E-Rezept ist verpflichtend seit dem 01.01.2024
Alle Hinweise und Informationen zur Nutzung finden Sie unter folgendem Link.

Des Weiteren möchten wir Sie über einen Fehler im Vertrag AOK Westfalen-Lippe informieren. Für die Leistung 01746 erfolgt die Prüfung der Altersregel auf Lebenstage statt Lebensjahre, was dafür sorgt, dass die Abrechnung der Ziffer praktisch nicht möglich ist.

 

Gegenüber Hausärzten, die sich in unserem Kundenservice melden, kommunizieren wir folgende Sprachregelung:

 

„Leider ist hinsichtlich der Abrechnungsregeln in der Vertragssoftware ein Fehler bei der neuen Einzelleistung Krebsfrüherkennung Haut neben GU (Abrechnungsziffer 01746) für das 1. Quartal 2020 unterlaufen. Dies hat zur Folge, dass Sie diese Leistung in diesem Quartal nicht abrechnen können. Den Fehler haben wir mit Wirkung zum 2. Quartal 2020 behoben, sodass Sie die Leistung nach dem Einspielen des Softwareupdates für das 2. Quartal 2020 rückwirkend ab 01.01.2020 abrechnen können. Wir bitten Sie diesen Fehler zu entschuldigen.“

 

Quelle: HÄVG

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