Liebe Zollsoftler,
mit großer Spannung habe ich die für Version 1.40 angekündigte Möglichkeit zur Trennung von Kassenfällen nach Betriebsstätte (Einstellung "Praxisgemeinschaft" in der Betriebsstättenverwaltung) erwartet. Nun aber habe ich erst einmal mehr Fragen als Antworten. Sicher ist auch für andere Nutzer die eine oder andere Klarstellung gut. Hier meine Fragen und Kommentare:
- Ein Teil meiner offenen Fragen rührt daher, daß ich mich nicht getraut habe, nach der Sprechstunde mit der Trennfunktion zu experimentieren. Denn was passiert mit den vorhandenen Kassenfällen (in die wir bisher noch beide unsere Ziffern eintragen)? Wenn ich die Einstellung "Praxisgemeinschaft" testweise an- und abschalte und mit Kassenfällen für Max Mustermann experimentiere, kann ich irgendwas an den bereits angelegten echten Fällen verderben?
- Soweit ich ersehen kann, gibt es noch immer keine einfache Einstellung, einen Kassenfall explizit einem Arzt zuzuordnen. Wie also wird bestimmt, welcher Betriebsstätte der angelegte Fall gehören wird? Braucht es dabei wirklich einen Besuch? Das wäre nicht praktikabel. Wenn unsere Arzthelferinnen zum Quartalsanfang 50 oder mehr Karten von Pflegeheim-Patienten einlesen, um ein erstes von der blisternden Apotheke bestelltes Folgerezept ausstellen zu können, dann werden die wahnsinnig, wenn sie erst einen Besuch anlegen müßten.
- Gemeinsamer Patient X hat einen Fall bei Betriebsstätte A. Später braucht noch Betriebsstätte B einen Schein. Kann die für Betriebsstätte A einmal eingelesene Chipkarte auch als Versicherungsausweis dem Fall der Betriebsstätte B zugeordnet werden, oder muß die Karte wirklich noch mal neu gesteckt werden? Das wäre in vielen Fällen extrem unpraktisch. Denken Sie an gemeinsam betreute Heimpatienten (in unserem Falle meine Frau als Hausärztin und ich als Psychiater), bei denen die Chipkarte dann zweimal mit dem Apothekenfahrer auf die Reise gehen müßte. Ich glaube auch nicht, daß die KV so etwas vorschreibt, denn dann wäre die traditionelle tomedo-Einstellung der gemeinsamen Kassenfälle von vornherein illegal.
Es wäre lieb, wenn Sie mehr Aufklärung geben könnten. Am wichtigsten finde ich Frage 1, denn wenn ein gefahrloses Experimentieren ohne Schaden an Bestandsfällen möglich wäre, könnte man sich mit der Funktionsweise der neu ermöglichten Einstellung in Ruhe vertraut machen.
Vielen lieben Dank im Voraus,
Mike Prater