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Alle Hinweise und Informationen finden Sie unter folgendem Link.
Der bayrische Hausärzteverband (und andere) haben neue Verträge mit der TK ausgehandelt, welche die Anwendung eines AMTS-Moduls im PVS vorsehen. Erfüllt tomedo die Anforderung dieser Verträge?
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Hab auch gerade das Fax in der hand, das interessiert mich auch!
Westfalen-Lippe ist auch betroffen.
In Hessen ist dies auch relevant :-)

Bin erst jetzt auf diesen Beitrag  gestoßen. 

An sich ist das eine äußerst sinnvolle Lösung, wenn die auch noch im Hintergrund läuft und uns  informiert und unsere Entscheidungen unterstützt. Für Hausärzte ganz bestimmt ein wichtiges Thema. Als Facharzt bin ich wirtschaftlich nicht davon betroffen, nutze aber ähnliche Tools um meine Therapieentscheidungen abzusichern.

MMI-AMTS-Service ist ein entscheidungsunterstützendes, plattformunabhängiges System zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) im Verordnungsprozess. Es minimiert vermeidbare Risiken und wird in die jeweilige Primärsoftware von Arztpraxen und Kliniken integriert. Der Anwender greift dabei lediglich auf die gewohnte Benutzeroberfläche des Klinikinformationssystems (KIS) bzw. der Praxisverwaltungssoftware (PVS) zu. Dadurch wird sichergestellt, dass sich die Effizienz der gewohnten Arbeitsabläufe sowie die Behandlungsqualität verbessern. Der Integrator kann darüber entscheiden, an welchen Stellen des Workflows eine AMTS-Prüfung stattfinden soll. Die Software ist ein Medizinprodukt der Klasse IIa nach der Verordnung (EU) 2017/745 (MDR) und ist modular aufgebaut.

Durch die Verwendung von international gebräuchlichen Terminologie-Standards wie ICD und ATC wird die semantische Interoperabilität der verwendeten Patienten- und Arzneimitteldaten sichergestellt. Das eigene internationale Redaktionsteam der VIDAL Group, der auch die Vidal MMI Germany GmbH (Vidal MMI) angehört, hat eine Referenzdatenbank geschaffen, auf welche die MMI-AMTS-Services-Lösung zurückgreift. Diese enthält neben Fachinformationen zu Arzneimitteln die neuesten Erkenntnisse aus relevanten wissenschaftlichen Publikationen sowie Interaktionsdaten der Dosing GmbH. Die Daten werden in der Referenzdatenbank so aufbereitet, analysiert, klassifiziert und strukturiert, dass sich durch Nutzung von MMI-AMTS-Services das Risiko fehlerhafter Anwendungen von Medikamenten reduziert und dadurch zusätzliche Kosten für das Gesundheitssystem vermieden werden können.


Im Prinzip kann die KI das auch und dürfte deutlich kostengünstiger sein als dieses sicherlich nicht ganze billige Modul. Sobald so etwas aber als Medizinprodukt eingestuft wird, kassiert irgend jemand dafür gewaltige Summen. Ich hoffe Zollsoft treibt die Anbindung von KI an Tomedo voran, dann kann man sich solche Module sparen, man braucht nur die entsprechende Fragestellung an die KI schicken, wenn die dann auch noch lokal vorhanden ist oder kostenpflichtig von Zollsoft über deren Server angebunden und verfügbar ist, wäre das sehr zu begrüßen. In dem Moment wo der Arzt die Fragen stellt und dann entscheidet dürfte KI kein Medizinprodukt sein

Dann stellt sich aber sicherlich die Frage, inwieweit man sich darauf verlassen kann. Wenn etwas als Medizinprodukt eingestuft ist, habe ich ja auch eine gewisse Sicherheit, dass ich mich auch rechtlich darauf verlassen kann. Bei einer KI ist das ja leider nicht der Fall. Dann müsste man jedes Mal überprüfen, ob die Angaben, die das Produkt macht, auch wirklich zu 100 % stimmen.
Sie müssen in beiden Fällen eigenen Verstand einsetzen. Das AMTS Modul ist nur so gut wie dahinter befindliche Datenbanken. KI hat das gleiche Problem.

