KEINE Freigabe der macOS Version Sequoia für tomedo®
Alle Hinweise und Informationen finden Sie unter folgendem Link.
Wie ist das in Tomedo zu handhaben? Man hat sich doch sicher Gedanken über dieses Problem gemacht.

Bevor wir etwas falsch initiieren - deshalb die Bitte um Beantwortung der Frage.
Gefragt in Frage von (10.5k Punkte)
0 Punkte

1 Antwort

Hallo Herr Dr. Marks,

aktuell unterstützen wir noch keine Ablage einer Stammapotheke in den Patientendetails aufgrund des leider immer noch vorhandenen Direktzuweisungsverbots durch den Gesetzgeber.
Eine Umsetzung erfolgt zeitnah sobald hier eine Regelung und Festlegung durch die KBV veröffentlicht wurde.
Neben dem Eintrag in den Patientdetails ist dann auch eine intelligente Zuweisung an den diversen Stellen in tomedo® verbunden wenn die KIM Funktionalität in Verbindung mit einem eRP aufgerufen wird.
Auf den ersten Blick werden wir vermutlich die Stammapotheke von Patienten in der mittleren Spalte der Patientendetails unterhalb der Beziehungen positionieren. Der Aufbau des Eintrags wird ähnlich dem der bisherigen Einträge für Ärzte und Beziehungen aufgebaut sein. Es ist dann auch zu vermuten, dass es einen Eintrag für ein beauftragten Pflegeheim geben wird um die Beziehung zu dokumentieren. Gerade hier ist ja der eigentliche Ansatz der Direktzuweisung an eine Apotheke und der Workflow im Dreiecksverhältnis zu sehen. Zudem steht ja auch immer noch dAnforderung des Gesetzgebers, dass die zuständige Pflegeeinrichtung direkt in den Workflow eingebunden werden muss. Es ist aber technisch und fachlich noch nicht endgültig geregelt wie dieser Übermittlungsweg via KIM aussieht.

Viele Grüße,
Marc Kansy

Für Ihre Ged
Beantwortet von (10.5k Punkte)
0 Punkte

Das versteh ich natürlich, aber es geht aktuell doch nicht um eine Stammapotheke oder eine Direktzuweisung an eine Apotrheke, sondern allein um die DSVGO konforme Kommunikation mit der Apotheke (als medizinische Einrichtung) üer eine sichere Leitung.  Der Dienst "Kommunikation im Medizinwesen" (KIM) soll das E-Mail-Verfahren  für den abgesicherten Austausch von sensiblen Informationen  über die Telematikinfrastruktur zwischen verschiedenen Ärzten bzw. medizinischen Einrichtungen ermöglichen. Dazu zählen auch Apotheken.

Daher erscheint Ihre Argumentation doch  eher als eine Art Ausrede, warum Tomedo für Apotheken noch keine KIM Integration geschaffen hat. Aber vielleicht verstehe ich da etwas auch falsch. Dazu passt leider auch die Tatsache dass die E-Mail Vorlagen für den Versand der Karteikarte noch immer nicht auf KIM umgestellt ist.

Hallo Herr Dr. Marks,

eine Ausrede möchte ich hier explizit verneinen. Grundsätzlich stellen wir Ihnen die Kommunikation via KIM zum Austausch mit Apotheken zur Verfügung und Sie können auch die entsprechende Apotheke aus dem Verzeichnisdienst (VZD) aufrufen.

Expliit möchte ich hier auch erwähnen, dass eine Anlage einer Stammapotheke bei nicht Heimbewohnern aufgrund der weiterhin freien Apothekenwahl und vermeintlich wechselnden Apotheken u.E. schwierig und kommunikativ herausfordernd für die Praxen ist.

Bezüglich der Funktionalität der Vorlagen via KIM gebe ich gerne noch einmal an die zuständigen Kollegen weiter um die Priorisierung zu prüfen.

Viele Grüße,
Marc Kansy
Hallo Herr Kansy,

nunja, zum Einen freut es mich zu hören, dass Tomedo daran arbeitet. Das darf auch gern etwas schneller passieren als es Ihr "Abwarten, was die KBV sagen wird" vorgibt.

