E-Rezept ist verpflichtend seit dem 01.01.2024
Alle Hinweise und Informationen zur Nutzung finden Sie unter folgendem Link.
Wir haben seit neuestem einen zweiten, separaten Praxisraum im Nachbargebäude. Dort gibt es keinen Internet Anschluss, Die Reichweite unseres Praxis WLAN Netzwerkes ist nicht ausreichend. Ich habe daher erwogen, einen mobilen LTE-Router einzusetzen, mit dem dann sowohl der nötige Mail Verkehr als auch eine VPN Verbindung zum Tomedo Server hergestellt werden soll. Ist das möglich? An unserer FRITZ!Box in der Praxis ist ein entsprechender VPN-Zugang eingerichtet für den geplanten Benutzer. Meine Frau hat zudem bereits über VPN an ihrem iPhone Zugriff, das klappt prima. Geht das auch mit einem mobilen LTE-Router? Oder mit einem Zweck entfremdet ein iPhone, auf dem ich die VPN einrichten und einen Hotspot vergebe?
Gefragt in Frage von (160 Punkte)
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2 Antworten

Wenn LTE ankommt und ein Datentarif (ganz geringes Datenvolumen!) beim Mobilfunkanbieter inkludiert ist, klappen alle angegebenen Wege. Aktuell bei mir im Einsatz: iPhone Hotspot mit getethertem MacBook und angeschlossenem Orga-Chipkartenleser im KV-Notdienst irgendwo.

Mit freundlichen Grüßen aus dem Harz

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Hallo Herr Frieauff,

Sie können von jedem mobilen Gerät oder Router eine VPN Verbindung aufbauen.
Damit dieses geht, ist heute immer noch sehr wichtig, dass Sie eine Technik einsetzen, die IP V4 (Internetprotokoll der Version 4 - 192.168.xxx.xxx) kann. Oft werden von den Anbieters Techniken wie DSL-Light angeboten, diese sprechen nur das Protokoll IP V6.

Achten Sie also bitte darauf, dass Sie bei Ihrem neuen Anschluss, egal ob mobil oder fest, IP V4 dabei haben. Technisch nennt sich dieses Dual Stack (nicht Dual Stack Light).

Ein freundlicher Hinweis: Dass Sie eine Fritzbox in Ihrer Praxis benutzen ist fein, dass dahinter zum Schutz der Praxisdaten keine Hardwarefirewall eingesetzt wird (die dann eigentlich auch die VPN Verbindungen steuert), ist überaus bedenklich. Bitte machen Sie sich einmal zur Datenschutzverordnung und den Vorgaben aus dem §75 SBG V (bekommen Sie auch über Ihre KV) sachkundig.

Auch im Forum finden Sie verschiedene Beiträge und Bemerkungen von den Netzwerkadministratoren / Fachleuten zum Einsatz der Fritzboxen.

Mit bestem Gruß und viel Erfolg,

Axel Tubbesing
tubbeTEC GmbH - Immer nah beim Kunden
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