Hallo Herr Stößel,
das ist im Prinzip korrekt. die eGK wird dabei an des NFC fähige Smartphone gehalten damit die App dies registriert und somit die Verordnung prüfen kann. Damit soll die Lücke des möglichen eGK-Verfahren in den sttionären Apotheken zu den Online-Apotheken geschlossen werden.
Viele Grüße,
Marc Kansy