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Hallo, mir ist noch etwas aufgefallen, aber nur, weil der 24.12. auf einen Dienstag fällt:

Laut Manteltarifvertrag sind der 24.12. und der 31.12. für MFA halbe Arbeitstage. Der Wortlaut ist: "Die Nachmittage am 24. und 31. Dezember (ab 12:00 Uhr) sind arbeitsfrei unter Fortzahlung des Gehaltes." Wie kann man das in Arzeko umsetzen? Toll wäre, dass eine MFA Stelle automatisch an diesen Tagen nur halbe Arbeitstage zugewiesen bekäme. Alternativ müsste ich ja Arbeitszeit eintragen, die gar nicht geleistet wurde.

Wie lösen das andere Praxen? Wir arbeiten an diesen Tagen nicht, da es einen ärztlichen Notdienst gibt, bauen somit Überstunden ab.
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4 Antworten

Ich denke diese beiden Tage sollte man Angestellten frei geben wenn sie auf Wochentage fallen also als Urlaubstage schenken. Angestelte haben mit der Krankschreibung ein viel mächtigeres Tool als sie um sich Zeit zurückzuholen wenn sie es wollen. Sie können aber wenn sie wollen auch eine Saldobuchung über +4 Stunden für diesen Tag anlegen. Dann haben sie das was sie oben möchten.
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Sehr geehrter Herr Ortlieb,

Sollten Sie den Tarif umsetzen wollen oder sogar müssen, dann werden Sie wohl Ihre Angestellten im Arzeko austragen müssen und das Arbeitsende am Nachmittag händisch nachtragen.

Nur die meisten sind nicht wohl im Arbeitgeberverband. Wir wollen alle nach Tarif zahlen. Aber der Arbeitgeber ist zunächst einmal ans Arbeitsrecht gebunden und nicht zwingend ans Tarifrecht. Der 24. Dezember und Sylvester sind keine gesetzlichen Feiertage. Halbe Feiertage sind vom Gesetzgeber auch nicht vorgesehen. Wenn die Praxis an den betreffenden Tagen zu ist/ geschlossen war, dann ist das arbeitsrechtlich Urlaub. Und in diesem Fall werden die Angestellten als Urlaub ausgetragen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Michael Hofdmann
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Sollten Sie den Tarif umsetzen wollen oder sogar müssen, dann werden Sie wohl Ihre Angestellten im Arzeko austragen müssen und das Arbeitsende am Nachmittag händisch nachtragen.

Der Unfall um 16:00 wäre dann ein Arbeitsunfall? Ich würde wirklich Saldo buchen, ist am einfachsten. 

Sie können einen benutzerdefinierten Abwesenheitstyp erstellen mit Namen z.B. Heiligabend. Der Faktor Sollzeit ist 50 %, der Faktor Stechuhr bleibt 100% und für Sylvester genauso. Arzeko rechnet dann als Sollstunden nur einen halben Arbeitstag. (Voraussetzung ist, dass in den Systemeinstellungen "Stechuhr während Abwesenheit blockieren" ausgestellt sein muss).

Alternativ dazu können sie eine Saldobuchung für die halbe Stundenzahl am Tag vornehmen.

Frohes neues Jahr.

N. Unrath

Praxis Hahne & Pelz
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Ich wünsche allen ein frohes neues Jahr!

Ich habe es so gelöst:  In den Arzeko-Systemeinstellungen gibt es den Punkt "Feiertage". Dort gibt es "vordefiniert", "benutzerdefiniert" und "beides". Hier wählen Sie "beides". Anschließend legen Sie sich einen eigenen Feiertag "Heiligabend" an. Dies gilt dann global für alle Mitarbeiter/innen. Also auch für die Reinigungskraft, sofern Sie bei Ihnen in Arzeko ein- und ausstempelt.

An Heiligabend wird den Mitarbeiter/innen so ein ganzer Urlaubstag geschenkt. An Silvester gibt es keinen Feiertag, dort werden dann Minusstunden im Stundenkonto verbucht. Gemittelt haben Sie also 0,5 Urlaubstage für Heiligabend und 0,5 Urlaubstage für Silvester. Ganz korrekt ist das nicht, aber man erreicht das erwünschte Ziel. Da Heiligabend und Silvester in jedem Jahr auf den gleichen Wochentag fallen, ist dies auch bei Teilzeitkräften fair

Das Vorgehen von Praxis Hahne ist aber sicherlich die beste Variante! + 1 Punkt

Viele Grüße N. Alb
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