Habe kürzlich eine Veröffentlichung zur KI bei Therapieentscxheidungen in der Onologie gesehen, kann die aber momentan nicht wiederfinden. Da wurde eine sehr hohe Genauigkeit von mehr als 90% gefunden. Nur in wenigen Fällen <4% gab es falsche Informationen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich gerade bei onkologischen Therapien die  Empfehlungen innerhalb kürzester Zet ändern bzw. aktualisiert werden.
Ich bin der festen Überzeugung, dass eine KI sehr wohl solche Aufgaben mit Bravour meistert...aber inwieweit sowas ohne Zertifizierung in PVS eingesetzt werden darf steht wahrscheinlich auf einem anderen Blatt.
mir hat die HÄVG geantwortet, das tomedo nicht anerkannt würde. Hatte das auch als Freitext angegeben

7 Antworten

Dasselbe in Sachsen. Betrifft Änderungen des Innovationszuschlages im TK-Vertrag zum 01.07.2024. Ist das AMTS-Modul bei tomedo on board???
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Sehr geehrte Herren,

das Schreiben der HÄVG ist in punkt AMTS-Moduls

  • die Anwendung eines AMTS-Moduls (Arzneimitteltherapiesicherheit) im Praxisverwaltungssystem, 

etwas sehr schwammig. Es ist unklar was genau gemeint wird. Wir haben die von der KBV verlangte Gematik Spezifikation zum eMP/AMTS (elektronischer Medikamentenplan) umgesetzt. Ob die hier aber gemeint ist ist unklar.
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0 Punkte
Dem Schreiben liegt eine Positivliste bei, hier wird "MMI AMTS Service" aufgeführt. Ist das unserem Medikamentenprogramm entsprechend?
Nach kurzer interner Recherche kam heraus das wir den "MMI AMTS Service" nicht angebunden haben. Wir haben das vor einigen Jahren evaluiert und halten es für nützlich, aufgrund der nicht unerheblichen Mehrkosten für den Service haben wir uns dagegen entschieden und "nur" eine Interaktionsprüfung mit dem MMI (ehem ABDA) Rohdaten gebaut.
Kann man diese Aussage übersetzen mit: tomedo erfüllt die Anforderungen nicht?
Da ich nicht 100% weiss was die TK genau meint würde ich nicht so weit gehen. Wenn - wie Herr Erich sagt - eines der angegebenen AMTS Module eingebunden werden muss dann ist die Aussage richtig das tomedo das nicht kann.
bitte anbinden! Das ist im Alltag extrem hilfreich...kenne sowas noch aus der Klinik.
Wenn ich das jetzt richtig verfolgt habe, sind mindestens BaWü, Bayern und Sachsen betroffen, da die TK meines Wissens einen bundesweiten Vertrag hat, dürften zumindest perspektivisch alle HzV-TK-Ärzte betroffen sein, und wenn die Hausärzteverbände einmal an sowas dran sind, würde ich es perspektivisch auch für die anderen Kassen erwarten.

Ich sehe diese "Zuschläge" nicht als nice-to-haves, sondern als eigentliche vollständige Vergütung, hier werden also eigentlich Abschläge umgesetzt, analog den Honorarkürzungen bei TI-Vermeidern. Man formuliert es nur netter, Zuschlag hört sich besser an.

Lange Rede, kurzer Sinn: tomedo sollte m.E. die Vertragsanforderungen erfüllen können.
Hamburg ist auch betroffen, ich gehe davon aus daß das bundeweit identisch ist!
Wir klären intern wie groß die Entwicklung wird und wie viel das AMTS Modul (also wieviel das bei MMI kostet) Sie dann kosten würde. Wenn Sie dann immernoch Interesse haben werden wir es umsetzen. Ob das dann dieses Jahr noch geschafft wird ist aber fraglich.

