E-Rezept ist verpflichtend seit dem 01.01.2024
Alle Hinweise und Informationen zur Nutzung finden Sie unter folgendem Link.
Es handelt sich um HZV-BaWü... Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Muthmann
Gefragt von (150 Punkte)
+1 Punkt
Ui... das wäre mir fast durch die Lappen gegangen!
Bingo! Funktioniert doch bei AOK und IKK schon so hervorragend. Danke Tomedo!

1 Antwort

Die Prüfung auf die Multimorbiditätszuschlagsberechtigung und die Anzeige der P4-Leistungen ist ein Zertifizierungsteil der Software und wird gemäß dem HZV-Anforderungskatalog umgesetzt.  Obwohl HZV_BW am Anfang des Jahres bereits angekündigt hat, dass TK die P3/P4-relevante Krankheitsgruppen und Diagnosen erweitert hat und "Versorgungsleistung Multimorbidität"(Ziffer 56544) eingeführt hat, steht für den Vertrag TK_HZV diese Ziffer noch nicht zur Verfügung. Im kommenden Q3-Katalog wird sie leider auch noch nicht enthalten.

Wir können uns mit HÄVG in Verbindung setzen, aber es wird ja nicht schneller als geplant.

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