E-Rezept ist verpflichtend seit dem 01.01.2024
Alle Hinweise und Informationen zur Nutzung finden Sie unter folgendem Link.
Aktuell kommt es vermehrt zu Störungen und Dienstausfällen in der TI, die das Signieren, u.a. von E-Rezepten, beeinträchtigen.
Infos dazu finden Sie in diesem Forumsbeitrag.
Guten Morgen ,

für die Impfung werden die LZ 1,5,375 (Schutzimpfung (intramuskulär, subkutan)   gegebenenfalls einschließlich Eintragung in den Impfpass)  plus Sachkosten berechnet, die LZ 75 wäre ja nur berechnungsfähig,  wenn Sie einen ausführlichen Arztbrief (einschließlich Angaben zur Anamnese, zu dem(n) Befund(en), zur epikritischen Bewertung und gegebenenfalls zur Therapie)  schreiben.

Lieben Gruß und Ihnen ein schönes Wochenende
 
Das schreibt meine PVS, das kann doch nicht sein neben einem Ersatzverfahren?
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2 Antworten

Lieber Kollege, von meiner PVs gibt es folgende kurze Info:

 

IMPFUNG IN DEN ARZTPRAXEN

Durch die Impfverordnung des Bundes ist nun abschließend festgelegt, dass alle niedergelassenen Ärzte (gleich ob Vertragsärzte oder ausschließlich privatärztlich tätig) die Corona-Impfungen über die jeweilige KV abrechnen müssen. Ensprechend 88331/2/3A

Zusätzliche Sachkosten etc. seien wohl nicht möglich...

 

Viele Grüße,

Clemens Cuny

Beantwortet von (1.6k Punkte)
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Also nichts über die PKV, lieben Dank für die Info
Im Saarland werden die Privatpatienten mittels Ersatzverfahren über das saarl. Gesundheitsministerium als "Kasse" abgerechnet.
Beantwortet von (21.4k Punkte)
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Danke im Papierwust der KVB übersieht man sowas schon mal. Die spammen ja schon fast.
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