E-Rezept ist verpflichtend seit dem 01.01.2024
Alle Hinweise und Informationen zur Nutzung finden Sie unter folgendem Link.
Hallöchen,

im Schreiben unserer KV Thüringen vom 19.06.20 wird angekündigt, dass wir ab 01.07.20 Covid-Abstriche auf Staatskosten veranlassen dürfen, wenn der Patien einen Berechtigungsschein erhalten hat.

Jetzt steht in dem Schreiben drin, wir sollen als Kostenträger folgende Informationen eintragen:

VKNR: 93801

IK: 100093801

Kassenname: TMBJS

Wie mache ich das? Lege ich einen Privatabrechnung an? Muss ich z.B. ei einem Stammpatienten einen Doppelschein anlegen um diesen Abstrich über den gesonderten Kostenträger abzurechnen?

Vielen Dank schon mal!
Gefragt von (720 Punkte)
0 Punkte

2 Antworten

Sehr geehrte Frau Peschka,

schauen Sie mal hier: https://forum.tomedo.de/index.php/29791
Beantwortet von (83.3k Punkte)
0 Punkte
Ich vermute, dass diese Patienten über die KV abgerechnet werden sollen (auf Seiten der KVT finde ich leider keine Nachricht zu dem von Ihnen oben beschreibenen Sachverhalt):

in dem Fall müssen Sie den Kostenträger unter Verwaltung->Kostenträger per + hinzufügen. Danach müssen Sie für den betroffenen Patienten einen neuen KV-Schein mit Ersatzverfahren anlegen, und dort als Kostenträgen den neu angelegten Kostenträger auswählen.    Ich kann mich aber auch irren...
Beantwortet von (67.8k Punkte)
0 Punkte
16,005 Beiträge
23,766 Antworten
41,807 Kommentare
11,506 Nutzer