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Kann Tomedo wieder auch 24 Verordnungen oder mehr zulassen, bitte?
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Können Sie bitte mal ein Bild der Verordnung anhängen, damit wir das nachstellen können?

Anbei das gewünschte Foto. Per Gesetz müsste ich bei Lipödem aufgrund des besonderen Verordnungsbedarfs auch mehr als 6 mal Lymphdrainage verordnen können. Tomedo lässt das aber nicht zu. Wieso?

2 Antworten

Moin Herr Olbrich das hat 2 Gründe. 

Die Heilmittelverordnung  wurde zwar in derFassung vom 19.09.2019 mit Gültigkeit ab 01.01.2020 um die Aufnahme des Lipödem als Erkrankung der Diagnosegruppe LY2 geändert

Die Diagnose "Lipödem" rechtfertigt aber keinen langfristigen Verordnungsbedarf. 


Anders sieht das mit dem Lymphödem aus. Das müssen Sie dann auch als Diagnose angeben. Auch die Schwellung nach einer Knöchelverstauchung macht Probleme, wenn Sie langfristig MLD verordnen wollen.

Wenn Sie dennoch bei nicht genehmigungsfähigen Diagnosen eine langfristige Verordnung ausstellen, müssen Sie den entsprechenden Haken setzen. Verwirrend ist nur, dass einem die 24-malige Behandlungsserie zwar angezeigt wird, man aber nicht verordnen kann. Tomedo macht das zu meiner Beruhigung alles ganz richtig. Erst wenn Sie den Haken "falsch" setzen, klappt es mit der Verordnung. Aber auch da warnt einen Tomedo noch einmal. Wenn Sie das dann dennoch so verordnen, bekommen entweder Sie oder der Physiotherapeut hinterher Schwierigkeiten. 

 

Hier stehts geschrieben: 

https://www.g-ba.de/downloads/62-492-3036/HeilM-RL_2022-11-17_iK-2023-01-21.pdf

 

und nur für diese Diagnosen gilt eine langristige Verordnung für LY

Gerade letztes Jahr sind die Sachbearbeiter der kranken Kassen auch bei regulären Verordnungen über das Ziel hinaus geschossen und haben erstmal alle Verodnungen nicht bezahlen wollen, weil dort angeblich nicht drauf stand, wieviele Körperregionen behandelt werden sollen. Deshalb musste ich alle Physiotherapeuten aufklären, indem ich auf die Heilmitelrichtlinie verwiesen habe. 

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Sehr geehrter Herr Klaproth,

 

danke für Ihre Rückmeldung!

Allerdings möchte ich bemerken, dass das Lipödem als Erkrankung mit "besonderem Versorgungsbedarf" zeitlich befristet bis 2025 dem langfristigen Heilmittelbedarf gleichgestellt ist. Somit muss also eine Verordnungsmenge auch von mehr als 6 mal MLD möglich sein! Allerdings haben Sie mich nun auf das entscheidende Häckchen hingewiesen. Die zwei verschiedenen Körperregionen (Beine beidseits) hatte ich ja bereits berücksichtigt.

Vielen Dank!
Tomedo kann nur den Inhalt der Heilmittelrichtlinie umsetzen. Ein alleiniges Lipödem ohne Lymphödem hat keinen langfristigen Bedarf. Der Übergang zur konstitutionellen Lipohypertrophie ist manchmal nicht ganz leicht, Beides ist aber häufig vergesellschaftet, weshalb man keine Probleme hat, wenn man die entscheidende Diagnose mit anführt. Wenn man nur das Lipödem hat muss man anschließend leider  Anfragen der kranken Kassen bearbeiten.

Danke für das Bild! Für die Kombination aus Diagnose E88.21 und Diagnosegrupe LY ist in der Tat ein besonderer Verordnungsbedarf im Heilmittelkatalog hinterlegt. Allerdings enthält dieser einen Hinweis, den wir nicht automatisch auswerten können. Wir zeigen also den Hinweis an und lassen den Nutzer selbst entscheiden, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. In diesem Fall müssen Sie den Haken bei "besonderer Verordnungsbedarf" von Hand setzen und können anschließend die Anzahl der Behandlungseinheiten erhöhen.

 

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