+1 von mir.

https://www.mmi.de/mmi-pharmindex/mmi-amts-service

Hier sind alle Features des MMI-AMTS-Moduls aufgelistet. Da es wohl bald alle HZV-TK-Praxen betrifft, hat das große Relevanz, v.a. wegen der Zu-/Abschläge. Aber auch abgesehen von der Honorarrelevanz sehe ich in den Funktionen mit Einbezug von Patientendaten (Priscus-Liste, Kontraindikationen bei gewissen Diagnosen, Dosisanpassung Niereninsuffizienz) im Alltag Vorteile.

TOMEDO macht doch jetzt schon Interaktions-Check usw. Wenn alle "Innovationszuschläge" der TK HZV erfüllt werden sollen ("Qualitätssiegel nachhaltige Praxis" usw.....), dann kommen nicht unerhebliche jährliche Kosten auf die Praxen zu. Die direkte Patientenversorgung wird dadurch nicht besser. Und mehr Zeit für die Patienten habe ich dadurch auch nicht. TK sollte "das Sprechen" bezahlen, nicht technische Helferlein....
Beantwortet von (1.7k Punkte)
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Zunächst einmal kann ich bestätigen, dass die Änderungern der HzV-TK-Verträge bundesweite Gültigkeit haben, dass es also alle Praxen mit HZV der TK betrifft und es nicht auf einzelnde KV-Bereiche begrenzt ist.

Und ja, ich würde es auch so einschätzen, dass möglicherweise in Revisionen der HzV-Verträge mit anderen Krankenkassen evtl. die Arzneimittelprüfung ebenfalls Bestandteil werden könnte.

Die HÄVG weist darauf hin, dass die Positivliste nicht abschließend ist, sondern ergänzt wird um alle Produkte, die die inhaltlichen Anforderungen erfüllen. Es ist also zu unterstützen, wenn zollsoft sich aktiv an die HÄVG und/oder die Techniker-Kasse wendet und um Aufnahme auf die Liste bittet bzw. in Erfahrung bringt, welche Anforderungen tatsächlich noch zu erfüllen wären, bevor sie gelistet werden können.

Den Einwand von Kollege Ammenwerth kann ich dahingehend unterstützen, dass ich das Qualitätssiegel auch für einen verzichtbaren Kostentreiber sehe, bei den wahrscheinlich aber nicht schwer zu erfüllenden Anforderungen an die Arzneimittelprüfung würde ich hier aber doch eher darauf plädieren, diesen Innovartionszuschlag zu ermöglichen. Es geht hier immerhin um 2€ pro Patient und Quartal.

Ich stimme Ihnen voll und ganz zu. Interessant ist der Hinweis, dass die Positivliste nicht abschließend ist. In den Erklärhinweisen für das AMTS-Modul sind übrigens folgende Mindestanforderungen aufgelistet:

"Interaktionscheck, Prüfung auf Doppelmedikation, eine Liste potentiell inadäquater Medikamente für ältere Menschen (PIM bzw. PRISCUS-Liste)"

Tomedo erfüllt ja die ersten beiden Kriterien schon, es würde dann nur noch die PRISCUS-Liste fehlen, denke hier ist das zu erwartende Aufwand/Nutzenverhältnis vertretbar...
PRISCUS können Sie rechts in den Informationen sehen.
Das stimmt, da haben Sie recht, danke für den Hinweis. Den Haken rechts hatte ich tatsächlich nicht so auf dem Schirm. Da ist dann wieder die Frage, ob das ausreicht oder ob ein patienten-/altersbezogener Check mit enstprechender Warnung analog zum Interaktionscheck verlangt wird.

