Liebe Thüringer Kassenärzte,

einige von Ihnen haben ein Schreiben der KVT erhalten mit dem Betreff „Prüfungen bezüglich der Fachanwendungen der Telematikinfrastruktur“, und dem Vermerk „ePA: Eigenerklärung, aber keine Systemunterstützung lt. KVDT 935414897“.
In Rücksprache mit der KVT können Sie dieses Schreiben als gegenstandslos betrachten, da tomedo die Informationen zur Nutzung der Fachanwendungen korrekt übertragen hat. Eine Meldung bei der KVT oder unserem Support ist nicht notwendig.

Sollte in dem Schreiben ein anderer Vermerk stehen, setzen Sie sich bitte mit der KVT in Verbindung.
Ist es möglich, für Hilfsmittel und Sonstige Produkte die PZN auf das Rezept zu übernehmen? Aktuell löse ich das Hinzufügen der PZN über das Editieren des Rezeptes, was allerdings recht umständlich ist.
Gefragt von (3.8k Punkte)
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2 Antworten

Für Kassenrezepte ist dies durch die KBV-Vorgabe P3-700 leider explizit verboten.


Beantwortet von (58.4k Punkte)
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Gut zu wissen. War ein Wunsch der Apotheke, dem ich ab sofort nicht mehr nachkommen werde...
In Ihrer ursprünglichen Frage, habe ich den Zusatz 'für Hilfsmittel und sonstige Produkte' leider überlesen. Für diese Kategorien wäre das durchaus möglich.

Zwei Hinweise dazu:

-Für GKV-Hilfsmittel (im Tab 'Hilfsmittel') gibt es statt der PZN die sogenannten Hilfsmittel-Nummern (z.B. 99.27.01.0007). Die Angabe aller vier Gruppen würde dabei einer aut-idem Verordnung des gewünschten Präparates entsprechen. werden lediglich die ersten drei Gruppen angegeben, kann die Apotheke frei substituieren.

- Im Reiter 'Sonstige' finden sich leider nicht nur Hilfsmittel, sondern u.U. auch Medikamente (tomedo hat leider keine 100% Information darüber, ob ein Präparat ein Hilfsmittel ist). Für solche ist es nach obigem Kommentar verboten, die PZN aufzudrucken. Wir könnten die PZN nur aufdrucken, wenn der 'HM'-Haken (= Heilmittel) in der unteren Tabelle gesetzt ist. Dies müssten Sie ggf. per Hand vornehmen.

Wären Sie (und Ihre Apotheke) mit diesem Vorgehen einverstanden?
Der Anforderungskatalog der KBV wurde zum Stichtag 1.4.2018 dahingehend geändert, dass es nicht mehr verboten ist, eine PZN aufzudrucken, sondern dass es vielmehr Pflich ist die PZN aufzudrucken. Im Quartalsupdate Q2-18 ist diese Anapssung enthalten.
Beantwortet von (58.4k Punkte)
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Kann man diese Funktion wieder abstellen ? Die ist für unsere Privatrezepte nicht notwendig.

Dies wird ab Version v1.57.0.2 unter 'Einstellungen->Praxis->Mediks->Aufdruck der PZN auf blaues Rezept' möglich sein

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