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Liebe Zollsoftler,

mit großer Spannung habe ich die für Version 1.40 angekündigte Möglichkeit zur Trennung von Kassenfällen nach Betriebsstätte (Einstellung "Praxisgemeinschaft" in der Betriebsstättenverwaltung) erwartet. Nun aber habe ich erst einmal mehr Fragen als Antworten. Sicher ist auch für andere Nutzer die eine oder andere Klarstellung gut. Hier meine Fragen und Kommentare:

  1. Ein Teil meiner offenen Fragen rührt daher, daß ich mich nicht getraut habe, nach der Sprechstunde mit der Trennfunktion zu experimentieren. Denn was passiert mit den vorhandenen Kassenfällen (in die wir bisher noch beide unsere Ziffern eintragen)? Wenn ich die Einstellung "Praxisgemeinschaft" testweise an- und abschalte und mit Kassenfällen für Max Mustermann experimentiere, kann ich irgendwas an den bereits angelegten echten Fällen verderben?
  2. Soweit ich ersehen kann, gibt es noch immer keine einfache Einstellung, einen Kassenfall explizit einem Arzt zuzuordnen. Wie also wird bestimmt, welcher Betriebsstätte der angelegte Fall gehören wird? Braucht es dabei wirklich einen Besuch? Das wäre nicht praktikabel. Wenn unsere Arzthelferinnen zum Quartalsanfang 50 oder mehr Karten von Pflegeheim-Patienten einlesen, um ein erstes von der blisternden Apotheke bestelltes Folgerezept ausstellen zu können, dann werden die wahnsinnig, wenn sie erst einen Besuch anlegen müßten.
  3. Gemeinsamer Patient X hat einen Fall bei Betriebsstätte A. Später braucht noch Betriebsstätte B einen Schein. Kann die für Betriebsstätte A einmal eingelesene Chipkarte auch als Versicherungsausweis dem Fall der Betriebsstätte B zugeordnet werden, oder muß die Karte wirklich noch mal neu gesteckt werden? Das wäre in vielen Fällen extrem unpraktisch. Denken Sie an gemeinsam betreute Heimpatienten (in unserem Falle meine Frau als Hausärztin und ich als Psychiater), bei denen die Chipkarte dann zweimal mit dem Apothekenfahrer auf die Reise gehen müßte. Ich glaube auch nicht, daß die KV so etwas vorschreibt, denn dann wäre die traditionelle tomedo-Einstellung der gemeinsamen Kassenfälle von vornherein illegal.

Es wäre lieb, wenn Sie mehr Aufklärung geben könnten. Am wichtigsten finde ich Frage 1, denn wenn ein gefahrloses Experimentieren ohne Schaden an Bestandsfällen möglich wäre, könnte man sich mit der Funktionsweise der neu ermöglichten Einstellung in Ruhe vertraut machen.

Vielen lieben Dank im Voraus,

Mike Prater

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1 Antwort

Zu 1.) Sie sollten einen Test besser nur außerhalb der Sprechstunde/regulären Dokumentation an einem Testpatienten druchführen. Es passiert folgendes: Wenn Sie auf einem Schein eine Änderung an Betriebsstätten von Leistungen vornehmen, eine neue Leistung hinzufügen oder eine gelöscht Leistung wiederherstellen wird der gesamte Schein erneut validiert. Die Betriebsstätte des Scheines wird dabei implizit durch die Betriebsstätte der ersten dokumentierten Leistung festgelegt. Alle nicht zu dieser Betriebsstätte passenden Leistungen werden automatisch auf die (Haupt-)betriebsstätte der ersten Leistung gesetzt. Nebenbestriebsstätten sind von dieser Logik unberührt. Es erscheint ein Hinweis, welche Leistungen betroffen waren. Dieses Vorgehen wird zollsoft-intern noch heiss diskutiert und wird evtl. in Zukunft druch die Nachfrage zur Anlage eines neuen Scheines abgelöst.

Zu 2.) Wie bereits oben erwähnt, wird die Betriebsstätte des Scheines durch die (Haupt-)Betriebsstätte der ersten dokumentierten Leistung definiert.

Zu 3.) Die Problematik ist durch eine Praxisgemeinschaft in Bayern an uns herangetragen worden, welche in ihrer alten Praxissoftware das Problem hatten, dass das Einlesedatum der Karte zwischen des Betriebsstätten 'geteilt' wurde. Die KV hat dies bei einer Plausiblilitätsprüfung bemängelt und Abrechnungsbetrug unterstellt. Deswegen muss tomedo sicherstellen, dass die Karte auch für die zweite Betriebsstätte seperat gesteckt werden kann. Bei jedem Kartenstecken wird dabei dem 'Kartenstecken' intern eine Betriebsstätte zugeordet (druch die Betriebsstättenangabe des Besuchs des jeweiligen Tages).

