Hallo zusammen,

Ich möchte eine Terminerinnerung automatisch an die Patienten versenden. Was muss dafür im Datenschutzbogen stehen, damit sich auch kein Querulant daran stört? Gibt es einen bestimmten Passus, den man verwenden kann?

Lieben Gruß und allen ein erholsames Wochenende.

Mario Koopmann
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Das verstehe ich nicht.

Patienten, die sich online einen Termin beschaffen, erhalten immer eine Terminerinnerung, auch wenn keine Datenschutzerklärung unterschrieben wurde.

Sobald  ich einen Hotelaufenthalt buche, erhalte ich auch eine Bestätigung, gelegentlich auch noch eine Erinnerung. Da würde ich mich auch nicht beklagen.

Wer sich daran stört, den möchte ich auch nicht in meiner Praxis sehen, da ist nämlich das Vertrauensverhältnis gestört. Mir ist das übrigens bisher nur ein einziges Mal passiert, liegt also im 0,1 promillebereich

Übrigens, wer bei mir die Datenschutzerklärung nicht unterschreiben will,  erhält von mir alle Infos und  Verordnungen,  ohne dass irgendwelche relevanten Informationen zur Person enthalten sind. Sollten irgendwann Anfragen kommen, werden die mit Hinweis auf die verweigerte Erklärung nicht beantwortet. Diese Klienten müssen alle Leistungen vorab bezahlen, weil ich dann auch kein Abrechnungsunternehmen einschalten darf.

2 Antworten

Sehr geehrter Herr Dr. Koopmann,

die aktuellen Anforderungen der Datenschutzbehörden sehen vor, dass der Patient für eine (Termin-)benachrichtigung per SMS oder E-Mail seine Einwilligung geben muss. Hat man dies nicht, wenn man zB eine Spachbox wie aaron einsetzt, die die Möglichkeit einer Antwort per SMS vorbereitet, ohne dass der Patient seine Zustimmung erteilt (diese Möglichkeit gibt es explizit), dann ist dies ein Datenschutzverstoss. In meinen aktuellen Formularen ist dies mit aufgenommen.
Gruß aus Lippstadt vom Arztgatten, Rechtsanwalt Jörg Frotscher
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Hallo Herr Frotscher,

vielen Dank für die Antwort.

LG Mario Koopmann
Guten Morgen zusammen,

Ihre Patienten stimmen bei der Online-Buchung unserer Datenschutzverordnung zu. Hiermit willigen sie ein, dass die Mailadresse als Kommunikationsmittel verwendet werden darf. Hindrin enhalten sind auch Terminerinnerungen.

"Die Daten dienen den Ärzten/Praxen zur Identifikation, zur Kommunikation und zur Leistungserbringung. Insbesondere die E-Mail-Adresse des Patienten wird neben der Bestätigung der Registrierung auch zur Kommunikation genutzt (z.B. Rückfragen, Terminerinnerungen)." (Punkt 4)

Beste Grüße
Madita Poslovsky
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Hallo Herr Poslovsky,

vielen Dank für die Antwort.

LG Mario Koopmann
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