Vielen Dank, dass nun die Voraussetzungen für eine GOÄ Regelprüfung technisch umgesetzt wurde. Das freut mich, wird es doch meine Abrechnungen vereinfachen.
Beim heutigen Testen der wichtigsten Ziffern ist mir aufgefallen, dass das Regelwerk nicht so umgesetzt wurde, wie es die GOÄ verlangt. Ich verstehe, dass das Regelwerk kompliziert ist und nicht alles von Beginn vielleicht drin sein kann (trotzdem reduziert es ja bei bisher nicht entdeckten Fehlern die Nachfragen der Rechnungsempfänger), aber die wichtigsten Sachen / Ziffern sollten drin sein / definiert werden.
Ziffer 1: Die Kombination im Behandlungsfall (31 Tage), aber in Abhängigkeit der Diagnose. Also ist eine Diagnosezählung auf der Rechnung notwendig. Alle Ausschlüsse sind aber nicht definiert (Die Leistungen nach den Nummern 1 und/oder 5 sind neben Leistungen nach den Abschnitten C bis O im Behandlungsfall nur einmal berechnungsfähig. )
Ziffer 3: Die Kombination mit der 3 muss hinterlegt werden (Die Leistung nach Nummer 3 ist nur berechnungs- fähig als einzige Leistung oder im Zusammenhang mit einer Untersuchung nach Nummer 5, 6, 7, 8, 800 oder 801. )
Die Ziffern (wie Sonografie,..) die Begründungen verlangen, sollte ebenfalls als Fehler bei fehlenden Begründungen auftauchen....
Ich glaube nicht, dass jetzt jeder von uns eigene Regeln erstellen sollte, zumal bestimmte Sachen (Diagnosezählung) nicht möglich sind.
Falls aufgrund des Umfangs der GOÄ der komplette Katalog nicht zeitnah umgesetzt werden kann und zollsoft auf unsere Hilfe angewiesen ist - ich bin dabei.
Beim heutigen Testen der wichtigsten Ziffern ist mir aufgefallen, dass das Regelwerk nicht so umgesetzt wurde, wie es die GOÄ verlangt. Ich verstehe, dass das Regelwerk kompliziert ist und nicht alles von Beginn vielleicht drin sein kann (trotzdem reduziert es ja bei bisher nicht entdeckten Fehlern die Nachfragen der Rechnungsempfänger), aber die wichtigsten Sachen / Ziffern sollten drin sein / definiert werden.
Ziffer 1: Die Kombination im Behandlungsfall (31 Tage), aber in Abhängigkeit der Diagnose. Also ist eine Diagnosezählung auf der Rechnung notwendig. Alle Ausschlüsse sind aber nicht definiert (Die Leistungen nach den Nummern 1 und/oder 5 sind neben Leistungen nach den Abschnitten C bis O im Behandlungsfall nur einmal berechnungsfähig. )
Ziffer 3: Die Kombination mit der 3 muss hinterlegt werden (Die Leistung nach Nummer 3 ist nur berechnungs- fähig als einzige Leistung oder im Zusammenhang mit einer Untersuchung nach Nummer 5, 6, 7, 8, 800 oder 801. )
Die Ziffern (wie Sonografie,..) die Begründungen verlangen, sollte ebenfalls als Fehler bei fehlenden Begründungen auftauchen....
Ich glaube nicht, dass jetzt jeder von uns eigene Regeln erstellen sollte, zumal bestimmte Sachen (Diagnosezählung) nicht möglich sind.
Falls aufgrund des Umfangs der GOÄ der komplette Katalog nicht zeitnah umgesetzt werden kann und zollsoft auf unsere Hilfe angewiesen ist - ich bin dabei.