E-Rezept ist verpflichtend seit dem 01.01.2024
Alle Hinweise und Informationen zur Nutzung finden Sie unter folgendem Link.
Aktuell kommt es vermehrt zu Störungen und Dienstausfällen in der TI, die das Signieren, u.a. von E-Rezepten, beeinträchtigen.
Infos dazu finden Sie in diesem Forumsbeitrag.
Durch das Update auf Version 1.80.0.10 können wir die Diagnose U07.1! für diejenigen Fälle verwenden, in denen ein zumindest fraglicher Kontakt zu infizierten/positiv gestesteten Personen vorgelegen hat/haben soll.

Bei einem Abrechnungsprobelauf für das Q1/2020 wirft das KBV-Prüfmodul die „neue“ Corona - Diagnose U07.1 als scheinbar schweren Fehler heraus. Diese Abrechnung dürfe der KV nicht übergeben werden. Was kann man da tun??

Dr. K. Lorenzen
Gefragt von (2.7k Punkte)
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Ja ja Herr Lorenzen, wir sollen immer.....am besten gestern....die praxen sind zur zeit überfordert, aber die verwaltung steht (im homeoffice) und gibt uns immer neue ideen an die hand, die die arbeit an der front erleichtert....

 

lg kobjolke

1 Antwort

mit dem Quartalsupdate auf v1.81 (voraussichtlich Ende dieser/Anfang nächster Woche) ist auch die fehlerfreie Abrechnung von Q1 möglich (mit v1.80.0.10 war die Corona Ziffer zumindest für AUs bereits einsetzbar)
Beantwortet von (7.1k Punkte)
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Aaah, sehr gut, Herr Appelt,

am besten so schnell wie möglich (...gestern ...!?)! Die KVen verlangen mittlerweile flächendeckend eine sogenannte "Vorabprüfung" (also wir erledigen deren Arbeit und bezahlen sie trotzdem noch dafür ...) vor Einreichung der KV - Abrechnung. Mit dieser momentanen Fehlermeldung "geiht dat nich´ kloor"

Klaus Lorenzen
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