Liebe Kolleginen und Kollegen,

Habt Ihr das schon erlebt und wie ist Ihre Meinung?

Ich habe Patienten die im Urlaub auf Bali sind, da erkälten und Anspruch auf eine AU haben. Das finde ich gar nicht in Ordnung und vollig übertrieben. Vor allem diese Patienten benutzen die arzt-direkt App und sie sind bei uns nicht registriert.

Diese Entwicklung finde ich falsch. Die Videospreschstunde ist gedacht um die Praxen und das Gesundheitsystem zu entlassten und nicht zusätlich und sinloss mit Urlauber zu belasten.

Jede Chance bringt uns leider auch neue Wege um das System zu missbrauchen.

VG

Adrian Angelescu
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4 Antworten

Ich hätte damit kein Problem. Solange es nicht verboten ist, dass wir Patienten die in Deutschland versichert sind und im Ausland Urlaub machen oder vielleicht auch sich längere Zeit dort aufhalten, sehe ich darin kein Problem. Meiner Meinung nach ist die Videosprechstunde dafür da, um mehr Patienten mit weniger Aufwand versorgen zu können. Und das fällt dann auch darunter.

Wenn sie das nicht möchten, nehmen Sie einfach keine nicht registrierten Patienten an.
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Nach meiner Auffassung hat in Ihrem o.g. Fall ein GKV-versicherter Patient keinen Anspruch auf eine AU im eigentlichen Sinne. Nach §16 SGB V ruht der Leistungsanspruch bei Auslandsaufenthalten. (Ich bin kein Jurist und vielleicht verbergen sich in anderen Gesetzen aufhebende Tatbestände.) Sie könnten und müssten vermutlich sogar eine Behandlung zu Lasten seiner Krankenkasse ablehnen.
Beantwortet von (4.5k Punkte)
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Lt Gesetz gebe ich Ihnen recht. Wie kann ich das aber überprüfen? Und ist das meine Aufgabe, dies zu überprüfen?

Aber durch Ihren Post muss ich meine Meinung wohl revidieren.
Die Videosprechstunde kann von jedem beliebigen Ort, also auch außerhalb Deutschlands wahrgenommen werden. Da interssiert m.E. auch §16 SGB V nicht. Es handelt sich nicht um eine Leistung wie Intervention oder eine Massnahme, die nur im Geltungsbereich der Versicherung erbracht wird. Videotermine sind in§ 16 SGB V nicht ausgeschlossen. Eigentlich muss man das ausbauen denn diese Art der Sprechstunde verbraucht die geringsten Ressourcen und wird dennoch wie eine vor Ort Leistung honoriert.
Hallo Herr Angelescu,

vielen Dank für ihren Diskussionspunkt. Sie machen hier einen absolut validen Punkt. Die Nachprüfbarkeit für Sie als Ärzte ist kaum möglich. Was denkbar wäre. Wir arbeiten an einer Lösung im Bereich der Formulare für arzt-direkt. Dort wäre dann denkbar eine Checkbox anzulegen, die der User anklickt: "Ich versichere korrekte Angaben zu machen und im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung keinen Auslandsaufenthalt zu tätigen. (Paragraph § 16 Abs. 1 SGB V, außer ich erbringe entsprechende Ausnahmeregeln)."

Wir werden uns dazu aber wirklich schlau machen, weil es auch komisch ist, dass Bürger mit Auslandskrankenversicherung, obwohl die Kosten getragen werden aktuell keine Möglichkeit haben, dass sauber abzubilden über eine eAU oder AU. Das würde aber dem Gleichbehandlungsgrundsatz widersprechen. Gern können Sie diesen Fall auch einmal an die KVen tragen, weil hier eigentlich ein gesetzlicher Widerspruch potenziell entsteht. Wir werden das auch an die KVen tragen und schauen, was wir da als Rückmeldung kriegen.

Ich halte Sie auf dem Laufenden, da ich als PM für die Videosprechstunde unbedingt eine Lösung erwarte.
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Ich mache zwischendrin TELECLINIC. Da schreibe ich Schüler aufm Schulhof per Video eine Befreiung wenn sie krank sind. Warum nicht einen Urlauber mit Schnupfen in Ägypten eine AU für drei Tage ausstellen. Sehe da kein Problem drin. Wenn die Erkrankung länger dauert, muss eine lokale Praxis aufgesucht werden. 

