der wechsel von ABDA zu MMI hat zu vielen lücken im informationssystem tomedos geführt, die nicht nur die prüfung auf nebenwirkungen und kontraindikationen kompromittiert sondern uns anwender u.a. auch regressgefährdeter macht. hier ein beispiel:

bei loratadin erscheinen die korrekten GBA (OTX) warnungen.

bei rupatadin (gleiche ATC-gruppe) z.b. erscheint bei 16 der 29 arzneimitteln außer ATC-klassifikation und zusammensetzung überhaupt keine medikamenteninfos und insbesondere auch nicht die für diese ATC gruppe gültigen warnungen bezüglich des GBA-verordnungsausschlusses

dies gilt auch für viele andere arzneimittel.

die rückkehr zur ABDA-datenbank wäre eine schnelle lösung.

mfg horst prautzsch
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1 Antwort

Guten Abend Herr Prautzsch,

bei den Produkten, zu denen keine Informationen ausser der ATC-Klassifikation angezeigt werden, handelt es sich um Re-Importe. Diese können Sie auch mit einem Filter ausblenden.

Bezüglich der fehlenden OTC-Ausnahme bei Rupatadin habe ich folgendes gefunden:

https://www.bfarm.de/SharedDocs/Downloads/DE/Arzneimittel/Pharmakovigilanz/Gremien/Verschreibungspflicht/83Sitzung/anlage8.pdf?__blob=publicationFile

Hier steht:

Loratadin und Cetirizin sind nicht in Anlage 1 der AMVV aufgeführt und entsprechende Arzneimittel unterliegen damit ausnahmslos nicht der Verschreibungspflicht, sind aber apothekenpflichtig. Bisherige Erfahrungen mit diesen OTC-Arzneimitteln haben gezeigt, dass sie in den zugelassenen Indikationen, allergische Rhinitis und Urtikaria, für die Selbstmedikation geeignet sind. 

Daneben gibt es weitere Antihistaminika der zweiten Generation wie Ebastin, Mizolastin, Fexofenadin und Rupatadin, die in der Liste 1 der AMVV ohne Angabe einer Ausnahme aufgeführt und verschreibungspflichtig sind.

Ich werde Ihre Anfrage aber auch noch einmal an MMI zur Klärung weitergeben und melde mich hier noch einmal, sobald ich eine Antwort erhalten habe.

Zu den Nebenwirkungen und Kontraindikationen: Zu jeder Anfrage von uns an MMI, warum Interaktionen ggf. abweichend von den ABDA-Daten sind, haben wir eine aus meiner Sicht plausible Begründung erhalten. Wenn Sie mir ein konkretes Beispiel nennen kann ich aber gerne noch einmal nachfragen.

Viele Grüße,

Björn Wellegehausen 

 

 

 

Beantwortet von (9.3k Punkte)
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s.g.h. wellegehausen,

1. sie schreiben: „bei den Produkten, zu denen keine Informationen ausser der ATC-Klassifikation angezeigt werden, handelt es sich um Re-Importe. Diese können Sie auch mit einem Filter ausblenden.
1.1. es gibt viele reimporte bei denen die informationen angezeigt werden (beispiele: BiPreterax emra, gerke, holpharma usw). somit ist ihre erklärung KEINE „plausible begründung fürs fehlen der notwendigen informatioen
1.2. wir user:innen wollen natürlich die reimporte mit nichten ausblenden, die sind ja oft wirtschaftlicher.

2. sie schreiben: „Bezüglich der fehlenden OTC-Ausnahme bei Rupatadin habe ich folgendes gefunden“
2.1. sie zitieren dann angaben des bfarm zur verschreibungspflichtigkeit. diese angaben helfen aber nicht weiter. maßgeblich ist nämlich die anlage1 der OTC verordnungsauschlüsse der GBA! da stehen die antihistaminika unter punkt 6. was ein histaminikum ist wird durch die ATC klassifikation bestimmt hier „R06A“. es bleibt also die tatsache, dass das mmi manchmal diese verordnungsausschlüsse anzeigt (loratadin) und manchmal rupatadin nicht (beides natürlich R06A). dies macht uns anwender:innen das leben schwerer und für uns ein regress wahrscheinlicher.

3. sie schreiben: „Zu jeder Anfrage von uns an MMI,... haben wir eine aus meiner Sicht plausible Begründung erhalten.
3.1. am 12.5.23 hat der tomedosupport mir geschreiben: „Auf Rückfragen bei einem Kollegen, der mit der Medikamentendatenbank vertraut ist, kann ich Ihnen nur mitteilen, dass vom MMi zu diesem Medikament keine Daten hinterlegt wurden. Daher konnten wir auch in tomedo keine Information dazu einfügen.“ diese aussage plausibel zu nennen, fällt mir schwer. man muss ihre auskünfte wohl so verstehen, dass wir uns die notwendigen und z.b. von ABDA bereitgestellten informationen im internet selbst zusammensuchen sollen?
3.2. auch ihre oben unter 1 besprochene begründung mit den reimporten ist falsch/NICHT plausibel.

mfg horst prautzsch

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