Das feature ist allerdings noch nicht ganz komplett. Es fehlen noch folgende 2 Sachen:

- Anzeige des 'letzten Steckens' im Schein, damit man sieht welches Datum bei eine Abrechnung an die KV übermittlet wird

- ein Warnhinweis auf dem Schein, wenn für den Schein (genauer: die Betriebsstätte des Scheines) noch keine Karte gesteckt wurde.

Diese beiden Sachen kommen wsl. in v1.41.
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Lieber Herr Dr. Berg,

erst mal ganz lieben Dank für die rasche und technisch wie immer profunde Antwort. In der Sache fühle ich mich aber leider nicht zufrieden. Leider ist ein Problem, das ich schon mehrfach im Forum angesprochen habe, mit dieser Implementation eben immer noch nicht geklärt: Die absolute Unübersichtlichkeit bei gemeinsam behandelten Patienten in einer Praxisgemeinschaft.

Die bei tomedo praktizierte Trennung zwischen medizinischer Dokumentation einerseits und Abrechnung andererseits ist sehr gut und konsequent, aber hat auch prinzipbedingt ihre Tücken.

Gegenbeispiel Turbomed, unser altes Programm (zu dem ich keineswegs zurück will): Hier ist alles, jeder Anamneseeintrag in der Karteikarte, jedes Formular, zwangsläufig einem Kassenfall zugeordnet, der vorher angelegt zu sein hat und auch fest einer Betriebsstätte zugeordnet ist. Wenn ich am Quartalsende etwas übersehen habe und noch eine Ziffer rausholen kann, kriege ich immer mit, daß da noch ein leerer Schein ist, zwar erst nach ewigem Warten auf den grottigen Slow-, Pardon, FastObjectsServer, aber zuverlässig.

Es gibt bei tomedo leider immer noch keine wirklich hundertprozentig zuverlässige (und vor allem komfortable) Möglichkeit, gemeinsame Patienten zu erkennen, die bei einem der Praxispartner nicht persönlich waren (aber doch irgendeine Leistung bekommen können) und beim anderen schon.

Das aus meiner Sicht einzige wirklich sinnvolle Vorgehen ist leider mit der Version 1.40 auch noch nicht gekommen:

1. Jeder Kassenschein MUSS schon bei der Anlage einem (oder mehreren) Behandlern zugeordnet werden, nicht erst beim ersten Leistungseintrag. Es erfordert nur ein einziges zusätzliches Feld im Datensatz des Scheines. Ist das wirklich so schwierig oder ein Sakrileg?
2. Immer wenn ein Kassenformular angelegt wird, wird AUTOMATISCH geprüft, ob auf die Betriebsstätte des Veranlassers ein Schein angelegt ist oder (bei gemeinsamen Scheinen) der Veranlasser als einer der Eigner des Scheines eingetragen ist. Wenn nicht, erfolgt ein Besitzer-Eintrag im gemeinsamen Schein oder eine Schein-Anlage bei getrennten Scheinen automatisch.
3. Nach Besitzern der Kassenscheine muss die Statistik suchen können. Jedes Kassenformular ist einer Betriebsstätte zugeordnet, und nach dieser muss man in der Formularstatistik auch suchen können (nicht nur bei Medikamentenverordnungen).

Falls man getrennte Fälle führt, sollte ein getrenntes bzw. mehrmaliges Stecken der Karten ermöglicht, aber nicht erzwungen werden. Ein gemeinsames Datum des Kartensteckens in einer Praxisgemeinschaft ist gar nicht unplausibel, auch wenn die KV Bayern offenbar eine Nachhilfe in ärztlicher Berufspraxis braucht. Beispiel 1: Patient X hat Termin bei Arzt A, bringt seine Karte mit, bucht gleichzeitig einen späteren Termin bei Arzt B. Zum neuen Termin noch mal Karte stecken? Blödsinnige Mehrarbeit für die Arzthelferinnen. Beispiel 2: Die Chipkarte eines gemeinsamen Heimpatienten wird vom Apothekenfahrer zum Quartalsanfang vorbeigebracht, weil wir ja die Karte vor dem ersten Rezept haben müssen. Soll der arme Kerl noch mal kommen? Was fällt dieser KV eigentlich ein?

Viele Grüße nach Jena,

Mike Prater
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