E-Rezept ist verpflichtend seit dem 01.01.2024
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Hallo,

ich habe seit 1. Okt 2019 eine Sicherstellungsassistentin, die laut KV-Beschluss auf meine LANR abrechnen muss. Ich habe also in der Tomedo-Nutzerverwaltung bei "Leistungserbringer" die Default-Abrechnung auf mein Kürzel eingestellt. Aber: Muss beim Punkt  "Vertragsarzt" das Häkchen gesetzt und die LANR der Assistentin angegeben werden ? Was muss man beachen bei Rezepten, Überweisungen usw, wo LANR und Betriebstättennummer auf das Formular gedruckt werden ?

Danke und Gruß aus München,

P. Heinrich
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6 Antworten

Ich habe die gleiche Situation, habe nach Telefonat mit der KV nur den Haken bei Leistungserbringer gesetzt, den Stempel ergänzt, aber Vertragsarzt nicht angekreuzt. Allerdings hatte ich nicht das Gefühl, dass die Dame von der KV so richtig wußte, was sie erzählt... Die blicken doch selbst durch ihren Bürokratieschwachsinn nicht mehr durch... Wenn Sie genaueres in Erfahrung bringen können, bitte hier schreiben!
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Ich hätte es genauso gemacht. Muss der Stempel geändert werden? Kommt doch eigentlich nur die LANR des abrechnenden Arztes drauf, oder?
Sie setzten ein Häckchen bei >Nutzer ist Leistungserbringer<, da nur Sie der Vertragsarzt sind, der abrechnet, wird bei <Nutzer ist Vertragsarzt< jedoch kein Haken gesetzt. (Der Vollständigkeit halber haben wir die LANR der angestellten Ärztin eingetragen-)

Bei uns bekommen Rezepte etc. den Praxisstempel und unsere angestellte Ärztin setzt einen i.A. Stempel, ohne LANR, daneben.

https://www.kvb.de/fileadmin/kvb/dokumente/Praxis/Verordnung/VO-aktuell/2018/KVB-VA-181024-SOP-FAQ-Welche-Angaben-muss-ein-Kassenrezept-enthalten.pdf
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Da gibt es grundlegend 2 Versionen:

bei BEIDEN darf das Häkchen "Vertragsarzt" nicht gesetzt werden.

1.) Sicherstellungsassistent ist "Weiterbildungsassistent" - also kein angestellter Facharzt

LANR muss eingetragen werden. Stempel muss nicht geändert werden. Die LANR muss auf die Rezepte gedruckt werden die der jeweilige Arzt herausschreibt.

2.) Sicherstellungsassistenst ist ein angestellter Facharzt.

Die LANR muss eingetragen werden. Der Praxisstempel muss geändert werden - der angestellte Arzt muss mit drauf auf den Praxisstempel. Die LANR muss auf diejenigen Rezepte die der Angestellte ausstellt.

VG

JM
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In Ergänzung zu Herrn Müllers Antwort möchte ich noch auf folgenden Thread verweisen:

https://forum.tomedo.de/index.php/16245/lanr-aufs-rezept-von-angestellten-arzten?show=16245#q16245

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die LANR kann ich doch aber nur eintragen, wenn der Haken bei "Vertragsarzt" gesetzt ist?!
Sie können den Haken setzen, die Einstellungen vornehmen und dann den Haken wieder entfernen.
Hallo Peter,

aus dem Verlauf des threads werd ich leider nicht ganz schlau....daher nochml die Frage in die Runde/Tomedo:

An sich haben wir ja auch einen Sicherstellungsassistenten, dieser rechnet auf mich ab, ist also Leistungserbringer, abgerechnet wird auf mich.

Trage ich jetzt aber die LANR des Assistenen in das Feld LANR ein wird auf die Rezepte, die dieser druckt, seine LANR Nummer gedruckt.  Häckchen bei Vertragsarzt ist nicht gesetzt.

Die KVB schreibt folgendes:

Frage: Muss der Name des verschreibenden Arztes mit der eingetragenen LANR übereinstimmen?

Antwort: Ja - in das Feld „Arzt-Nr“ ist die LANR des die Verordnung ausstellenden Arztes einzutra- gen. Jedoch gibt es Sachverhalte, bei denen die LANR in jedem Fall nicht mit dem ver- schreibenden Arzt korrelieren kann, z. B. bei Verordnungen durch den Sicherstellungsassis- tenten oder Weiterbildungsassistenten oder durch Vertreter in der Arztpraxis. In diesen Fäl- len ist die LANR des Vertragsarztes auf der Verordnung anzugeben. (siehe auch das Ver- ordnung Aktuell „Ausstellen einer Verordnung: Muster 16“ vom 5. August 2015) - NEU!

D.h. wenn der Sicherstellungsassitent was verschreibt müsste meine LANR auf das Rezept, oder?