So oder so, wie von Herrn Mildenberger beschrieben, sollten die Voraussetzungen mit der TK abgeklärt werden...
Man kann bei der Angabe der Zusatzqualifiaktion im HZV Arztportal unter AMTS auc einen Freitext eingeben und ist nicht an die Listung der Diesntleister gebunden.

Ich habe da einfach mal tomedo/Zollsoft angegeben, da wie unten beschrieben die Merkmale wohl erfüllt sind.

Es erfolgt nun eine Prüfung der Angabe durch das HZV Team, wie ich dem Dialog entnehmen konnte.... ich werde berichten...

Grüße aus Dresden

Martin Deile
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+1 Punkt
HÄVG Team hat heute tomedo als mein AMTS Modul bestätigt und übernommen.

Viele Grüße aus Dresden

Martin Deile
Stark, Martin Deile! Das war wichtig!

Viele Grüße
Ich habe auch den Freitext ausgefüllt, mal sehen was passiert.

Beste Grüße aus Freiberg
Sehr geehrter Hr. Kollege Deile,

 

ist diese Angabe bei Ihnen immer noch als bestätigt geführt? Wir sind auch in Dresden, haben das ebenso angegeben und heute zum 2. Mal die Rückmeldung erhalten, dass diese Angabe fehlerhaft oder unvollständg ist. Im HÄVG Arztportal ist es zwar eingetragen, wird aber offenbar von der TK/Rechenzentrum HÄVG nicht so anerkannt.

Wäre für eine Rückmeldung dankbar, Dr. S. Fräßdorf
Hallo zurück,

 

jepp alles aktuell und bis 31.12.2999 (!, allein daran sieht man die Absurdität) gültig....

dann hängt es offenbar am Sachbearbeiter, ob es anerkannt wird oder nicht... Wie man das ja so kennt von der Bürokratie....

Viele Grüße in die Friedrichstadt...

Martin Deile
So ist es bei uns im Arztportal HÄVG auf der Webseite auch schon seit Wochen drin, aber wir haben heute trotzdem ein Fax vom Rechenzentrum der HÄVG bekommen, dass es diesbezüglich eine fehlerhafte Angabe gibt...

bin gespannt was daraus wird
Hier ebenso!
Wir haben ja schon seit 2020 kein Fax.... von daher...

Mail kam aber auch keine.. auch nicht im HÄVG Portal...

However... wir werden sehen was passiert....
Gibt es schon Neuigkeiten zum Thema AMTS seitens Zollsoft?

 

Mit freundlichen Grüßen Johannes Stößel
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Sehr geehrte Kunden,

wir sind momentan dabei abzuklären, welchen Kosten/Nutzen - Mehrwert dieses neue Modul erbringt.

Zusätzlich wird es im nächsten Newsletter dazu eine Umfrage an alle HÄVG/HZV - Nutzer geben, wer von Ihnen das AMTS-Modul überhaupt nutzen würde.

Der technische Aufwand, das Modul einzubinden, wird nicht ganz unherheblich sein. Wir prüfen in weit wir das in diesem Jahr zur Verfügung stellen könnten.

Herzliche Grüße
Anke Lindner
Super, das ist ja schon mal was.

Aber gibt es auch schon eine Anfrage bei der TK über die Voraussetzungen bzw. ob Tomedo diese schon erfüllt bzw. was nötig ist um sie zu erfüllen? Wir haben ja oben diskutiert, die Mindestanforderungen in der Modulbeschreibung der TK erfüllt Tomedo ja schon prinzipiell (außer evtl. patienten-/altersbezogener Check bzgl. PRISCUS). GGf. können über kleinere Anpassungen in der Software die Voraussetzungen schon erfüllt werden, ohne dass man den großen technischen und finanziellen Aufwand für das MMI-AMTS-Modul betreiben muss.
Hier ebenso das Zollsoft Modul wurde vom HÄVG als Praxisstrukturmerkmal anerkannt.

Ich verstehe es so das die HÄVG die Anerkennung erteilt im Sinne der der TK. Einen Kontakt mit der Tk sehe ich dehalb als nicht notwendig an.