Begründung:

es geht hierbei keineswegs um die Einhaltung des "Direktzuweisungsverbots", da niemand von uns jmd. seine Wahl der Apotheke vorenthalten will und wird. Wenn wir eine "Stammapotheke" eintragen, fungieren wir hier IM AUFTRAG DES PATIENTEN ALS DIENSTLEISTER. Der Patient schreibt mir per Mail, Kontaktformular oder in Arzt-direkt, was ich ihm/ihr ausstellen möchte und dann an die Apotheke XY schicken soll. Ich bekomme also einen AUFTRAG auf der Grundlage der freinen WAHL des Patienten.

Ebenso fungiert das Pflegeheim oder der Pflegedienst, indem diese den Bestand prüfen und uns rechtzeitig über Folgerezepte informieren und uns BEAUFTRAGEN, die Medis dann an Apotheke XY zu senden, da diese entweder mit dem Heim einen Verblisterungs- und Belieferungsvertrag hat oder bei Behandlung zu Hause den Vertrag mit dem Patienten zur Auslieferung nach Hause hat.

Ein Patient, der ins Heim zieht, muss auch zustimmen, sich von derjenigen Apotheke beliefern zu lassen, mit dem das Heim den entsprechenden Vertrag gemacht hat. Hier schreit auch niemand, dass das gegen irgendwelche Gesetze verstoßen würde.

Also, nur Mut. Der Kollege Marks hat völlig Recht, es geht auch um die DSGVO und die Umsetzung der Digitalisierung im Besonderen. Wir müssen mit den Apotheken auf genauso unkomplizierte Weise kommunizieren können wie mit anderen KollegINNen. So ist es politischer Wille.

Beste Grüße, O. Hanemann
Ein bisschen geht die Diskussion hier glaube ich aneinander vorbei:

- Es ist in der Tat so, daß man die Apotheken, wenn man ihre KIM Adresse speichern will und nicht jedes Mal aus dem Verzeichnis heraussuchen möchte, in der Ärzteliste speichern muss, weil die Liste der "sonstigen Adressen" kein KIM Suchfeld hat. Habe ich mich dran gewöhnt, kann man mit leben, ist aber nicht logisch und erinnert mich als Verlegenheitslösung eher an Turbomed Zeiten.

- Das tomedo beim Thema Direktzuweisung sehr zurückhaltend ist, kann ich nachvollziehen, m.E. wurde da zum Beispiel mit der Einführung der KIM Schaltflächen in der e-Rezeptverwaltung schon alles an Graubereich genutzt, was ging. Ich kann die Argumentation von Herrn Hanemann 100%ig nachvollziehen und handhabe es genauso, die Medikamentenversorgung vieler alter und immobiler Patienten wäre bei uns aktuell nicht gewährleistet wenn ich mich da korrekt verhalten würde, da rede ich nicht nur über Pflegeheime. Aber der Gesetzgeber hat immer wieder klargestellt, daß ein Auftrag des Patienten, sogar eine unterschriebene Erklärung daran nichts ändern, daß wir Rezepte nicht direkt an Apotheken geben dürfen.

Das wird bei uns in der Gegend von ALLEN Praxen konsequent nicht so gehandhabt, und zwar seit Jahrzehnten (das Direktzuweisungsverbot ist ja nicht neu, da galt auch vorher schon, ist halt mit Mails nur besser nachvollziehbar als das kleine Fach in der Anmeldung, welches einmal täglich von der Apotheke geleert wurde) so daß ich hier weiter im zivilen Ungehorsam verbleibe und das weiterhin mache - wird schon nicht auffallen, und wenn doch, kann sich die Stadt ja mal Gedanken machen wie die Patienten an Ihre Medis kommen... Das tomedo softwareseitig so vorgeht, erwarte ich allerdings nicht, da das natürlich auffallen würde und tomedo dann Schwierigkeiten bekommen würde.
-> Herr Erich: Genau SO in allen Punkten!
Sehr differenzierte und in allen Punkten richtige Antwort, Herr Erich! Danke!
Bin ich absolut der selben Meinung! Deshalb wäre die E Mail Vorlagenanpassung auf KIM für die tägliche Praxis eine große Erleichterung.

Aber es kann doch nicht so schwierig sein programmtechnisch in der Datenbank für "andere Adressen" eine Schaltfläche für KIM einzufügen - damit wär das Problem schon gelöst.

Wir haben unsere Vorlagen demenstprechend angepasst und haben extra Kim-Emailvorlagen, zm Beispiel für das Versenden eines Rezepts an eine Apotheke:

17,842 Beiträge
26,010 Antworten
46,516 Kommentare
23,393 Nutzer