"Grundsätzlich hat eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einer ausländischen Praxis die gleiche Gültigkeit wie die einer Praxis in Deutschland."

https://www.tk.de/firmenkunden/service/fachthemen/ausland/arbeitsunfaehigkeit-im-ausland-nachweispflichten-2145118?tkcm=aaus

 

 

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Ich denke das Problem ist, hier vor allem die Abrechnung einer Leistung eines inländischen Arztes für einen Fall im Ausland. Real für den Patienten kann es allerdings schwierig sein je nach Land und Gesundheitsversorgung im Land eine passende AU zu erhalten, die dann auch im Inland sauber anerkannt wird, z.B. wenn diese nicht auf Englisch vorgelegt werden kann.
das stimmt, wenn der Patient über einen langen Zeitraum im Ausland lebt. Bei einem Urlaub kann er aber danach vorbeikommen und die Karte einlesen.

Problematisch, finde ich, wenn Patienten ihre kompletten Medikamente für die Überwinterung in Thailand rezeptiert bekommen wollen. Bei Prostatakarzinom Patienten sind das z.B. ganz erheblicher Medikamenten Kosten.
Sie haben das Link der TK wo Regeln über die Krankheitsfall während der Arbeit im Ausland geht.

In der Diskusion geht es darum ob erlaubt ist und wenn ja, ob es korrekt und moral ist für die Urlauber einfach eine eAU zu erstellen wenn Sie während des Urlaubs im Ausland erkranken. Unser Verhalten hat natürlich Konsequenzen.

Wir wissen, dass es schon Hunderete Milionen Fehltage wegen Krankheit pro Jahr gibt.

Wenn man in den Urlaub nicht fahren kann, weil man am ersten Tag erkrankt, verstehe ich. Wenn man auf dem Weg nach Hause nach der Reise erkrankt finde ich auch in Ordnung.  Aber wenn wir züsatzlich die Urlauber wegen Ohrenschmerzen nach Schnorcheln auf Bali auch krankschreiben und diese ihre Urlaubstage dadurch züruckbekommen, dann bewegen wir uns meiner Meinung nach in einer kommischen Richtung.

Nicht vergessen, die Person verbringt weiterhin Ihren Urlaub auf Bali, oder Ägypten oder...und verlangt von Ihren Arbeitgeber dass die Tage nicht als Erholungsurlaub annerkant sind. Das hat ein Potenzial für rießigen Schaden in der Nahezukunft.

Ich bin mir sicher dass die Krankenkassen diese Situationen nicht in Ordnung finden.
Da haben Sie zu 100% Recht

Leider gibt es immer genug Kollegen die so etwas mitmachen.

Wenn meine Mitarbeiter mich so ausnutzen, würde ich sie bei der nächsten bietenden Gelegenheit entlassen.

Liebe Ärzt:Innen,

gern möchte ich hier die verschiedenen Aspekte noch einmal aufgreifen, die hier diskutiert werden und noch einmal eine neue Perspektive Nahe bringen.

Die in § 16 Abs. 1 SGB V erwähnte Einschränkungen bezieht sich darauf, dass medizinische Leistungen nur im Inland durch deutsche Ärzt:Innen erbracht werden können. Dabei geht es nicht um das Karte stecken, da eine VSS immer auch im Ersatzverfahren abgehandelt werden kann (Infos: https://www.kbv.de/html/videosprechstunde.php).  Wie Herr Klaproth schon hingewiesen hat, wäre das unter Umständen streitbar, vor allem da eine eAU Ausstellung noch keine Behandlung bedeutet. Jedoch ist die Frage inwieweit eine Abrechnung auf eine deutsche gesetzliche Krankenkasse erfolgen kann und hier nicht richtigerweise eigentlich eine Zusatzversicherung wie die Auslandskrankenkasse greifen kann. Hierzu habe ich bereits einen Auslandsversicherer und die KVBB angeschrieben, um nähere Informationen einzuholen.

Auf der anderen Seite möchte ich hier noch einmal auf das Thema Moral eingehen. Das aufgemachte Beispiell des auf Bali Sekt schlürfenden Strandurlauber eingehen. Hier möchte ich Sie auf die Perspektiven aufmerksam machen, dass diese Beispiele oberflachlich sind und ggf. darauf aufmerksam machen, dass Menschen ein Eisberg sind. Das heißt Sie kennen nur die Spitze des Eisbergs und der Geschichte und der Rest der Geschichte bleibt für Sie verborgen.

