Liebe Thüringer Kassenärzte,

einige von Ihnen haben ein Schreiben der KVT erhalten mit dem Betreff „Prüfungen bezüglich der Fachanwendungen der Telematikinfrastruktur“, und dem Vermerk „ePA: Eigenerklärung, aber keine Systemunterstützung lt. KVDT 935414897“.
In Rücksprache mit der KVT können Sie dieses Schreiben als gegenstandslos betrachten, da tomedo die Informationen zur Nutzung der Fachanwendungen korrekt übertragen hat. Eine Meldung bei der KVT oder unserem Support ist nicht notwendig.

Sollte in dem Schreiben ein anderer Vermerk stehen, setzen Sie sich bitte mit der KVT in Verbindung.
Guten Morgen ,

für die Impfung werden die LZ 1,5,375 (Schutzimpfung (intramuskulär, subkutan)   gegebenenfalls einschließlich Eintragung in den Impfpass)  plus Sachkosten berechnet, die LZ 75 wäre ja nur berechnungsfähig,  wenn Sie einen ausführlichen Arztbrief (einschließlich Angaben zur Anamnese, zu dem(n) Befund(en), zur epikritischen Bewertung und gegebenenfalls zur Therapie)  schreiben.

Lieben Gruß und Ihnen ein schönes Wochenende
 
Das schreibt meine PVS, das kann doch nicht sein neben einem Ersatzverfahren?
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2 Antworten

Lieber Kollege, von meiner PVs gibt es folgende kurze Info:

 

IMPFUNG IN DEN ARZTPRAXEN

Durch die Impfverordnung des Bundes ist nun abschließend festgelegt, dass alle niedergelassenen Ärzte (gleich ob Vertragsärzte oder ausschließlich privatärztlich tätig) die Corona-Impfungen über die jeweilige KV abrechnen müssen. Ensprechend 88331/2/3A

Zusätzliche Sachkosten etc. seien wohl nicht möglich...

 

Viele Grüße,

Clemens Cuny

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Also nichts über die PKV, lieben Dank für die Info
Im Saarland werden die Privatpatienten mittels Ersatzverfahren über das saarl. Gesundheitsministerium als "Kasse" abgerechnet.
Beantwortet von (15k Punkte)
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Danke im Papierwust der KVB übersieht man sowas schon mal. Die spammen ja schon fast.
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