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Fehlermeldung "Die Leistung 01100 vom 01.06.2023 sollte im Arztfall nicht zusammen mit der Leistung 01430 (oder 01435) vom 31.05.2023 abgerechnet werden" 

ist nicht korrekt. 

In einer Gemeinschaftspraxis darf die 01430 u. 01435 sehr wohl im gleichen Arztfall mit anderen Ziffern abgerechnet werden - aber an einem anderen Tag (01430 bzw. 01435 darf am gleichen Tag nicht neben anderen Leistungen stehen - also muss alleine stehen). Die 01100 am 1.6.2023 und die 01430 am 31.5.2023 sind im gleichen Arztfall möglich!

Ausnahme: 01430/01435 darf nicht neben der Versicherungspauschale 03000 im Arztfall abgerechnet werden (Diese Fehlermeldung ist korrekt).

Bitte korrigieren Sie die Fehlermeldungen zu den EBM-Ziffern 01430 und 01435.

Vielen Dank.

Viele Grüße

Kurt Häfner

Gefragt in Bug von (740 Punkte)
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1 Antwort

Im Online-EBM ist relativ eindeutig formuliert, dass im Arztfall keine anderen Ziffern neben der 01430 abgerechnet werden dürfen. Es gibt dort auch keine Unterscheidung zwischen am gleichen Tag oder im Arztfall (d.h. pro Quartal vom gleichen Arzt). 

https://www.kbv.de/html/13259.php?srt=relevance&stp=fulltext&q=01430&s=Suchen

Wenn sin in Diskussion mit anderen Ärzten herausstellt, dass diese Regel in der Praxis anders gelebt wird, werden wir da gerne tätig (analog zu https://forum.tomedo.de/index.php/65043/ausschluss-aller-anderen-ziffer-abrechnung-01435-gleichen-leistungserbringer-abrechnender)

 

Bei der Nebeneinanderdokumentation von 01100 und 10435 im Arztfall erscheint bei meinen Tests kein Hinweis. Wenn das bei Ihnen der Fall sein sollte, so müssten wir das per Teamviewer analysieren.

Beantwortet von (72.6k Punkte)
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Hallo Herr Berg,

vielen Dank für Ihre schnelle Antwort!

Bei der KV-Abrechnungsberatung in Mannheim wurde mir erklärt, dass der Satz in der Anmerkung zu 01430 "Die 01430 ist .... im Arztfall nicht neben anderen Gebührenordnungspositionen UND nicht mehrfach an demselben Tag berechnungsfähig" durch das UND so zu verstehen, dass die 01430 bzw 01435 an demselben Tag nicht mit anderen EBM-Ziffern abgerechnet werden. Würde der erste Teil des Satzes nicht auf den selben Tag beziehen, wäre der 2. Teil des Satzes ein selbständiger Satz.

Wir rechnen in unserer Gemeinschaftspraxis seit vielen Jahren die 01430 und 01435 sehr häufig ab (außer im Arztfall mit Versichertenpauschale) - es wird nicht von der KV beanstandet. Es werden einzelne 01430/01435 abgezogen - allderdings diese, die doch im gleichen Arztfall mit der Versichertenpauschale abgerechnet wurden.

Viele Grüße

Dr. Kurt Häfner
Ich habe eine entsprechende Anpassung für das nächste EBM-Katalogupdate hinzugefügt. In welcher tomedo-Version der EBM-Katalog das nächste mal geupdatet wird kann ich allerdings nicht genau sagen.
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