Lieber Support,

was ist das für eine Warnung?

Die Leistung 31104 ("Dermatochirurgischer Eingriff der Kategorie A4") sollte so nicht abgerechnet werden: Der angegebene OPS-Code 5-895.54 ("Radikale und ausgedehnte Exzision von erkranktem Gewebe an Haut und Unterhaut: Mit Transplantation oder lokaler Lappenplastik, histographisch kontrolliert (mikrographische Chirurgie): Sonstige Teile Kopf") hat eine Seitenlokalisation ("L") , obwohl diese nicht notwendig ist.

 

Nur mit einer Seitenangabe kann man zwei Lokalisationen abrechnen, wenn der Patient zum Beispiel einen Tumor an der rechten und linken Wange hat.

Wer macht so einen Unfug? Auch am Kopf gibt es rechts und links.
 

In manchen KVen führt diese angeblich unnötige Angabe zu einer Ablehnung der Abrechnungsdatei, wenn nicht die Seitenlokalisation angeben wird. Und man zwei Operationen als Simultaneingriff abrechnen möchte.
 

Diese Hinweismeldung ist praxisweit unter 'Einstellungen-> Praxis-> Schein/Rechnung-> Hinweise' deaktivierbar. Das ist aber völlig überflüssig, weil das grundsätzlich zugelassen werden sollte.

Gibt es eine Erklärung für diese Meldung? Und wer verlangt das?

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Beste Antwort
Mindestens die KVen Berlin und Niedersachesen hatten sich beschwert, dass es eine Angabe der Seitenlokalisation gab, obwohl die Angabe nicht verpflichtend ist. Die Angabe einer Seitenlokalisation ist nämlich nur für bestimmte OPS-Codes verpflichtend. (Siehe Spalte Seite in https://www.kbv.de/media/sp/Anhang2_ab_01.01.2024.xlsx)

Persönlich finde ich es auch wiedersinnig, eine zuviel dokumentierte Angabe zu monieren. Um unseren Ärzten in Berlin und Niedersachen aber eine Möglichkeit zur Erzeugung einer beanstungsfreien Abrechnungsdatei zu geben, wurde die Meldung von uns hinzugefügt. Die Meldung ist ja wie im Meldungstext beschreiben deaktivierbar.
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