E-Rezept ist verpflichtend seit dem 01.01.2024
Alle Hinweise und Informationen zur Nutzung finden Sie unter folgendem Link.
Aktuell kommt es vermehrt zu Störungen und Dienstausfällen in der TI, die das Signieren, u.a. von E-Rezepten, beeinträchtigen.
Infos dazu finden Sie in diesem Forumsbeitrag.
Wir haben am Ende des 1. Quartals 10 Astra Impfdosen bekommen und verimpft, Die Abrechnung wurde entsprechend den Vorgaben der KV gemacht aber die U Diagnose dert Coronaimpfung wird vom Prüfmodul als Fehler erkannt. Somit kann die Abrechnung nicht eingereicht werden.

Nat da jemand schon was wegen diesem Problem gehört?? von KV oder Tomedo??
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1 Antwort

Meinen Sie mit den U-Diagnosen die U11.9 (Impfung gegen COVID-19) und bzw. die U12.9 (unerwünschte Nebenwirkungen im Zusammenhang mit der Corona-Schutzimpfung)?

Wenn ja: Die sind laut KBV erst ab 01.04.2021 gültig, entsprechend dürfen Sie die auch noch nicht für die Abrechnung im ersten Quartal verwenden. Sie können die zwar (wenn Sie das Quartalsupdate eingespielt haben und die entsprechenden Warnungen ignorieren) in tomedo eintragen, das KBV-Prüfmodul für's erste Quartal wird aber dennoch einen Fehler anzeigen - das für's zweite Quartal sollte die Diagnosen dann aber akzeptieren.

Sie müssten hier ggfs. mit Ihrer KV klären, welche Diagnosen die für die bereits im ersten Quartal durchgeführten Impfungen haben wollen.
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