ABER: ich bekomme es nicht hin...wenn ich die LANR des Sicherstellungsassistenten in das Feld LANR eingebe erscheint es immer auf dem Rezept was es aber lt KVB bei Sicherstellungsassitenten nicht soll....egal was ich bei Vertragsarzt oder Abrechnder Arzt eingebe....?

vg

S.Groß
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Sie haben Recht, das muss ich bei uns nochmal nachprüfen und die LANR entfernen.

Diese Info ist veraltet! Seit 2018 muss der verordnende Arzt aufs Rezept - egal ob Sicherstellungsassistent, Weiterbildungsassistent, oder angestellter Arzt.

Link siehe hier: https://forum.tomedo.de/index.php/16245/lanr-aufs-rezept-von-angestellten-arzten?show=16245#q16245

Hab nun mit der KVBAWUE telefoniert und die konnten mir bestätigen, was im Verordnungsforum 45 (2018) S. 15 beschrieben wird:

 

Hallo,

danke für die zahreichen beiträge, ABER:

das Verordungsforum 45 und Ihr geposter Auschnitt widersprechen sich doch? in der 45 steht die LANR des Assistenten muss auf das Rezept, in dem o.g. Auschnitt steht die des Praxisinhabers (was Tomedo aktuell nicht kann).

Leider behauptet auch die KV Bayern was anderes, lt telefonischer Auskunft muss, wie in dem Schreiben der KVB steht, in Bayern der Vertragsarzt mit LANR im Rezept stehen, im Stempel derjenige, der Untersschreibt also z.B. ser Sicherstellungsassistent.  Da hier widersprüchliche Aussagen bestehen hat der Kollege Heinrich nun eine schriftliche Anfrage bei der KVB gestellt.

 

Viele Grüße

S.Groß
:) die Essenz hier ist doch: Wenn der Assistent eine LANR hat - sollte diese aufs Rezept. Ich glaube auch dass im Verordnungsforum die Begriffe "Sicherstellungsassistent" und "Weiterbildungsassistent" durcheinandergewürfelt wurden.

Mein Sicherstellungsassistent (Vorheriger Praxisinhaber) hat natürlich eine eigene LANR. Damit kommt diese auch aufs Rezept.

Ein Weiterbildungsassistent der frisch von der Uni kommt hat möglicherweise noch keine LANR - dann kann diese auch nicht aufs Rezept...
Hallo Herr Müller,

wie gesagt sagt die KV Bayern was anderes. Ich warte nun auf schriftliche Rückmeldung.

Vielen Dank und VG

S.Groß

Ich werde aus dem Thread hier nicht ganz schlau.

Damit ich die Vorgaben der KVWL und des Arzneimittelgesetzes einhalten kann (abgerechnet wird auf mich, Name und Berufsbezeichnung der Entlastungsassistentin muss auf dem Rp vermerkt sein), musste ich in der Nutzerverwaltung das Häkchen "ist Vertragsarzt" bei der Entlastungsassistentin setzen, im Stempel ihren Namen ergänzen und meine LANR eintragen. (LANR kann auf dem Rp bei Entlastungsassistenten und Sicherstellungsassistenten nicht mit der LANR der verordnenen Ärztin überein stimmen, da die LANR des Vertragsarztes eingetragen wird.)

Diese Änderungen bleiben aber leider nur wirksam, so lange der Haken bei "ist Vertragsarzt" aktiv ist. Nehme ich den Haken wieder heraus, so wird der geänderte Stempel nicht angezeigt, sobald die Entlastungsassistentin angemeldet ist.

Weiß jemand andere Alternativen (außer einen realen Stempel auf die Rpp der Entlastungsassistentin zu ergänzen)?

 

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Hallo, wir sind eine BAG (2 Ärztinnen+ 1 Sicherstellungsassistentin 1,5 Kassensitze) in Hessen und ich habe auf meine 2. Kassensitzhälfte nun seit 4 Quartalen eine Sicherstellungsassistentin (Fachärztin) angestellt.

Sie ist in Tomedo als Behandler/Leistungserbringer eingetragen und "Nutzer ist Vertragsarzt" ist auch angehakt und "Default- Abrechnung" läuft auch auf ihr (Tomedo) Kürzel ab und auch ihre LANR ist eingetragen.

Auf den Kassenstempel muss sie nicht eingetragen sein (sie ist ja "nur" Sicherstellungsassistentin). Es ist der ganz normale Kassenstempel , mit den beiden BAG Inhabern, hinterlegt. Anhand der LANR kann ja nachvollzogen werden, wer das Medikament verordnet hat und bei dern KV ist diese LANR als meine Sicherstellungsassistentin eingetragen.

Auf unseren Quartalsabrechnungen von der KV erscheint die Sicherstellungsassistentin nicht, sondern ihre Leistungen sind meiner LANR zugerechnet. Was sie also erwirtschaftet, kann man nur in Tomedo filtern.

Also eigentlich alles gar nicht so kompliziert :-) Viele Grüße Katrin Unkel
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