E-Rezept ist verpflichtend seit dem 01.01.2024
Alle Hinweise und Informationen zur Nutzung finden Sie unter folgendem Link.

Liebe Tomedianer:innen,
 

wir haben Ihnen bereits im letzten Quartalsnewsletter Ende 2022 den "Hinweis zur Abrechnung der PVS-Pauschale für die E-Rezept“ gegeben.

Wie im Newsletter beschrieben handelt es sich hierbei um eine Förderpauschale zur Umsetzung der E-Rezept-Funktionalität und Bereitstellung durch Ihren PVS-Anbieter. Diese Förderpauschale dient explizit den Herstellern als Ausgleich für die entstandenen Kosten der technischen Umsetzung in den jeweiligen Praxisverwaltungssoftwaren.

Das erste Release der E-Rezept-Funktionalität haben wir mit tomedo® bereits zu Beginn 2022 durchgeführt und haben im Laufe 2022 weitere Updates mit Verbesserungen folgenden lassen. Auch in 2023 werden wir sukzessive weitere Optimierungen sowie neue Funktionalitäten folgen lassen.

Viele von Ihnen nutzen das E-Rezept bereits ausgiebig und geben uns regelmäßig ein Feedback über die diversen Kanäle. Z.T. haben Sie auch bereits Ihre Praxisabläufe auf das Verordnen von Medikamenten für gesetzlich Versicherte vom Muster-16 auf das E-Rezept umgestellt. Wir können gemeinsam auf die stolze Zahl von rund 125.000 durch Tomedianer:innen in 2022 ausgestellte E-Rezepte zurückblicken.

Unsere Buchhaltung wird Ihnen diese Finanzierung über 120,00 EUR zeitnah beginnend im Laufe von 2023 in Rechnung stellen. Sie sollten, sofern noch nicht durch Sie erfolgt, sich diese Förderung von Ihrer zusätändigen Kassenärztlichen Vereinigung erstatten lassen.


Was muss ich für die E-Rezept-Meldung bei meiner zuständigen KV in tomedo tun?

Wenn Sie bereits mindestens ein E-Rezept verordnet haben, wird/wurde automatisch die Meldung "E-Rezept-Ready“ für Ihre Betriebsstätte über die KV-Abrechnung an Ihre zuständige KV übermittelt.

In dem Fall müssen Sie nichts weiter in tomedo® durchführen.

Generell sollte Sie aber mit ihrer zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung Rücksprache halten, oben ggf. noch zusätzlich eine manuelle Meldung oder ein möglicher Eintrag in einem von der KV betriebenen Portal notwendig ist. Da die verschiedenen Kassenärztlichen Vereinigungen im Bundesgebiet jeweils eigene Prozesse haben können wir Ihnen hier keine generelle Vorgehensweise außerhalb von der technischen Meldung per Quartalsabrechnung im tomedo® empfehlen.
 

Sollte Sie noch kein E-Rezept an einen realen Patienten verordnet haben, können Sie dennoch in tomedo® wie folgt manuell die Einstellung - E-Rezept Ready - vornehmen, diese dann mit der nächsten KV-Abrechnung elektronisch übertragen wird. Auch in diesem Fall bitten wir Sie sich im Nachgang nochmal mit Ihrer zuständigen KV in Verbindung zu setzen, um ggf. zusätzlich erforderliche Meldewege oder Meldeverfahren zu erfragen.

Für die manuelle Einstellung loggen Sie sich mit Admin-Rechten in Ihr tomedo ein und rufen den Menüpunkt Admin —> Praxisorganistion —> Betriebsstätten auf.


 

In dem Fenster Verwaltung Betriebsstätten wählen Sie den Karteireiter Sonstiges aus und wählen anschließend in im Drop-Down-Menu rechts neben eRezept „JA“ aus.



Weitere Einstellungen sind nicht notwendig und Sie können durch Klick auf „OK“ das Fenster verlassen.

Wenn Sie die Einstellungen in tomedo® auch nochmal im laufenden Bild nachvollziehen möchten, dann empfehlen wir Ihnen unsere Aufzeichnung vom Webinar „Einführung in das E-Rezept für tomedo"

https://tomedo.de/wissenswertes/e-rezepte-ausstellen-und-versenden/?hilite=Webinare ab ca. Minute 16:30 einzusehen.

 

Wo finde ich weitere Informationen zur Förderung?

Auf den Seiten der KBV https://www.kbv.de/html/30719.php unter Ausstattung für das eRezept finden Sie generelle Informationen.
Zusätzlich informieren Sie sich bitte auf den Seiten Ihrer zuständigen KV zum Ablauf der Förderung.


Viele Grüße,
Marc Kansy

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