"Die Leistung XXX vom xxx sollte so nicht abgerechnet werden: Der angegebene OPS-Code XXX hat eine Seitenlokalisation ("L") , obwohl diese nicht notwendig ist. In manchen KVen führt diese unnötige Angabe zu einer Ablehnung der Abrechnungsdatei."
Ist das denn so beabsichtigt? In Hessen ist das jedenfalls nicht der Fall, dh. hier wird die Angabe definitiv benötigt.
Darüber hinaus erhalten wir Mecker bei der Testabrechnung: "Es wurde nicht für jeden Simultaneingriff ein eigener OPS-Code hinterlegt. Für die Abrechnung eines Simultaneingriffs ist diese Angabe jedoch erforderlich, um den vorausgesetzten, gesonderten Zugangsweg auszuweisen." - Bei allen aufgeführten OPs ist dies ist aber bei uns korrekt in tomedo eingegeben worden. Wird hier evt. der Ops-Code nicht korrekt übermittelt?