E-Rezept ist verpflichtend seit dem 01.01.2024
Alle Hinweise und Informationen zur Nutzung finden Sie unter folgendem Link.
Aktuell kommt es vermehrt zu Störungen und Dienstausfällen in der TI, die das Signieren, u.a. von E-Rezepten, beeinträchtigen.
Infos dazu finden Sie in diesem Forumsbeitrag.
Es handelt sich um HZV-BaWü... Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Muthmann
Gefragt von (150 Punkte)
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Ui... das wäre mir fast durch die Lappen gegangen!
Bingo! Funktioniert doch bei AOK und IKK schon so hervorragend. Danke Tomedo!

1 Antwort

Die Prüfung auf die Multimorbiditätszuschlagsberechtigung und die Anzeige der P4-Leistungen ist ein Zertifizierungsteil der Software und wird gemäß dem HZV-Anforderungskatalog umgesetzt.  Obwohl HZV_BW am Anfang des Jahres bereits angekündigt hat, dass TK die P3/P4-relevante Krankheitsgruppen und Diagnosen erweitert hat und "Versorgungsleistung Multimorbidität"(Ziffer 56544) eingeführt hat, steht für den Vertrag TK_HZV diese Ziffer noch nicht zur Verfügung. Im kommenden Q3-Katalog wird sie leider auch noch nicht enthalten.

Wir können uns mit HÄVG in Verbindung setzen, aber es wird ja nicht schneller als geplant.

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