Eine Verordnung von Wirkstoffen ist zwar erlaubt, aber tomedo bietet diese Möglichkeit nicht. Laut KBV-Vorgaben (und somit auch KVBB-Vorgaben) ist eine Verodnung mit Präparatenamen vollkommen ausreichend. Eine Pflicht, per Wirkstoff verodnen zu können besteht für ein Arztsystem nicht. Hier scheint die KVBB/Apotheke falsch informiert.
Aus technischer Sicht ist die Verordnung von Wirkstoffen für tomedo recht schwierig, da wir die genaue Wirkstärke eines Präparates nicht kennen. Die sehen Sie an den teilweise sehr krummen Wirkstärken (z.B. bei Suche nach Diclofenac). Diese 'krummen' Wirkstärken entstehen durch verschiedene Wirkstärkeangaben von aquivalenten Primärwirkstoffen (z.B. Diclofenac entspricht Diclofenac natrium).