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Bei uns dürfen besimmte eRezepte durch die MFAs versendet werden. Dabei haben wir das Problem, dass dies nur möglich ist wenn der für das Rezept zuständige Arzt (Erstbehandler) anwesend bzw. seine Komfortsignatur aktiviert ist. Ich jedoch als Arzt kann jedes Rezept (auch von meinem Kollegen sowie er auch) versenden. Wenn wir beide angemeldet sind dann funktioniert es mit dem Versenden von allen Rezepten seitens der MFAs. Handelt es sich dabei um eine Einstellung die angepasst werden muss?
Gefragt in Frage von (1.7k Punkte)
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2 Antworten

Sehr geehrte Frau oder Herr Kollege!

Es wird nicht ganz klar was sei meinen.

Rezepte müssen vom Arzt mittels eHBA signiert werden bevor sie versendet werden können. Haben Sie das Problem dass signierte Rezepte von der MFA nicht versendet werden können?

Unsignierte Rezepte (des abwesenden Kollegen) können natürlich nicht versendet werden. Sie können aber ggfs seine Rezepte signieren und dann auch versenden.
Beantwortet von (36.5k Punkte)
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Ich habe mich undeutlich ausgedrückt. Bei uns dürfen die MFAs bestimmte Rezepte signieren. Dies kann man unter Einstellungen-> Nutzer-> Anmedlung einstellen. Wenn ich z.B. in der Praxis bin und über meine Karte angemeldet bin, funktieniert es aber nur für Rezepte die mir zugeorndet sind. Für Rezepte die meinem Kollegen zugeorndet sind jeoch nicht, es sei denn er ist auch selbst angemeldet. Ich jedoch kann die Rezepte die meinem Kollegen zugeordnet sind auch in seiner Abwesenheit signieren.
Wenn der Kollege nicht da ist, ist dann (vermutlich) auch seine Komfortsignatur nicht freigeschaltet. Oder dürfen die MFA die Signatur-PIN eingeben?
Guten Abend,

ja das ist so. Der Verordner darf nur auf den eingeloggten Nutzer geändert werden. Wenn ein MFA eingeloggt ist kann der Verordner also nicht geändert werden (MFA darf ja nicht für das Rezept verantwortlich sein) und damit kann auch das Rezept nicht signiert und versendet werden.

Viele Grüße,

Björn Wellegehausen
Beantwortet von (14.2k Punkte)
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Warum sollte die Ausstellung eines Wiederholungsrezepts nicht an eine Fachkraft delegierbar sein? Und warum können Arztbriefe nicht mit der Unterschrift der Praxis versendet werden, sondern müssen  - angeblich weil irgendein Heini das so will - "verpflichtend" mit der Arztunterschrift verbindlich rausgeschickt werden? Kann denn der KIM-Absender im konnektorsicheren System gefaked werden?

Welcher Behördenmitarbeiter - Justitz ausgenommen - zeichnet noch persönlch? Ich denke, dass sch Zollsoft nicht zum unkritischen Büttel unterbelichteter Bürokraten machen sollte.

Freundliche Grüße aus dem wilden Harz
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