Ja es wird gerade von der TK gefordert, aber es sollte nich zuviel Aufwand darstellen es umzusetzen, da es in 12 Monaten wieder andere Vorrausetzungen geben kann/wird. Wie zb. das Teledmedizin Modul im HzV , was sich ja nicht durchsetzt, sprich von allen Krankenkassen unterstützt und finanziert wird.
Ich habe heute die Umfrage mitgemacht zum Thema AMTS-Modul. Ich habe erst gelesen 19,90 pro Monat - das fände ich ok. Dann habe ich aber gesehen, dass das pro LANR bezahlt werden soll! Also das finde ich sehr ambitioniert. Mit zB drei angestellten Ärzten kommt man auf fast 95€ inkl. Mwst! Selbst wenn alle nur in Teilzeit angestellt sind.
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Das Problem der Teilzeit-ÄrztInnen ist leider bei allen Modulen bekannt. sehe Tomedo-Formulare
Das Modell "je LANR" ist meiner Meinung nach die fairste Lösung, alternativ würden große Praxen von den Einzelpraxen wieder subventioniert werden. Der Preis ist aber trotzdem relativ hoch, wenn man das Modul nur zur Erfüllung der Vertragsanforderungen benötigt. Hier hat die Technikgläubigkeit der Verhandlungsparteien wohl übers Ziel hinaus geschossen. Das Gute: man muss ja nicht mitmachen.
Ich finde den Preis pro LANR auch relativ hoch, zumal ja die HÄVG - wie bei uns übrigens auch - die Angabe Zollsoft/Tomedo als AMTS-Modul annimmt, da die Minimalanforderungen (wie oben schon diskutiert) egtl. ja schon erfüllt werden. Ich fände 2-3 der zusätzlichen Fuktionen (z.B. Kontraindikationen, Niereninsuffizienz, aktiver Priscus-Warnhinweis) zwar auch hilfreich, aber ich frage ich ob es sich lohnt es dann so umfangreich/aufwändig/teuer aufzublasen.
Genau das ist auch meine Ansicht. Vorteile in allen Ehren aber der Preis ist einfach zu hoch angesetzt.
Ich finde den geplanten Preis von 19,90€ pro LANR zu hoch, weil ich mir das als kleine Praxis aber mit dennoch 2 angestellten Ärzten in Teilzeit so nicht leisten könnte. Vielleicht kann man über die Möglichkeit nachdenken, arztbezogen das AMTS freizuschalten und dann nur auf die besagte LANR auch die Kosten berechnen? Das AMTS wäre dann an das login des jeweiligen Arztes gekoppelt und könnte dementsprechend auch nur von der Person genutzt werden, die zahlt. Das fände ich für meine Praxis fair. Vielleicht zahle ich dann im Verlauf auch für meine angestellten Ärzte, wenn mich das AMTS überzeugt, das möchte ich aber zunächst im Selbstversuch kostengünstig testen können.
Ich habe mit jedem Kommentar hier neu darüber nachgedacht und muss gestehen, ich finde es immer unmöglicher. Die IT-Kosten steigen und steigen, haben sich in meiner Praxis in den letzten 5 Jahren mehr als verdoppelt, es kommen immer neue Dinge dazu, hier ein Modul, da eine Anforderung, hier "nur" 25 €, dort "nur" 50 €, über die Augenwischerei mit den netto-Preisen will ich gar nicht reden. Der Nutzen? Nicht erkennbar. Eigentlich und Uneigentlich führt das alles nur zu mehr Aufwand, mehr Stress, mehr Support-Einsätzen, alles unbezahlte Ressourcenverschwendung. Wenn ich Medikamente verordne, dann sollte ich diese kennen, sollte meine Patienten kennen, sollte im Zweifel nachlesen oder mich mit dem Apotheker meines Vertrauens beraten. Ein AMTS kann das nicht ersetzen, im Gegenteil, damit wird eine gefühlte Sicherheit geschaffen, die im Zweifel zu mehr unkritischer Polypharmazie führt - das AMTS hat ja gesagt, alles ist gut. Und dafür wieder 25 € im Monat? Dieser ganze "Fortschritt" ist doch inzwischen nur noch eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für IT-Anbieter!

