungen bei der Abrechnung der E-rezepte zu erzeugen.

Grundsätzlich ist das von der KBV spezifierte Stylesheet so vorgesehen, dass bei einer Verordnung durch eine(n) Weterbildungsassistent(in) "ohne" LANR das Feld generell leer ist und nur im Arztstempel rechts die LANR des/der ausbildenden und abrechnenden Leistungserbringer(in) angezeigt wird. Es ist aktuell auch so technisch vorgegeben, dass das offene Feld "nicht" mit der LANR des/der ausbildenden und abrechnenden Leistungserbringer(in) ausgefüllt wird.

Dies führt in der Kontrolle und Ansicht vermeintlioch zu Verwirrungen in den Praxen aber insbesondere auch den Apotheken.
Wir haben dazu schon mehrfach Rücksprache mit der Gematik und KBV geführt um die bestehende Unsicherheit im Feld zu melden und hier in der techniwschen Vorgabe Abhilfe zu leisten.


 

Grundsätzlich möchten wir Sie aber dennoch darüber informieren, dass die Angabe mindestens einer LANR rechts im Stempel ausreichend für eine korrekte Abrechnung durch die Apotheken ist. Verweisen Sie eingehende Anfragen der Apotheken gerne auf diesen Hinweis und dass sich im Zweifel an Ihren AVS-Hersteller gewendet werden soll.

Viele Grüße,
Marc Kansy

 

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