Aktuell wenn das Gesetz streng ausgelegt wird, sind dadurch viele Menschen betroffen, die wahrscheinlich nicht Schmarotzen. Was ist denn wenn der Bali reisende ewig auf diese Reise gespart hat dort 14 Tage verbringt und sich riesig freut, weil er sonst 50h in der Woche arbeiten muss und dann bei der Entspannung vor Ort dann doch erkältet und krank wird? Ist es dann moralisch verwerflich, dass dieser sich die Krankheitstage gutschreiben will?

Warum ist das kein Problem, wenn der gutbezahlte sektschlürfende Strandurlauber auf Sylt, vor ort ohne Probleme eine Krankschreibung bekommt? Ist Sylt jetzt unproblematisch und der Thailand/Baliurlaub nicht?

Warum hat die alleinerziehende Mutter mit 2 Kindern, die in Deutschland 3-mal mehr für den Urlaub bezahlen müsste, als beim 1-wöchigen Türkeiurlaub, ebenfalls unmoralisch gehandelt, wenn sie leider ebenfalls mit einer kurzen Fiebererkältung nicht vor Ort einen Arzt schafft aufzusuchen bzw. dort etwas komfortable Unterstützung durch die VSS wahrnehmen möchte? + Es zu dem fraglich ist, ob Sie dort eine englisch/deutschsprachige AU wirklich bekommt, die einen ordentlichen Nachweis erbringt?

Ich kann es auch persönlich machen: ist es moralisch verwerflich, wenn ich mit meiner Frau und meinen Eltern meine Schwiegereltern in Georgien für 10 Tage besuche und 4 Tage Corona bekomme, dass ich mir diese Tage als Krankheitstage gutschreiben lassen wollte (btw. habe ich übrigens nicht gemacht und in Kauf genommen). Dort ist die medizinische Versorgung weit mehr eingeschränkt und ein Nachweis nur auf georgisch möglich.

Bei zollsoft haben wir das Credo, dass wir jede Praxis ernst nehmen ob großes MVZ oder auch kleine Landhauspraxis. Es geht darum für alle Seiten Win-Win-Win Situationen zu schaffen und nicht einseitig nur auf den Umsatz einer Praxis für uns als zollsoft GmbH zu schauen. Ich finde es deshalb wichtig, dass hier eher diskutiert wird: Wollen wir für 90% der nicht missbrauchenden Patienten eine bessere praktische Lösung finden oder bestehen wir darauf, lieber 10% Missbrauch zu verhindern und 90% der Patienten zu bestrafen, weil sie ja potenziell Schmarotzer sind(wichtig die Zahlen sind fiktiv gewählt, und keine statistischen Werte sollen jedoch verdeutlichen, welches Wahrnehmungsproblem in Deutschland oft existiert). Ich halte es für schlimm Menschen unter Generalverdacht des Missbrauchs zu stellen und eine Zunahme von Krankheitstagen als rein-ökonomischen Faktor zu betrachten, der vor allem dafür sorgt, dass mehr Menschen am Ende krank auf Arbeit gehen und dort mehr Schaden für die Gesundheit auhc anderer und auch einen wirtschaftlichen Schaden anrichten.

Für mich sollte die Diskussion eher folgende Richtung nehmen:

1. Wie kann für Ärzte hier mehr Rechtssicherheit geschaffen werden, dass wenn der Patient aktuell im Urlaub ist und die VSS nutzt, dass Sie dies nicht abschließend prüfen können und deshalb als Arzt keien Konsequenzen erhalten.

2. Sollte sich der Staat fragen, inwieweit hier eine bessere Versorgung für deutsche Staatsbürger, die sich häufig in sehr begrenzter Zeit im Ausland aufhalten (kurzer Urlaub zwischen 3-21 Tage) trotzdem deutsche bürokratische Mittel (eAU) nutzen können, um den Aufwand für den Nachweis der Krankheit geringer zu halten. Bedenken Sie Nachweise aus dem Ausland erzeugen bei ordentlicher Bearbeitung auch Kosten für die Prüfung (Telefonate zum Arzt ins Ausland etc.).

3. Findet Missbrauch statt, welche Optionen haben wir als Anbieter Sie bei der Vermeidung zu unterstützen, sodass Sie am Ende nicht die Kompensation des Problems auf dem Rücken der Ärzte stattfindet. Hier wäre ja denkbar, dass zum Beispiel eine Krankschreibung nur für Bestandspatienten die sich im Urlaub befinden möglich ist oder eine Checkbox angelegt wird, in der der Patient noch einmal bestätigen muss, dass er sich im Inland befindet.

Ich hoffe sehr, dass wir Sie hier noch besser unterstützen können, wenn wir mehr Infos haben. Ich halte Sie gern auf dem Laufenden.

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