Angesichts der Tatsache, dass diese Anforderungen voraussichtlich auch in andere HzV-Verträge integriert werden wird, sollte Zollsoft vielleicht darüber nachdenken, den Preis für das HzV-Modul um einen Euro zu erhöhen und das Modul für alle zu integrieren. Geteiltes Leid ist halbes Leid...
Hallo Herr Hoffmann,

bin zwar kein Allgemeinmediziner, habe aber ein multimorbides Krankengut, die oft mit zig-fach Kombinationen behandelt werden. In solchen Fällen, vor allem wenn ich dann mal etwas verordne,  mache ich aus Interesse eine Recherche, indem ich den Medikamentenplan - wenn überhaupt vorhanden - einscanne und anonymisiert eine KI Recherche mache. Die Ergebnisse sind hervorragend, vor allem wenn man nebenbei noch wichtige medizinische Daten, wie Laborergebnisse und Begleitdiagnosen einfließen läßt. Ich bin zu 100% überzeugt, dass ein kostenpflichtiges Modul nicht besser sein kann. Es wird aber zertifiziert sein, damit andere damit Geld verdienen können.

Allgemeinärzte verdienen auch gut daran, deshalb verstehe ich das Gjammer über die Kosten nicht. Meine Recherche hat folgendes ergeben:

Die Vergütung für den Einsatz eines AMTS (Arzneimitteltherapiesicherheit) Moduls in einer Arztpraxis hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere vom spezifischen Vertrag mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) und den beteiligten Krankenkassen. In Deutschland gibt es spezielle Programme, bei denen Ärzte für das Erstellen eines AMTS-Berichts oder für die Durchführung eines Medikationsmanagements vergütet werden.

Hier sind einige mögliche Vergütungsszenarien:

1. **Vergütung über die KV**: In manchen Bundesländern gibt es Sonderverträge, die eine zusätzliche Vergütung für AMTS-Leistungen vorsehen. Diese Vergütung kann je nach Vertrag variieren, liegt aber oft im Bereich von etwa 20 bis 40 Euro pro Patient und Quartal.

2. **Selektivverträge**: Es gibt Krankenkassen, die mit Ärzten spezielle Selektivverträge abschließen, bei denen die Teilnahme an einem AMTS-Programm honoriert wird. Die Höhe der Vergütung kann je nach Vereinbarung unterschiedlich sein und hängt von der Komplexität der Patientenbetreuung ab.

3. **Private Abrechnung**: Für Patienten, die privat versichert sind oder bei Selbstzahlern, können AMTS-Leistungen individuell berechnet werden. Hier richtet sich die Vergütung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Hallo, heute kam die Rückmeldung der HÄVG Abt. HZV Operations - TK-Rückmeldung:

" Leider können wir die Selbstauskunft zum Innovationszuschlag in der von Ihnen zugesandten Form nicht verarbeiten.

Folgende Angaben fehlen oder sind unvollständig:

Provider AMTS-Modul."

Tja, und nun???
Beantwortet von (220 Punkte)
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Bei uns in Dresden ist dies ebenso gekommen.

Wenn viele Nutzer ein AMTS Modul nur fordern um die Vertragsbedingungen zu erfüllen und die Minimalanforderungen des Vertrages durch das Tomedo-eigene System schon erfüllt werden, erschließt sich mir der Aufwand nicht, warum ein externes Modul eingebunden werden muss.

