Hallo zusammen,

nachdem wir seit Juni 2022 zu 100% auf eRezept umgestellt haben, möchte ich win Problem anspechen, welche sich durch die Nutzung abgezeichnet hat und welche meiner Meinung nach auch für jeden Nutzer relevant sind:

 

Heute möchte ich den Punkt der Stornierung von eRezepten bzw. deren erneute Freigabe in der Apotheke durch die Apothekensoftware bei Nichtverfügbarkeit thematisieren.

Offensichtlich ist den meisten Nutzern bzw. Apotheken nicht bewusst, dass es mehrer "Aktivierungsebenen" des eRezepts in der TI gibt. Sowas gab es ja auch nicht auf rosa... ;-)

BEdeutet, dass ein einmal in der Apotheke eingescanntes eRezept bei nicht-Auslieferung durch diese Apotheke, zunächst erstmal durch eben die gleiche Apotheke (am besten sofort) wieder in der TI freigegeben wird, damit der PAtient entweder in eine anderen Apotheke diese eRezept einlösen kann oder damit ich als Verordner das Rezept stornieren kann!

User-Case: Der Patient geht mit seinem eRezept in Apotheke A. Apotheke A scannt das Rezept ein und bemerkt anschliessend, dass dieses Präparat nicht vorrätig ist. Der Patient entscheidet sich daraufhin sein Rezept lieber in einer anderen Apotheke B einzulösen.

Nun geht PAtient in Apotheke B, dort wird sein eRezept gescannt und der PAtient erfährt, dass sein eRezept ungültig ist! (Das Rezept kann also nicht eingelöst werden, da es in der Apotheke A noch als "in Bearbeitung" zugeordnet ist. Apotheke A hat vergessen das Rezept von "in Bearbeitung" auf "frei verfügbar" zu setzen (ich formulier dies einfach mal so...))

Also ruft der Patient in der ausstellenden Arztpraxis an und verlangt ein neues Rezept über dasselbe Präparat (ACHTUNG. Regress/Retaxgefahr für Arzt und Apotheker!!!)!

DIe Arztpraxis möchte nun das bereits bestehende eRezept stornieren und ein weiteres eRezept an den Patienten via z.B. App senden.

Nun bemerkt die Arztpraxis, dass ein Stornieren des Rezepts nicht möglich ist (da dieses Rezept in der TI ja noch der Apotheke A als "in Bearbeitung" gesetzt ist).

Die Arztpraxis verweigert also dem PAtienten das Ausstellen eines weiteren eRezepts mit dem Verweis auf die Regressgefahr und das bereits korrekt ausgestellte Rezept....

Was nun folgt kann sich jeder denken, der in Apotheke oder Praxis Erfahrung hat.... Telefonate, Frust, UNverständins bei allen Beteiligten...

 

Daher meine Bitte: UNbedingt über dieses Thema aufklären! Work-Flows für die Apotheken erstellen, was zu tun ist, wenn eRezepte wieder ohne Medikamentenabgabe an den PAtienten zurück gegeben werden oder vielleicht eine automatische Zurücksetzung auf "frei verfügbar" nach 10 min, wenn das Rezept nicht innerhalb dieser Zeit auch "abgegeben" wird!

Außerdem ist nicht ersichtlich für die Arztpraxis, ob das eRezept vielleicht nciht aus Versehen doch schon von der Apotheke A abgerechnet wurde!

 

Bitte dieses Problem unbedingt lösen, bevor es uns ab 1.1.2024 "um die Ohren fliegt"....

Diese Aufforderung richtet sich vor allem an die Gematik, aber ich denke das Problem selbst, sollte allen Usern bekannt sein.

 

Viele Grüße aus Dresden

 

MArtin Deile
Gefragt in Anderes von (1.3k Punkte)
+2 Punkte

1 Antwort

Guten Morgen Herr Deile,
guten morgen liebe Tomedianer:innen,

Sie sprechen hier ein uns bekanntes Problem innerhalb der Workflows der Apotheken und der AVS an diese den verantwortlichen sehr wohl bekannt ist. Wir sprechen dies auch immer wieder in den diversen Runden mit den Vertretern der AVS-Systeme (Apothekenverwaltungssysteme), Gematik und BMG an, dass es hier massive Mängel in der Aufklärung und Einweisung des Apothekenpersonals gibt.
Ich werde dies gerne zeitnah abermals in den Runden ansprechen und auch nochmals die problematische Sicht der verordnenden Ärzte darstellen.

Wir Herr Deile richtig beschrieben hat, handelt es sich hierbei um einen sogenanntes "Claimen" des einzulösenden E-Rezeptes durch die Aptotheke und des AVS, sobald das E-Rezept eingescannt bzw. der Bearbeitungsprozeß im AVS gestartet wird.
Wenn sich der Versicherte hier, aus welchen Gründen auch immer, kurzfristig dazu entscheidet des E-Rezept dann doch in einer anderen Apotheken einzulösen, dass muss die bisherige Apotheke diesen sogenannten "Claim" über Ihr AVS wieder zurückziehen. Dies ist i.d.R. über ein paar Klicks problemlos und sehr schnell umsetzbar. Genau hier scheint es dennoch immer noch Wissenslücken bei Apothekenpersonal zu geben, dass dies in dem genannten Fall notwednig ist aber auch wie dies überhaupt in dem verwendeten System funktioniert.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns nicht berufen fühlen, hier konkrete Anwendungsszenarien der TI für Apotheker:innen zu erstellen. Wir können auf dieses Problem immer nur wieder über die uns zur Verfügung stehenden Kanäle hinweisen und die verantwortlichen Kreisen auffordern entsprechend Aufklärung zu leisten.

Viele Grüße,
Marc Kansy
Beantwortet von (10k Punkte)
+2 Punkte
Hallo Herr KAnsy,

 

Danke für Ihre Ausführungen!

 

NAtürlich ist mir bewusst, dass Zollsoft nicht die Adresse ist, um dieses Problem zu lösen.

 

Nichtsdestortrotz denke ich aber, dass dieses Forum absolut sinnstiftend ist und so auch Kollegen über dieses Problem aufklärt und sensibilisiert werden.

Danke nochmals für Ihren Beitrag.

VG

MArtin Deile
Hallo Herr Deile,

da kann ich nur beipflichten. Insbesondere da wir an der einen oder anderen Stelle immer noch Apotheken treffen diese sich generell gegen das E-Rezept stellen und diese auch unabhängig von der vorhandenen Technik weigern diese anzunehmen.

VG,
Marc Kansy
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