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Vielen Dank, dass nun die Voraussetzungen für eine GOÄ Regelprüfung technisch umgesetzt wurde. Das freut mich, wird es doch meine Abrechnungen vereinfachen.

Beim heutigen Testen der wichtigsten Ziffern ist mir aufgefallen, dass das Regelwerk nicht so umgesetzt wurde, wie es die GOÄ verlangt. Ich verstehe, dass das Regelwerk kompliziert ist und nicht alles von Beginn vielleicht drin sein kann (trotzdem reduziert es ja bei bisher nicht entdeckten Fehlern die Nachfragen der Rechnungsempfänger), aber die wichtigsten Sachen / Ziffern sollten drin sein / definiert werden.

Ziffer 1: Die Kombination im Behandlungsfall (31 Tage), aber in Abhängigkeit der Diagnose. Also ist eine Diagnosezählung auf der Rechnung notwendig. Alle Ausschlüsse sind aber nicht definiert (Die Leistungen nach den Nummern 1 und/oder 5 sind neben Leistungen nach den Abschnitten C bis O im Behandlungsfall nur einmal berechnungsfähig. )

Ziffer 3: Die Kombination mit der 3 muss hinterlegt werden (Die Leistung nach Nummer 3 ist nur berechnungs- fähig als einzige Leistung oder im Zusammenhang mit einer Untersuchung nach Nummer 5, 6, 7, 8, 800 oder 801. )

Die Ziffern (wie Sonografie,..) die Begründungen verlangen, sollte ebenfalls als Fehler bei fehlenden Begründungen auftauchen....

Ich glaube nicht, dass jetzt jeder von uns eigene Regeln erstellen sollte, zumal bestimmte Sachen (Diagnosezählung) nicht möglich sind.

Falls aufgrund des Umfangs der GOÄ der komplette Katalog nicht zeitnah umgesetzt werden kann und zollsoft auf unsere Hilfe angewiesen ist - ich bin dabei.
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Keiner?

Diagnosen und Zeiten (31 Tage) müssen gezählt werden, sonst gehen die Regeln nicht. Tomedo muss erkennen, was ein Behandlungsfall ist.

Bin ich der einzige, der glaubt, ein Problem zu erkennen?

2 Antworten

Ziffer 30: Diese Ziffer darf 1x innerhalb von einem Jahr abgerechnet werden. Es bezieht sich auf Kalenderjahr = 1.1.-31.12.

Tomedo gibt falsche Fehleranzeige - innerhalb von 52 Wochen

 

Ähnlich auch bei GOÄ 31 und 34.

Bitte Korrektur vornehmen. Vielen Dank.
Beantwortet von (480 Punkte)
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Ziffer 30: 

Dem muss ich widersprechen! 

Die Leistung nach Nummer 30 ist sicherlich innerhalb von einem Jahr nur einmal berechnungsfähig.

Allerdings "Jahr" meint NICHT das Kalenderjahr, sondern 12 Monate. Wird die Nr. 30 also im September 2017 abgerechnet, kann sie wieder im Oktober 2018 erbracht und abgerechnet werden. Somit läge ja tomedo richtig. 

Ich gehe mal nicht davon aus, dass Herr Dr. Dr. Schlüter als Abrechnungsexperte der PKV München seinen Schülerinnen in einem zertifizierten Lehrgang zur Abrechnungsmanagerin was Verkehrtes beibringt. smiley

N. Unrath

Praxisteam Hahne

 

Ziffer 3550 / 3551 kl/gr. Blutbild ist hier in tomedo auch reglementiert auf einmal pro Arztfall. Ist aber so nicht korrekt.

Laut GOÄ sicherlich nur einmal, aber aus dem selben Probematerial nicht z.B. an verschiedenen Tagen des Monats - noch nicht mal laut Rücksprache mit der Privatärztlichen Verrechnungsstelle 2 mal am gleichen Tag wenn z.B.  erforderlich (dann mit Uhrzeitangabe). 

Beantwortet von (1.2k Punkte)
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Leider ist tomedo hier zu dumm, um sämtliche Ausnahmeregelungen zu kennen. Sehen Sie in einem solchen Fall die Warnung doch einfach als Erinnerung, noch einmal darüber nachzudenken, ob es sich hier wirkluch um eine gerechtfertigte Ausnahme handelt und klicken Sie dann auf die folgende Checkbox

um den Fehler für diese Rechnung fortan zu ignorieren.

Der Fehler ist leider immer noch da! - Das Häkchen bringt auch nicht viel, da der Fehler dann weiterhin im Panel "Liste Abrechnungsfehler" auf mich wartet :)

Vielleicht wäre eine einfache Lösung, dass die 3550 nur angeprangert wird wenn Sie am gleichen Tag 2x abgerechnet wird. So wie jetzt - also Warnung bei 2x im Krankheitsfall - ist Sie sehr irreführend.

Auch ich bitte um Korrektur.

VG JM
Im Fehlerpanel kann man theoretisch ignorierte Fehler ausblenden (Spalte ignoriert mit 'n' filtern)
Ich weiss :) - aber meine MFA sieht den Fehler und löscht die 3550 raus ....zack sind 4,50€ futsch...

Bei Leukämiepatienten kann das ins Geld gehen....
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