Kann Tomedo/Zollsoft ggf einen kurzen 3 Zeiler releasen, dass die Vorgaben des AMTS zumindest gem. dieser TK Vertragsforderung erfüllt werden- dann könnte man das beim HÄVG Rechenzentrum mit einreichen und das aktuelle problem der TK Verträge wäre erst einmal vielleicht bei allen Kollegen lösbar.
Danke aus Dresden

Dr. S. Fräßdorf
Ich sehe das genauso. Der Ball liegt vorerst bei Zollsoft. Ob eine Bestätigung reicht, müsste man dann abwarten. Ggf. ist es sinnvoll, seitens Zollsoft den Kontakt zu TK/HÄVG zu suchen, dass Tomedo in seiner jetzigen Form in die Provider-Liste aufgenommen wird bzw. um herauszufinden, ob ggf. noch Anpassungen erfolgen müssen, dass die Mindestanforderungen erreicht werden.
Ich kann dies auch nur unterstützen- tomedo möge sich bitte für alle hausärztlichen kund*innen um Klärung bemühen. Auch bei uns kam die Info von der HÄVG zurück, dass die Angaben zum AMTS-Modul nicht vollständig sind (sprich: tomedo nicht auf der Liste ist)

Auf dieser Seite findet man die zugelassenen Anbieter: https://hzv.de/wp-content/uploads/2024/08/2024_07_23_Providerliste-ab-01.07.24.pdf

 

Für das AMTS – Modul ist Tomedo hier nicht gelistet. Da kann auch Zollsoft aktuell glaube ich nichts tun, außer dies einzubinden. Aber für den Preis, der aufgerufen wird, ist das nicht wirtschaftlich.

Sehr geehrte Kunden,

bisher hatte ich von der HÄVG die Aussage erhalten, dass das PVS ein zertifiziertes AMTS-Modul bereit halten muss, damit Sie als Anwender das Modul bei der HZV angeben können. Wir haben uns intern sehr intensiv Gedanken gemacht, wie wir das für unsere Kunden technisch und am kostengünstigsten weitergeben können.

Die Umfrage ergab, dass 80% von Ihnen das Modul gern nutzen möchten, aber den Kostenaufwand als zu hoch einstufen.
Das ergibt insgesamt eine nicht zufriedenstellende Situation für beide Seiten.

Wir müssen das komplette Modul erst einkaufen, technisch bereitstellen (was der zeitfressenste und teuerste Teil ist) und am Laufen halten.
Daher muss eine Lösung gefunden werden, mit der alle zufrieden sein sollten.

Heute habe ich nochmals mit der HÄVG telefoniert und wir sind so verblieben, dass die HÄVG gemeinsam mit der Techniker KK unsere Anwendung in tomedo® prüft, bezüglich:

- Priscus-Liste

- Doppelmedikation

- Interaktionscheck

Sobald ich eine Antwort erhalten habe und wir Klarheit über unsere bisherigen Funktionen haben, werde ich mich umgehend hier melden.

Grüße und ein schönes Wochenende
Anke Lindner
Sehr geehrte Frau Lindner,

vielen Dank für Ihren Einsatz.
Guten Morgen,

gibt es hier Neuigkeiten?
Guten Morgen,

Ich habe gestern nochmal bei der TK angefragt und um Rückmeldung gebeten.
Sobald ich eine Antwort erhalten habe, werde ich mich hier melden.
Da lese ich mal mit.

Sehr geehrte Kunden,

soeben habe ich von der HÄVG, per Mail, die positive Nachricht erhalten, dass die Techniker KK tomedo® als AMTS - Provider freigegeben hat.

smiley

Noch sind wir nicht auf der Liste der AMTS - Provider sichtbar. Das habe ich angefordert und stelle es hier rein, soabald es veröffentlich ist.

Super! Vielen Dank fürs Reinhängen!

Ich würde mir trotzdem eine Sache wünschen: könnte man bitte irgendwo in der Medikamentenverordnung eine aktuelle GFR einblenden? Das wäre für die Ausstellung von Medikamenten extrem hilfreich!
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