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Ich habe heute eine Beschwerde von einem Patienten, die keinen Termin im OTK2 buchen kann. E-Mail etc. ist korrekt. Sie hat allerdiings in diesem Quartal noch zwei Termine (Labor und DMP) die allerdings in der Praxis erstellt wurden. Wir haben für den OTK2 eine begrenzung von 2 Terminen pro Quartal gemacht, weil wir verhindern wollen, daß einige Spezialpatientenvorsorglich alle 2 Wochen einen Termin machen...

Unterscheidet der OTK2 zwischen Onlineterminen und analog gemachten? Oder liegt es an diesen 2 Terminen daß der Patient nicht buchen kann?
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Sehr geehrter Herr Ringling,
Bei uns kann man fast alle Terminarten auch online buchen. Ich würde nur ungern alle Terminarten in abgewandelter Form neu erstellen, um diese dann nicht mitzählen zu lassen. Für uns wäre es praktischer - wie schon ausgeführt - die Terminbegrenzung bezieht sich auf die online gebuchten Termine, weil wir das nicht steuern können. Alle in der Praxis manuell vergebenen Termine werden ja in Abhängigkeit von der Patientensituation vergeben, das können wir nicht strikt auf eine Zahl begrenzen. Ich denke, es müßte programmiertechnisch möglich sein, diese Auswahl anbieten zu können (also Auswahl zwischen Terminbegrenzung nur online Termine versus alle Termine). Dem Wunsch von Herrn Stenger könnte ja trotzdem entsprochen werden.

Viele Grüße, A. von Criegern
Guten Tag Herr Dr. Von Criegern,

möglich sind beide Anfragen (Onlinetermine raussortieren und Terminarten einschränken) durchaus - auch kombiniert in irgendeiner Art und Weise.

Ich wiederhole, dass die manuell vergebenen Termine nicht hierdurch begrenzt werden - Ihr "das können wir nicht strikt auf eine Zahl begrenzen" verwirrt mich entsprechend.

Verstehe ich Sie entsprechend korrekt: Wenn sie für eine Terminart z.B. höchstens zwei Termine Online in einem Zeitraum erlauben, dann wollen Sie auch, dass der Kunde 2 mit ihnen vor Ort ausmachen kann und noch zwei zusätzliche Online im Nachhinein?

Ich versuche hier momentan erstmal die genauen Anforderungen für das Produktmanagement herauszufinden, welches dann entscheidet, wann und in welchem Umfang soetwas umgesetzt wird. Entsprechend bräuchte ich die Bestätigung/Verneinung dieses Punktes um sicherzustellen, dass es kein Missverständnis gibt. Das Produktmanagement ist übrigens noch für ca. 2 Wochen im Urlaub.

Mit freundlichen Grüßen,

Toni Ringling
Na ja, wenn sie einen Patienten mit einer sekundär heilenden Wunde behandeln, bekommt der möglicherweise eine Zeit lang 2Termine die Woche. Ein DMP Diabetes Patient hat immer 2 Termine in der Zukunft, Blutabnahme und Arzt Gespräch, die legen wir beim Termin immer gleich für das nächste mal fest.

Soll ich solche Patienten bestrafen, in dem ich sie von Onlineterminen ausschließe?

Ich möchte damit eigentlich nur eine Hand voll Patienten begrenzen, die einmal die Woche ganz dringend etwas mit mir besprechen wollen ( "Die Warze war immer rosa und ist jetzt heller geworden" "Herr Dokter, ich hatte heute wieder eine den Blutdruck von 150) die wir bei manueller Termin Vergabe ein bisschen begrenzen und sie dazu zwingen, ihre Befindlichkeiten etwas zu sammeln, bevor sie kommen. Online habe ich da keine Kontrolle, eine Patientin hat ungelogen mal über fast 3 Monate alle 2 Wochen einen online Termin bei mir gemacht, "auf Vorrat" wir sie uns ganz stolz berichtete. So etwas würde ich gerne verhindern. Ich kann es mir glücklicherweise noch leisten, nicht aus abrechnungstaktischen Gründen generell nur 2 Termine pro Quartal zulassen zu müssen, das ist in meinen Augen eines Hausarztes unwürdig.

Einige Patienten brauchen viele Termine. Aber das wollen eben nicht online zulassen sondern je nach Gegebenheiten selbst entscheiden.

1 Antwort

Guten Tag Herr Dr. Erich,

die Begrenzung unterscheidet nicht zwischen Online gebuchten und durch die Praxis angelegten Terminen - das wurde absichtlich so implementiert, damit sich niemand z.B. erst zwei Termine telefonisch ausmacht und dann noch zwei Online, obwohl eine Gesamteinschränkung erwünscht war.

Außerdem werden nicht nur korrekt zugeordnete Termine sondern auch solche mit passenden Daten (ohne Patienten) mitgezählt. I.e. wenn Sie unzugeordnete Onlinetermine oder Termine mit eingegebenen Patientendaten hätten würde er trotzdem versuchen, diese mitzuzählen.

Mit freundlichen Grüßen,

Toni Ringling
Beantwortet von (19.5k Punkte)
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Alles klar, dann muss ich die Begrenzung wohl etwas lockern, sonst kann ja keiner meiner DMP Patienten buchen... Danke für die schnelle Antwort!
Das Problem hatten wir auch.

Wünschenswert wäre, wenn man Terminarten von bei dieser Regelung ausnehmen könnte bzw. diese Terminarten nicht mitgezählt werden.

Guten Tag Herr Dr. Stenger,

Ich Ihren Wunsch entsprechend an das Produktmanagement weitergegeben.
 
Mit freundlichen Grüßen,
Toni Ringling
Für uns wäre es besser, wenn sich die Begrenzung nur auf die Online-Buchung bezieht. Diese können wir ja sonst nicht steuern. Beim manuell vergebenen Terminen können unsere MFA die jeweilige Situation ja gut einschätzen - eine Begrenzung ist hier nicht erforderlich. Vielleicht wäre ein Kompromiß, dass man das einstellen kann, ob die Begrenzung Online-Termine separat betrachet oder nicht? Vielen Dank!
Guten Tag Herr Dr. von Criegern

Es wird hierbei nur die Onlinebuchung begrenzt - hierfür werden die manuell angelegten Termine nur mitgezählt. Beim manuellen anlegen gibt es hierbei aber keine Einschränkung. Aber wenn Sie das so trennen, dann könnte ein Patient erst so viele Termine wie möglich direkt mit Ihnen ausmachen und dann nochmal das Online-Limit füllen.

Falls man die Höchstanzahl an Onlineterminen unabhängig beschränken will, könnte man möglicherweise gesonderte Terminarten für Onlinetermine verwenden und die dann (im Falle der Umsetzung des Wunsches von Herr Dr. Stenger) entsprechend für die globalen Limits nur die Online-Terminarten beachten.

Mit freundlichen Grüßen,

Toni Ringling
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