E-Rezept ist verpflichtend seit dem 01.01.2024
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Wir nutzen eine Impfdoc-Instanz für zwei Betriebsstätten. 

Sollte mal ein Impfstoff in einer Betriebsstätte A rezeptiert sein, der Patient bringt den Impfstoff aber in Betriebsstätte B, kann man in Betriebsstätte B den Impfstoff aus Rezept nur in Betriebsstätte A einbuchen aber in B nicht impfen. 

Mein Vorschlag:

bei Eingang erfassen aus Rezept muss nicht zwingend zwischen den Betriebsstätten unterschieden werden. Es soll doch möglich sein, im Reiter Betriebsstätte auch die Option geben: Alle Betriebsstätten. Dann kann ich den Impfstoff als Eingang in einer beliebigen Betriebsstätte einbuchen, egal von wo das Rezept für den Impfstoff ausgestellt wurde. 

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Hallo Herr Sirfy,

die betriebsstäätenübergreifende Impfstoffverwaltung können wir aus Abrechnungsgründen nicht ermöglichen, weil die Abrechnung nach BSNR erfolgen muss. In solchen Fällen hilft leider nur das "umbuchen" - also Ausbuchen bei BSNR1 und neu einbuchen bei BSNR2.
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