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Hallo Miteinander,

in der c't Ausgabe 12 (21.05.22) ist auf Seite 170 ein Artikel "Digitalisierung vor dem Kadi", in dem dargestellt wird, dass nach aktueller Rechtslage die Praxis, bzw. deren Ärztin oder Arzt für Fehler der zwangsweise verordneten Hardware haften muss.

Ich empfehle, sich diesen Artikel anzusehen. Nicht, weil es superneu ist, dass die Praxen jeden Mist mitmachen, ihn bezahlen und dann auch noch dafür haften müssen... Sondern weil es sehr klar dargestellt wird, was die derzeitigen Rechtsgrundlagen sind.

Frohe Pfingsten!
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+1 Punkt

Für diejenigen, die die Ausgabe Nr. 12 nicht besitzen, gibt es den Artikel auch frei lesbar:

https://www.heise.de/hintergrund/Wer-fuer-Fehler-bei-der-Anbindung-von-Arztpraxen-haftet-7096433.html

Danke!
Es scheint nicht ganz klar zu sein, ob die Verantwortung nun bei der Gematik oder den Praxen liegt.
Das wird wohl nur ein Gerichtsverfahren klären können.
Keine schöne Arbeitsgrundlage..

2 Antworten

Wir müssen das mitmachen oder um den Preis einer entsprechenden Kürzung des Honorars aus der TI aussteigen. Das muss jeder für sich selbst entscheiden. Wir sollten aber unsere Patienten auf die potentiellen Gefahren der TI hinweisen.

Eine Haftung für uns als Betreiber dürfte an der Realität vorbeigehen.
Beantwortet von (35.1k Punkte)
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Sehr geehrte Damen und Herren,

ich verweise hier auf meine Antwort im Forum:

https://forum.tomedo.de/index.php/51770/kartenterminal-retoure?show=51978#c51978
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