E-Rezept ist verpflichtend seit dem 01.01.2024
Alle Hinweise und Informationen zur Nutzung finden Sie unter folgendem Link.
Hallo,

aktuell nutzen wir zwei Betriebsstätten (eine als BAG und eine als Ästhetikinstitut, letztere MWST pflichtig). Legt man einen Besuch auf die eine bzw die andere Betriebsstätte an, so tauchen bei den Rechnungstypen in unserem Fall stets alle vier Vorschläge auf (Ästhetikinstitut, Kostenvoranschlag, Privatrechnung, Privatrechnung IGEL). Damit kein "Unfall" passiert und fälschlicherweise eine MWST pflichtige Rechung auf die nicht mehrwehrtsteuerpflichtige BAG oder genau umgekehrt eine Rechnung ohne MWST auf das MWST pflichtige Ästhetikinstitut angelegt werden können, würden wir uns eine strikte Trennung der Rechnungstypen auf spezielle Betriebsstätten wünschen.

Ist dies schon irgendwie möglich? Hat jemand Erfahrung damit? Oder muss dies erst programmiert werden?

Vielen Dank für die Rückmeldung.
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1 Antwort

Das gibt es per se nicht für Betriebsstätten, aber für Arbeitspläze. Hier können sie über menü/admin/Praxisorganisation/Rechteverwaltung links die Rechtegrupper "PrivatrechnungTyp" auswählen. Hier sehen sie alle Rechnungstypen und für jeden Rechnungstyp können Sie Rechte vergeben. Zb für Anlegen. (Hiesst dann in dem Zusammenhang: Das Recht eine Privatrechnung mit dem Rechnungstyp anlegen. Dieses Recht können Sie entweder für Nutzer, Nutzergruppen, Arbeitsplatz oder Arbeitsplatzgruppen beschränken/freigeben (standardmässig ist das ja für alle freigegeben. Für Ihren Fall empfehle ich Ihnen Arbeitsplatzgruppen anzulegen und dann die Arbeitspläte der entsprechenden Betriebsstätten aufzuteilen und diese Gruppen dann in der Rechteverwaltung zu nutzen.
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