Wir hatten vor einiger Zeit schon einmal nachgefragt, ob die Rechnungsnummer nicht erst beim Ausdruck der Rechnung statt bei der Anlage des Scheins zugeordnet werden kann, denn dann entsteht 1. bei Löschung des Scheins keine Lücke mehr, die für die Buchhaltung fortlaufende Rechnungsnummern unmöglich macht und 2.hat ein sehr lange bestehender Schein/Rechnung (weil vieleicht beim Erstkontakt nur eine 2 abgerechnet wurde) nicht eine sehr niedrige Rechnungsnummer, die irgendwie nicht mehr zum Ausdruckdatum paßt. Das macht Steuerberater recht unglücklich.:-(
Ferner ist uns aufgefallen, daß bei länger bestehenden Scheinen und Patienten, die in der Zeit umgezogen sind, die Rechnungsanschrift nicht automatisch aus der Karteikarte übernommen bzw.angepaßt wird. Das heißt bei der Erstellung der Rechungen muß sehr zeitaufwendig immer überprüft werden, ob die Anschrift noch mit der Rechnungsadresse übereinstimmt, sofern nicht extra eine vom Patienten abweichende Rechnungsanschrift angegeben wurde.Man kann natürlich jetzt sagen, daß bei der Annahme an der Anmeldung das ja schnell geändert werden kann, aber bei dünnen Personaldecken ist dies schon ein unnützer, belastender Zeitaufwand. Geht es uns alleine so?
LG Ulrike Kubitz
Ferner ist uns aufgefallen, daß bei länger bestehenden Scheinen und Patienten, die in der Zeit umgezogen sind, die Rechnungsanschrift nicht automatisch aus der Karteikarte übernommen bzw.angepaßt wird. Das heißt bei der Erstellung der Rechungen muß sehr zeitaufwendig immer überprüft werden, ob die Anschrift noch mit der Rechnungsadresse übereinstimmt, sofern nicht extra eine vom Patienten abweichende Rechnungsanschrift angegeben wurde.Man kann natürlich jetzt sagen, daß bei der Annahme an der Anmeldung das ja schnell geändert werden kann, aber bei dünnen Personaldecken ist dies schon ein unnützer, belastender Zeitaufwand. Geht es uns alleine so?
LG Ulrike Kubitz